HRB 18308
GetEnDo GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kruppstraße 5, 41540 DormagenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dormagen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 27.05.2022
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Peter Niermann
Odenthal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden
Geschäftsanschrift
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HRB 14281 · Amtsgericht Neuss
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Getendo GmbH Gesellschaft für technische Entwicklung und Dokumentation Dormagen
Gegenstand des Unternehmens
Projektleitung, Projektsteuerung, Planung, Bauleitung und Baubetreuung sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Baustellen (SiGeKo) nach RAB 30 und RAB 31 und ferner Digitalisierung von Bestandsunterlagen, auch nach BSI TR 03138
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 501 IN 9/22 · GetEnDo GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 9/22
- Wirksam am
- 29.07.2026
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18308
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18308 eingetragenen GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 26.05.2021 verstorbenen Geschäftsführer Peter Niermann
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
wird heute, am 28.07.2026, um 12:00 Uhr nach § 200 InsO nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 9/22
Amtsgericht Düsseldorf, 28.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 501 IN 9/22 · GetEnDo GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 9/22
- Wirksam am
- 05.02.2026
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18308
Insolvenzverfahren GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte, den Akteninhalt und den Vergütungsantrag vom 06.06.2025 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 9/22
Amtsgericht Düsseldorf, 04.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 501 IN 9/22 · GetEnDo GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 9/22
- Wirksam am
- 03.12.2025
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18308
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18308 eingetragenen GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 26.05.2021 verstorbenen Geschäftsführer Peter Niermann
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 27.01.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters,
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen,
Entscheidung der Gläubiger über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
501 IN 9/22
Amtsgericht Düsseldorf, 02.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 501 IN 9/22 · GetEnDo GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 9/22
- Wirksam am
- 26.06.2025
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18308
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18308 eingetragenen GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 26.05.2021 verstorbenen Geschäftsführer Peter Niermann
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger des Schuldners (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24. Juli 2025 bei dem Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO).
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden ebenfalls im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.08.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 9/22
Amtsgericht Düsseldorf, 26.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 501 IN 9/22 · GetEnDo GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 9/22
- Wirksam am
- 22.04.2025
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18308
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18308 eingetragenen GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 26.05.2021 verstorbenen Geschäftsführer Peter Niermann
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 9/22
Amtsgericht Düsseldorf, 17.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 501 IN 9/22 · GetEnDo GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 9/22
- Wirksam am
- 09.10.2023
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18308
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18308 eingetragenen GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 26.05.2021 verstorbenen Geschäftsführer Peter Niermann
ist Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf auf eigenen Wunsch aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt worden.
Gemäß § 59 Abs. 1 InsO kann das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen.
Mit seinem Entlassungsantrag hat der nunmehr entlassene Insolvenzverwalter dargelegt, dass er seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter aus persönlichen Gründen einschränkt.
Die Einsetzung des neuen Verwalters erfolgt im Hinblick darauf, dass dieser und die mit ihm in der Kanzlei Piepenburg tätigen, mit dem Verfahren vertrauten Mitarbeiter Zugriff auf die zu dem Verfahren erfassten Daten und Informationen haben. Darüber hinaus soll laut dem o.g. Entlassungsantrag die Einsetzung kostenneutral sein, da die Gesamtvergütung einheitlich durch den neuen Verwalter geltend gemacht würde.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Gegen den Beschluss über die Entlassung des Insolvenzverwalter steht dem Verwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 59 Abs. 2 Satz InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 9/22
Amtsgericht Düsseldorf, 05.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 501 IN 9/22 · GetEnDo GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 9/22
- Wirksam am
- 29.09.2022
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18308
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18308 eingetragenen GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 26.05.2021 verstorbenen Geschäftsführer Peter Niermann
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von
Endbetrag
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.07.2022 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 9/22
Amtsgericht Düsseldorf, 27.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 18308 HRB 18308: GetEnDo GmbH, Dormagen, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (501 IN 9/22) vom 11. Mai 2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröf…
Forderungsprüfung 501 IN 9/22 · GetEnDo GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 9/22
- Wirksam am
- 16.05.2022
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18308
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18308 eingetragenen GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 26.05.2021 verstorbenen Geschäftsführer Peter Niermann
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.05.2022, um 12:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.01.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.06.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.07.2022.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 06.07.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
501 IN 9/22
Düsseldorf, 11.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 18308 HRB 18308: Getendo GmbH Gesellschaft für technische Entwicklung und Dokumentation, Dormagen, CHEMPARK Dormagen,Gebäude E 12 Nord-Ost, 41538 Dormagen. Die Gesellschafterversammlung vom 3. Januar 2019 hat eine…
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