HRA 22566 HB

Gesundheitszentrum Harlekin e.K., Björn Uhlhorn

Amtsgericht Bremen · Bremen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bremen

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Registerdaten

Sitz
Bremen
Datenstand
2024-04-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gesundheitszentrum Harlekin GmbH & Co. KG Bremen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 22566 HB Gesundheitszentrum Harlekin e.K., Björn Uhlhorn, Bremen(Beginenhof 1, 28201 Bremen). Gesundheitszentrum Harlekin e.K., Björn Uhlhorn; Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. Gesundheitszentrum Ha…
Gesundheitszentrum Harlekin e.K., Björn Uhlhorn, Bremen(Beginenhof 1, 28201 Bremen). Gesundheitszentrum Harlekin e.K., Björn Uhlhorn; Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. Gesundheitszentrum Harlekin Verwaltungs GmbH; Inhaber:; 2. Uhlhorn, Björn, *XX.XX.XXXX, Bremen; Geschäft und Firma sind auf Björn Uhlhorn übergegangen. Die Firma ist geändert.; nunmehr: Einzelunternehmen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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