VR 1449

GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mannheim

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Registerdaten

Sitz
Mannheim
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
27.08.2025
Datenstand
2026-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Beatrice Rammstedt

Ludwigshafen am Rhein

Vorstand

Christof Ulrich Wolf

Mannheim

Vorstand

Jost Henze

Mannheim

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Vertretungsberechtigt sind der Präsident, der Vizepräsident und der administrative Vorstand. Sie vertreten jeweils einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-04-04 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2026-04-04 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen (GESIS) Mannheim
  2. GESIS - Leibnitz-Institut für Sozialwissenschaften e.V. Mannheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
VR 1449 Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen (GESIS), Mannheim (PF 12 21 55, 68072 Mannheim). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "…
Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen (GESIS), Mannheim (PF 12 21 55, 68072 Mannheim). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Arbeitsgemeinschaft sozialwissenschaftlicher Institute e.V.", Köln (Amtsgericht Köln VR 4301) am 26.04.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
VR 1449 Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen (GESIS), Mannheim (PF 12 21 55, 68072 Mannheim). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.1…
Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen (GESIS), Mannheim (PF 12 21 55, 68072 Mannheim). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.11.2006 und 11.01.2007 der Verein "Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen e.V.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim VR 1090) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.11.2006 und 11.01.2007 der Verein "Kölner Gesellschaft für Sozialforschung e.V. (KGS)", Köln (Amtsgericht Köln VR 9510) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Verein "Arbeitsgemeinschaft sozialwissenschaftlicher Institute e.V.", Köln (Amtsgericht Köln VR 4301) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.11.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.11.2006 und 15.12.2006 die unter § 2 des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.11.2006 bezeichneten Teile seines Vermögens auf den Verein (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.