VR 14312 früher Amtsgericht Bottrop

Gesellschaft für Dienstleistung und Recycling e.V.

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bottrop

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Registerdaten

Sitz
Bottrop
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Löschungsankündigungen
VR 14312 VR 14312: Gesellschaft für Dienstleistung und Recycling e.V., Bottrop ( Bottrop). Das Amtsgericht Gelsenkirchen als Registergericht beabsichtigt, das im Vereinsregister VR 14312 eingetragene Vorstandsmitglie…
VR 14312: Gesellschaft für Dienstleistung und Recycling e.V., Bottrop ( Bottrop). Das Amtsgericht Gelsenkirchen als Registergericht beabsichtigt, das im Vereinsregister VR 14312 eingetragene Vorstandsmitglied Herrn Andreas Schnabel aufgrund von § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen.Herr Schnabel ist verstorben.Es wird denen, die ein berechtigtes Interesse an der Unterlassung der Löschung haben, zur etwaigen Geltendmachung eines Widerspruchs eine Frist von 1 Monat gesetzt.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen, Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

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