HRA 5665
Geschwister Wüst e. K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Frohsinnstraße 1, 63739 AschaffenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Aschaffenburg
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 24.06.2016
- Datenstand
- 2025-10-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Dieter Wüst
Aschaffenburg
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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DK
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VÖ
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SI
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 5665 HRA 5665: Geschwister Wüst e. K., Aschaffenburg, Frohsinnstraße 1, 63739 Aschaffenburg. (der Einzelhandel mit Textilien und die Fortführung der Einzelfirma "Geschwister Wüst" die vormals unter HRA 258 des Am…
HRA 5665: Geschwister Wüst e. K., Aschaffenburg, Frohsinnstraße 1, 63739 Aschaffenburg. (der Einzelhandel mit Textilien und die Fortführung der Einzelfirma "Geschwister Wüst" die vormals unter HRA 258 des Amtsgerichts Aschaffenburg eingetragen war). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Frohsinnstraße 1, 63739 Aschaffenburg. Inhaber: Wüst, Dieter, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der Geschwister Wüst GmbH, mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 1056) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.