HRB 23721

GeRoLog GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wasserscheide 8, 90475 Nürnberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Feucht
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
06.07.2021
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Harald Puschnus

Nürnberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-04

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. GeRoLog Logistik und Transportmanagement GmbH Nürnberg

Gegenstand des Unternehmens

die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Transport und Logistik, insbesondere Organisation, Management, Vermittlung und sonstigen Logistikleistungen, ferner die Vermietung und der Handel mit Nutzfahrzeugen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Veränderungen
HRB 23721 HRB 23721: GeRoLog GmbH, Feucht, Wasserscheide 8, 90475 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.07.2021 (Az. IN 503/21) das Insolvenzverfahren eröffn…
HRB 23721: GeRoLog GmbH, Feucht, Wasserscheide 8, 90475 Nürnberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.07.2021 (Az. IN 503/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 503/21 · GeRoLog GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 503/21
Wirksam am
05.07.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23721
IN 503/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

GeRoLog GmbH, Wasserscheide 8, 90475 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Puschnus Harald, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 23721
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1041/21 ku
Geschäftszweig/Beschäftigung: die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Transport und Logistik, insbesondere Organisation, Management, Vermittlung und sonstigen Logistikleistungen, ferner die Vermietung und der Handel mit Nutzfahrzeugen.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2021 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus
Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)47770650
Telefax: +49(911)47770659
Email: nuernberg@mhbk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.08.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 23.08.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg

Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
Die Gläubiger werden im Berichtstermin darüber zu beschließen haben,
a) ob das Unternehmen der Schuldnerin vorläufig fortgeführt werden soll und
b) ob der Insolvenzverwalter mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplanes beauftragt
werden soll.

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 23.08.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 12.04.2021 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 503/21 · GeRoLog GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 503/21
Wirksam am
13.04.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRB 23721
IN 503/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

GeRoLog GmbH, Wasserscheide 8, 90475 Nürnberg, vertreten durch den
Geschäftsführer Puschnus Harald, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit:
deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 23721
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1041/21 ku
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 13.04.2021 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Stefan
Debus, Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg, Telefon: +49(911)47770650,
Telefax: +49(911)47770659, Email: nuernberg@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23721 HRB 23721: GeRoLog GmbH, Feucht, Wasserscheide 8, 90475 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Potrea, Christian, Wilhermsdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 23721: GeRoLog GmbH, Feucht, Wasserscheide 8, 90475 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Potrea, Christian, Wilhermsdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23721 HRB 23721: GeRoLog Logistik und Transportmanagement GmbH, Nürnberg, Duisburger Str. 44, 90451 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geän…
HRB 23721: GeRoLog Logistik und Transportmanagement GmbH, Nürnberg, Duisburger Str. 44, 90451 Nürnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma, Sitz, Gegenstand und Stammkapital. Neue Firma: GeRoLog GmbH. Neuer Sitz: Feucht. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wasserscheide 8, 90475 Nürnberg. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Transport und Logistik, insbesondere Organisation, Management, Vermittlung und sonstigen Logistikleistungen, ferner die Vermietung und der Handel mit Nutzfahrzeugen.
Veränderungen
HRB 23721 GeRoLog Logistik und Transportmanagement GmbH, Nürnberg (Duisburger Str. 44, 90451 Nürnberg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bruma, Laura, Fürth, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Potrea, Christian, R…
GeRoLog Logistik und Transportmanagement GmbH, Nürnberg (Duisburger Str. 44, 90451 Nürnberg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bruma, Laura, Fürth, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Potrea, Christian, Roßtal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 23721 GeRoLog Logistik und Transportmanagement GmbH, Nürnberg (Duisburger Str. 44, 90451 Nürnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 31.…
GeRoLog Logistik und Transportmanagement GmbH, Nürnberg (Duisburger Str. 44, 90451 Nürnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Roßtal, Amtsgericht Fürth HRB 11066) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Transport und Logistik, insbesondere Organisation, Management, Vermittlung, und sonstigen Logistikleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bruma, Laura, Fürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Geschäftsführer: Puschnus, Harald, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.