HRB 21122
Gerner & Odorfer Bauunternehmung GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Heuberg G 10, 91161 HilpoltsteinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hilpoltstein
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 04.04.2024
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- A & O Bauunternehmen GmbH Allersberg
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Bauleistungen aller Art; ferner der Erwerb, die Veräußerung, die Vermittlung und Vermietung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen, die Planung und Erschließung von Baugebieten, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, die Verwaltung und Bewirtschaftung von Wohnanlagen und sonstigem Grundbesitz, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Darlehen, Kredite und sonstige Finanzierungen sowie von Versicherungen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 21122 HRB 21122: Gerner & Odorfer Bauunternehmung GmbH, Hilpoltstein, Heuberg G 10, 91161 Hilpoltstein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 20.10.2021 (Az. IN 594/2…
Insolvenzbekanntmachung IN 693/20 · Gerner & Odorfer Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 693/20
- Wirksam am
- 11.11.2020
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 21122
In dem Verfahren über den Antrag
der DAK-Gesundheit, vertreten durch d. Vorstand, - Postzentrum -, 22777
Hamburg, Gz.: 755 056 84-412700-12400-Bir
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gerner & Odorfer Bauunternehmung GmbH, Heuberg G 10, 91161 Hilpoltstein,
vertreten durch den Geschäftsführer Odorfer Markus Bernhard, geb. Odorfer,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 21122
- Schuldnerin -
Das mit Beschluss vom 02.11.2020 angeordnete allgemeine Verfügungsverbot gem.
§ 21 InsO wird aufgehoben.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 693/20 · Gerner & Odorfer Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 693/20
- Wirksam am
- 02.11.2020
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 21122
In dem Verfahren über den Antrag
der DAK-Gesundheit, vertreten durch d. Vorstand, - Postzentrum -, 22777
Hamburg, Gz.: 755 056 84-412700-12400-Bir
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gerner & Odorfer Bauunternehmung GmbH, Heuberg G 10, 91161 Hilpoltstein,
vertreten durch den Geschäftsführer Odorfer Markus Bernhard, geb. Odorfer,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 21122
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO) wird der Schuldnerin, vertreten durch Herrn Markus Bernhard
Odorfer, als Geschäftsführer, am 02.11.2020 ein allgemeines Verfügungsverbot
auferlegt, gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihm allgemein
verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt
auch die Einziehung von Außenständen.
Der Sachverständige wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in
Besitz zu nehmen, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen, freies Vermögen
zu verwerten und insbesondere Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu
errichtendes Verfahrens-Konto einzuziehen und dort zu verwahren.
Drittschuldner dürfen nur an den Sachverständigen leisten, es sei denn, dieser
stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Den Gläubigern der Schuldnerin wird die Aufrechnung oder Verrechnung
eingehender Gelder mit Forderungen gegen den Schuldner untersagt.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21122 HRB 21122: A & O Bauunternehmen GmbH, Allersberg, Freystädter Straße 34, 90584 Allersberg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Sitz) der Satzung beschlossen.…
HRB 21122 A & O Bauunternehmen GmbH, Allersberg (Freystädter Str. 34, 90584 Allersberg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Alt, Martin, Freystadt, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.