VR 4360
German Unix User Group (GUUG) e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bochum
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Registerdaten
- Sitz
- Bochum
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 10.12.2024
- Datenstand
- 2025-09-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Bernhard Rudolf Erdmann
Karlsruhe
Felix Kronlage-Dammers
Oldenburg
Ingo Wichmann
Essen
Jan-Hinrich Fessel
Unna
Kester Habermann
Darmstadt
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-21 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 4360 VR 4360: German Unix User Group (GUUG) e.V., Bochum ( Bochum). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mit…
VR 4360: German Unix User Group (GUUG) e.V., Bochum ( Bochum). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 22.07.2017 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.07.2017 mit dem LinuxTag e.V. mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, VR 2239) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.