HRB 63643

German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bobenheim-Roxheim

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bobenheim-Roxheim
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-03 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 35/22 · German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
15 IN 35/22
Wirksam am
05.06.2024
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 63643
15 IN 35/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH, Obermarkt 12, 67547 Worms, Geschäftsanschrift: Obermarkt 12, 67547 Worms (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63643), vertr. d.: Sevil Schmitz, Stauffenbergstraße 54, 67547 Worms, (Geschäftsführerin), werden dem Insolvenzverwalter,Rechtsanwalt Björn Rechel, für die im Insolvenzverfahren geleisteten Tätigkeiten die Vergütung und Auslagen wie folgt festgesetzt:

MindestVergütungsbetrag EUR xxx
Umsatzsteuer auf Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Umsatzsteuer auf Auslagen EUR xxx
Gesamtsumme EUR xxx

(i.W. xxx xxx/100)

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die Gesamtsumme von Vergütung und Auslagen aus der verwalteten Insolvenzmasse nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu entnehmen.

Die bisher genehmigten und entnommenen Vorschüsse sind auf die festgesetzte Vergütung und die festgesetzten Auslagen anzurechnen.

Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat gem. § 63 InsO Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der ihm entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Höhe der Vergütung ist § 65 InsO i.V.m. der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung anzuwenden. Die Vergütung ist nach dem Wert der Insolvenzmasse i.S.d. § 1 InsVV auf Grundlage der Regelsätze des § 2 InsVV unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV zu berechnen.

Die Berechnungsgrundlage ist hierfür das in dem Verfahren eingenommene Aktivvermögen zum Zeitpunkt der Beendigung.
Die zur Zeit der Abschlussreife des Insolvenzverfahrens anzusetzende Masse i.S.d.
§ 1 InsVV beträgt 3.000,00 Euro.

Nach der nunmehr durchzuführenden Staffelbewertung gemäß § 2 InsVV ergibt sich sodann folgende Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter:

Demzufolge beläuft sich der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters auf
die Mindestvergütung gemäß § 14 Abs. 3 InsVV in Höhe von xxx EUR.

Ferner wurde der pauschale Auslagenersatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Höhe von xxx EUR (25% aus xxx EUR) in Ansatz gebracht.

Der Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer folgt aus § 7 InsVV

Hieraus ergibt sich die festgesetzte Gesamtvergütung einschließlich Umsatzsteuer in Höhe von xxx EUR.

Amtsgericht Worms, 03.06.2024
-Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 35/22 · German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
15 IN 35/22
Wirksam am
13.12.2022
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 63643
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

15 IN 35/22
12.12.2022

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH, Obermarkt 12, 67547 Worms, Geschäftsanschrift: Obermarkt 12, 67547 Worms (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63643),
vertreten durch:
Sevil Schmitz, Stauffenbergstraße 54, 67547 Worms, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rhein Rechtsanwälte PartG, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim,

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung und Abstimmung über die Tagesordnungspunkte bestimmt auf

Montag, 16.01.2023, 10:00 Uhr, Saal-Nr. 320, Hauptgebäude, Hardtgasse 6, 67547 Worms

TAGESORDNUNGSPUNKT:

Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit Frau Servil Schmitz zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche bei Zahlung eines Vergleichsbetrages von 3.000,- EUR, zahlbar bis spätestens 31.01.2023, sofern sie parallel zu diesem Vergleich ihre persönliche und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegt und die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben an Eides statt versichert.

Hinweis:

Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gelten Zustimmungen der Gläubiger als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Worms, den 12.12.2022
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 35/22 · German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
15 IN 35/22
Wirksam am
09.08.2022
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 63643
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

15 IN 35/22
09.08.2022

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH,
Geschäftsanschrift: Obermarkt 12, 67547 Worms
(AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63643),
vertreten durch:
Sevil Schmitz, Stauffenbergstraße 54, 67547 Worms, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rhein Rechtsanwälte PartG, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim,

wird heute, am 09.08.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Björn Rechel vom 27.07.2022

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
Tel.: 06241/268690, Fax: 06241/26869-100

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 04.10.2022,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden können.

Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.10.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

* Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
* Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Absatz 3 InsO)
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:
o Veräußerung
* des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin
* des Warenlagers im Ganzen
* eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
* einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll
o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde
o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Nachricht

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 09.08.2022
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 63643 HRB 63643: German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH, Bobenheim-Roxheim, Rheinstraße 36, 67240 Bobenheim-Roxheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Limburgstr. 7a, 67240 Bobenheim-Roxheim.
HRB 63643: German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH, Bobenheim-Roxheim, Rheinstraße 36, 67240 Bobenheim-Roxheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Limburgstr. 7a, 67240 Bobenheim-Roxheim.
Neueintragungen
HRB 63643 German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH, Bobenheim-Roxheim, Rheinstraße 36, 67240 Bobenheim-Roxheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.01.2013 Die Gesellschafterversamm…
German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH, Bobenheim-Roxheim, Rheinstraße 36, 67240 Bobenheim-Roxheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.01.2013 Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Worms (bisher Amtsgericht Mainz HRB 44454) nach Bobenheim-Roxheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 36, 67240 Bobenheim-Roxheim. Gegenstand: Die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung als Komplementärin von Kommanditgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der German Shop & Store Solution GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitz geb. Eys, Servil, Worms, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.