HRA 61038
German Shop & Store Solution GmbH & Co. KG
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bobenheim-Roxheim
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Registerdaten
- Sitz
- Bobenheim-Roxheim
- Datenstand
- 2024-04-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 34/22 · German Shop & Store Solution GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 34/22
- Wirksam am
- 31.10.2023
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRA 61038
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 04.12.2023, 10:30 Uhr, Saal-Nr. 320, Hauptgebäude, Hardtgasse 6, 67547 Worms.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO die Zustimmung zum Vergleich mit Frau Servil Schmitz vom 14.02.2023 (Unterschrift Insolvenzverwalter) bzw. 02.03.2023 (Unterschrift Frau Servil Schmitz) zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche bei Zahlung eines Vergleichsbetrages von 7.000,00 €, welcher bereits auf dem Insolvenz-Sonderkonto eingegangen ist.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Worms, 31.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 34/22 · German Shop & Store Solution GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 34/22
- Wirksam am
- 23.12.2022
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRA 61038
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
14 IN 34/22
22.12.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
German Shop & Store Solution GmbH & Co. KG, Limburgstraße 7 a, 67240 Bobenheim-Roxheim, Geschäftssitz: Obermarkt 12, 67547 Worms (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61038),
vertreten durch:
1. German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH, Limburgstraße 7 a, 67240 Bobenheim-Roxheim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Servil Schmitz, Stauffenbergstraße 54, 67547 Worms, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rhein Rechtsanwälte PartG, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim,
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Montag, 16.01.2023, 11:00 Uhr, Saal-Nr. 320,
Hauptgebäude, Hardtgasse 6, 67547 Worms .
Der Insolvenzverwalter wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung dieser Terminsbestimmung beauftragt.
Der Termin dient zur Beschlussfassung über folgende Tagesordnungspunkte:
Zustimmung zu dem Vergleich (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO) mit Frau Servil Schmitz zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche bei Zahlung eines Vergleichsbetrages von 7.000,00€, zahlbar bis spätestens 31.01.2023, sofern sie parallel zu diesem Vergleich ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt und die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben an Eides Statt versichert.
Hinweis:
Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt auch dann als erteilt, wenn sie beschlussunfähig ist (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Worms, den 22.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 14 IN 34/22 · German Shop & Store Solution GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 34/22
- Wirksam am
- 15.08.2022
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRA 61038
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
14 IN 34/22
15.08.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
German Shop & Store Solution GmbH & Co. KG, Limburgstraße 7 a, 67240 Bobenheim-Roxheim, Geschäftssitz: Obermarkt 12, 67547 Worms (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61038),
vertreten durch:
1. German Shop & Store Solution Verwaltungs GmbH, Limburgstraße 7 a, 67240 Bobenheim-Roxheim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Servil Schmitz, Stauffenbergstraße 54, 67547 Worms, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rhein Rechtsanwälte PartG, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim,
wird heute, am 15.08.2022 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Björn Rechel vom 27.07.2022.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms, Tel.: 06241/268690, Fax: 06241/26869-100
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 04.10.2022,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden können.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.10.2022.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
* Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
* Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Absatz 3 InsO)
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:
o Veräußerung
* des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin
* des Warenlagers im Ganzen
* eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
* einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll
o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde
o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Nachricht
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 15.08.2022
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 61038 HRA 61038: German Shop & Store Solution GmbH & Co. KG, Bobenheim-Roxheim, Rheinstraße 36, 67240 Bobenheim-Roxheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Limburgstraße 7 a, 67240 Bobenheim-Roxheim.
HRA 61038 German Shop & Store Solution GmbH & Co. KG, Bobenheim-Roxheim, Rheinstraße 36, 67240 Bobenheim-Roxheim. Nunmehr aufgrund Sitzverlegung: Persönlich haftender Gesellschafter: German Shop & Store Solution Verwa…
HRA 61038 German Shop & Store Solution GmbH & Co. KG, Bobenheim-Roxheim, Rheinstraße 36, 67240 Bobenheim-Roxheim. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 36, 67240 Bobenheim-Roxheim. Allgemeine Vertretu…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.