HRB 29306

German Pneumatics Engineering GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gulf Pneumatics Europe GmbH Leipzig

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 1612/25 · German Pneumatics Engineering GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1612/25
Wirksam am
30.10.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 29306
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1612/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Pneumatics Engineering GmbH, Arthur-Winkler-Straße 67, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29306
vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Declan Morris
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Dieter Stephani

- Schuldnerin -

ergeht am 30.10.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 30.10.2025 um 10:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Nikolaistraße 3-5
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 652200
Telefax: 0341 65220111
Email geschäftlich: infofloether-wissing.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 11.12.2025 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes
(§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 08.01.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1612/25 · German Pneumatics Engineering GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1612/25
Wirksam am
21.08.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 29306
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1612/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der German Pneumatics Engineering GmbH, Arthur-Winkler-Straße 67, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29306
vertreten durch den Geschäftsführer Kevin Declan Morris
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Dieter Stephani

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 21.08.2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet:

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Nikolaistraße 3-5
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 652200
Telefax: 0341 65220111
Email geschäftlich: leipzig@floether-wissing.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

10. (...)

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der

Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29306 HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Arthur-Winkler-Straße 71, 04319 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Arthur-Winkler-Straße 67, 04319 Leipzig.
HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Arthur-Winkler-Straße 71, 04319 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Arthur-Winkler-Straße 67, 04319 Leipzig.
Veränderungen
HRB 29306 HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Hans-Weigel-Straße 10 b, 04319 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Arthur-Winkler-Straße 71, 04319 Leipzig.
HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Hans-Weigel-Straße 10 b, 04319 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Arthur-Winkler-Straße 71, 04319 Leipzig.
Veränderungen
HRB 29306 HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Hans-Weigel-Straße 10 b, 04319 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR auf 200.000,0…
HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Hans-Weigel-Straße 10 b, 04319 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR und Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 29306 HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Hans-Weigel-Straße 10 b, 04319 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei w…
HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Hans-Weigel-Straße 10 b, 04319 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: Die Bestimmungen zu Firma und Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital und Vertretungsregelung. Neuer Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Vertrieb, Montage und Reparatur von Kompressoren, Turboverdichtern und -gebläsen sowie die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen für großtechnische Anwendungen und Anlagenplanungen.
Veränderungen
HRB 29306 HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Karl-Liebknecht-Straße 141, 04275 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Hans-Weigel-Straße 10 b, 04319 Leipzig.
HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Karl-Liebknecht-Straße 141, 04275 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Hans-Weigel-Straße 10 b, 04319 Leipzig.
Veränderungen
HRB 29306 HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Karl-Liebknecht-Straße 141, 04275 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Stephani, Ralf Dieter, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der…
HRB 29306: German Pneumatics Engineering GmbH, Leipzig, Karl-Liebknecht-Straße 141, 04275 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Stephani, Ralf Dieter, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Stephani, Ralf Dieter, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 29306 HRB 29306:Gulf Pneumatics Europe GmbH, Leipzig, Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig.Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma und inländische Geschäftsanschrift) des Gesellsc…
HRB 29306:Gulf Pneumatics Europe GmbH, Leipzig, Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig.Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma und inländische Geschäftsanschrift) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: German Pneumatics Engineering GmbH. Geschäftsanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 141, 04275 Leipzig. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Stephani, Ralf Dieter, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 29306 Gulf Pneumatics Europe GmbH, Leipzig, Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2013. Geschäftsanschrift: Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig. Geg…
Gulf Pneumatics Europe GmbH, Leipzig, Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2013. Geschäftsanschrift: Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Ingenieurleistungen für großtechnische Anwendungen und Anlagenplanungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Morris, Kevin Declan, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.