HRB 4022

Gerhardt Transport GmbH

Amtsgericht Schweinfurt · Bayern

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Etzberg 5, 97520 Röthlein

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Röthlein
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
02.01.2020
Datenstand
2025-10-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Karl Gerhardt

Schonungen-Marktsteinach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Uwe Dambach

Greußenheim

einzelvertretungsberechtigt
Prokurist(in)

Christian Gerhardt

Schonungen

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-27 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gerhardt Transport GmbH Stadtlauringen OT Sulzdorf

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Transportunternehmens für den Nah- und Fernverkehr.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 224/19 · Gerhardt Transport GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 224/19
Wirksam am
15.10.2024
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 4022
IN 224/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gerhardt Transport GmbH, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein, vertreten durch die Geschäftsführer Dambach Uwe und Gerhardt Karl
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 4022
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Wütschner Fahrzeugteile GmbH wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß dem Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 10.06.2024.Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses war eine Vergütung gemäß § 17 InsVV in Höhe von 736,25 EUR festzusetzen. Dabei wurde von einem Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR ausgegangen. Der Zeitaufwand betrug 7,75 Stunden. Auf die Begründung im Antrag vom 10.06.2024 wird Bezug genommen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen/Fahrtkosten in Höhe von 8,40 EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Einwände wurden nicht erhoben.Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Wütschner Fahrzeugteile GmbH wurden festgesetzt.Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Wütschner Fahrzeugteile GmbH wurden festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 15.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 224/19 · Gerhardt Transport GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 224/19
Wirksam am
02.07.2024
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 4022
IN 224/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gerhardt Transport GmbH, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein, vertreten durch die Geschäftsführer Dambach Uwe und Gerhardt Karl
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 4022
- Schuldnerin -

Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als (vorl.) Gläubigerausschussmitglied wurde vom Mitglied des Gläubigerausschusses Wütschner Fahrzeugteile GmbH, vertreten durch Veit Tausendpfund, bei Gericht eingereicht.

Die Beteiligten erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Antrag bis 19.07.2024.

Der Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Schweinfurt, den 02.07.2024
Insovenzgericht Schweinfurt

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 224/19 · Gerhardt Transport GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 224/19
Wirksam am
06.02.2024
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 4022
IN 224/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gerhardt Transport GmbH, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein, vertreten durch die Geschäftsführer Dambach Uwe und Gerhardt Karl
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 4022
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus, Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.10.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.865.990,60 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 116 %.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.10.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 06.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 224/19 · Gerhardt Transport GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 224/19
Wirksam am
21.11.2023
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 4022
IN 224/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gerhardt Transport GmbH, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein, vertreten durch die Geschäftsführer Dambach Uwe, Kiesgasse 6, 97259 Greußenheim und Gerhardt Karl, Kirchberg 4, 97453 Schonungen
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 4022
- Schuldnerin -

Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 05.10.2023 für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bei Gericht eingereicht.

Die Beteiligten erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Antrag bis 12.12.2023.

Der Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 21.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 224/19 · Gerhardt Transport GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 224/19
Wirksam am
28.03.2023
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 4022
IN 224/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gerhardt Transport GmbH, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein, vertreten durch die Geschäftsführer Dambach Uwe, Kiesgasse 6, 97259 Greußenheim und Gerhardt Karl, Kirchberg 4, 97453 Schonungen
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 4022
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 20.04.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.05.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 28.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 224/19 · Gerhardt Transport GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 224/19
Wirksam am
02.06.2022
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 4022
IN 224/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gerhardt Transport GmbH, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein, vertreten durch die Geschäftsführer Dambach Uwe, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein und Gerhardt Karl, Kirchberg 4, 97453 Schonungen
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 4022
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 29.06.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.07.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 02.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 224/19 · Gerhardt Transport GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 224/19
Wirksam am
15.04.2021
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 4022
IN 224/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gerhardt Transport GmbH, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein, vertreten durch die
Geschäftsführer Dambach Uwe, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein und Gerhardt Karl,
Kirchberg 4, 97453 Schonungen
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 4022
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 13.05.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.05.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 15.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4022 HRB 4022: Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 23.12.2019 (Az. IN 224/19) das Insolvenzverf…
HRB 4022: Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 23.12.2019 (Az. IN 224/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 224/19 · Gerhardt Transport GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 224/19
Wirksam am
27.12.2019
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 4022
IN 224/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Gerhardt Transport GmbH, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein, vertreten durch die
Geschäftsführer Dambach Uwe, Kiesgasse 6, 97259 Greußenheim und Gerhardt Karl,
Am Etzberg 5, 97520 Röthlein
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 4022
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Betrieb eines Transportunternehmens für den Nah- und
Fernverkehr
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2020 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus
Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)47770650
Telefax: +49(911)47770659
Email: nuernberg@mhbk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.02.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 03.03.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 701, 7. Stock, Jägersbrunnen 6, Amtsgericht Schweinfurt

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO, insbesondere zur Aufnahme von Prozessen oder Vergleichsabschlüssen
gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig
ist.

Bestätigung des vorläufigen Gläubigerausschusses
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 03.03.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 701, 7. Stock, Jägersbrunnen 6, Amtsgericht Schweinfurt

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu
hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort
anzulegen ist.
9. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
UniCredit Bank AG, Arabellastraße 12, 81925 München, vertr. im Ausschuss durch
Herrn Peter Schimpl und Herrn Werner Kaiser
Wütschner Fahrzeugteile GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 12, 97424 Schweinfurt,
vertr. im Ausschuss durch Herrn Veit Tausendpfund
Alexander Wolff, Haupstr. 81, 97478 Knetzgau
10. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 05.11.2019 beim Insolvenzgericht Schweinfurt eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 27.12.2019
******************************************************************************************************

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 224/19 · Gerhardt Transport GmbH · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 224/19
Wirksam am
08.11.2019
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 4022
Az.: IN 224/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Gerhardt Transport GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dambach Uwe und
Gerhardt Karl, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 4022
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 08.11.2019, um 10:15 Uhr, vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Stefan
Debus, Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg, Telefon: +49(911)47770650,
Telefax: +49(911)47770659, Email: nuernberg@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen und die
Entgegennahme eingehender Gelder, die auf ein einzurichtendes Sonderkonto
einzuzahlen sind. Darüber hinaus wird der vorläufige Insolvenzverwalter
ermächtigt, das insolvenzbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 08.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4022 HRB 4022: Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Bestellt: Geschäftsführer: Dambach, Uwe, Greußenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 4022: Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Bestellt: Geschäftsführer: Dambach, Uwe, Greußenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 4022 HRB 4022: Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mendes, Antonio, Uffenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 4022: Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mendes, Antonio, Uffenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4022 HRB 4022: Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2018 hat die Änderung des § 7 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse) des G…
HRB 4022: Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2018 hat die Änderung des § 7 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 4022 HRB 4022: Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Bestellt: Geschäftsführer: Mendes, Antonio, Uffenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 4022: Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Bestellt: Geschäftsführer: Mendes, Antonio, Uffenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4022 HRB 4022:Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein.Einzelprokura: Gerhardt, Christian, Schonungen, *XX.XX.XXXX.
HRB 4022:Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein.Einzelprokura: Gerhardt, Christian, Schonungen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4022 HRB 4022:Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gerhardt, Christian, Marktsteinach, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Gerhardt, Karl, Schonungen…
HRB 4022:Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gerhardt, Christian, Marktsteinach, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Gerhardt, Karl, Schonungen-Marktsteinach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4022 Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gerhardt, Karl, Marktsteinach, *XX.XX.XXXX.
Gerhardt Transport GmbH, Röthlein, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gerhardt, Karl, Marktsteinach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4022 Gerhardt Transport GmbH, Stadtlauringen OT Sulzdorf, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein.Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2009 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Si…
Gerhardt Transport GmbH, Stadtlauringen OT Sulzdorf, Am Etzberg 5, 97520 Röthlein.Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2009 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Röthlein. Geschäftsanschrift: Am Etzberg 5, 97520 Röthlein.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.