HRA 703371

Gerhard Stolz e.K.

Amtsgericht Freiburg · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Königsfeld im Schwarzwald

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Königsfeld im Schwarzwald
Datenstand
2024-06-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-06-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-06-10 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

10 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 703371 Gerhard Stolz e.K., Königsfeld im Schwarzwald, Hermann-Voland-Straße 12, 78126 Königsfeld im Schwarzwald. (der Betrieb einer Druckerei). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Hermann-Voland-Straße 12, 78126 Kö…
Gerhard Stolz e.K., Königsfeld im Schwarzwald, Hermann-Voland-Straße 12, 78126 Königsfeld im Schwarzwald. (der Betrieb einer Druckerei). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Hermann-Voland-Straße 12, 78126 Königsfeld im Schwarzwald. Inhaber: Stolz, Gerhard, Königsfeld im Schwarzwald, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "STOLZ GmbH", Königsfeld (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 602045) mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.