HRB 93001

GERCH Beteiligungen GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 503 IN 142/23 · GERCH Beteiligungen GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 142/23
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 93001
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 142/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93001 eingetragenen GERCH Beteiligungen GmbH, Gustaf-Gründgens-Platz 5, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Raul Ivan Taras, Kennedyplatz 2, 50679 Köln und Herrn Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf und Herrn Christoph Hüttemann, und Herrn Mathias Düsterdick, und Herrn Thomas Montag, Gereonstraße 43-65, 50670 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).

503 IN 142/23
Amtsgericht Düsseldorf, 05.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 503 IN 142/23 · GERCH Beteiligungen GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 142/23
Wirksam am
03.11.2023
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 93001
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 142/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93001 eingetragenen GERCH Beteiligungen GmbH, Gustaf-Gründgens-Platz 5, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Hüttemann, Herrn Mathias Düsterdick, Herrn Dr. Raul Ivan Taras, Herrn Holger Rhode und Herrn Thomas Montag

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2023, um 11:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.12.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Montag, 08.01.2024, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.12.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
503 IN 142/23
Düsseldorf, 01.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 93001 HRB 93001: GERCH Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, Emmericher Straße 26, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2021 sowie der …
HRB 93001: GERCH Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, Emmericher Straße 26, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit folgenden übertragenden Rechtsträgern, jeweils mit Sitz in Düsseldorf, verschmolzen: GERCHGROUP 34. Vorrats UG (haftungsbeschränkt), (AG Düsseldorf, HRB 81423), GERCHGROUP 36. Vorrats GmbH, (AG Düsseldorf, HRB 81390), GERCHGROUP 37. Vorrats GmbH, (AG Düsseldorf, HRB 81387), GERCHGROUP 39. Vorrats GmbH, (AG Düsseldorf, HRB 81402), GERCHGROUP 40. Vorrats GmbH, (AG Düsseldorf, HRB 81415), GERCHGROUP 41. Vorrats UG (haftungsbeschränkt), (AG Düsseldorf, HRB 76274), GERCHGROUP 42. Vorrats UG (haftungsbeschränkt), (AG Düsseldorf, HRB 82685), GERCHGROUP 58. Vorrats UG (haftungsbeschränkt), (AG Düsseldorf, HRB 85430), GERCHGROUP 59. Vorrats UG (haftungsbeschränkt), (AG Düsseldorf, HRB 85444), GERCHGROUP 60. Vorrats UG (haftungsbeschränkt), (AG Düsseldorf, HRB 85466), GERCHGROUP 61. Vorrats UG (haftungsbeschränkt), (AG Düsseldorf, HRB 85433), GERCHGROUP 62. Vorrats UG (haftungsbeschränkt), (AG Düsseldorf, HRB 85475), GERCHGROUP 63. Vorrats UG (haftungsbeschränkt), (AG Düsseldorf, HRB 85424), GERCHGROUP 64. Vorrats UG (haftungsbeschränkt), (AG Düsseldorf, HRB 85431), GERCHGROUP 65. Vorrats UG (haftungsbeschränkt), (AG Düsseldorf, HRB 85441). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRB 93001 HRB 93001: GERCH Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, Emmericher Straße 26, 40474 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2021. Geschäftsanschrift: Emmericher Straße 26, …
HRB 93001: GERCH Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, Emmericher Straße 26, 40474 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2021. Geschäftsanschrift: Emmericher Straße 26, 40474 Düsseldorf. Die Entwicklung und Projektierung von Immobilien, der An- und Verkauf von Immobilien, die Vermietung und Verwaltung sowie die Vermittlung von Immobilien und die Finanzierung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften, die Konzeption von Immobilienanlagen einschließlich Veräußerung, Vermittlung und Erwerb von Beteiligungen in diesem Bereich, die wirtschaftliche Baubetreuung und Bauträgergeschäft sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Düsterdick, Mathias, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Hedding, Jan Hendrik, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX; Hüttemann, Christoph, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GERCHGROUP AG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 78368) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.03.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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