HRA 86485

GERBAU GmbH & Co. KG

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Viernheim

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Registerdaten

Sitz
Viernheim
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 288/24 · GERBAU GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 288/24
Wirksam am
14.07.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRA 86485
Geschäfts-Nr. 9 IN 288/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GERBAU GmbH & Co. KG, Saarlandstr. 1, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRA 86485), vertr. d.: 1. GERBAU Verwaltungs GmbH, Saarlandstraße 1, 68519 Viernheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ilja Gerlinski, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 11.08.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 14.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 288/24 · GERBAU GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 288/24
Wirksam am
10.02.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRA 86485
9 IN 288/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GERBAU GmbH & Co. KG, Saarlandstr. 1, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRA 86485), vertr. d.: 1. GERBAU Verwaltungs GmbH, Saarlandstraße 1, 68519 Viernheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ilja Gerlinski, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 10.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 288/24 · GERBAU GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 288/24
Wirksam am
13.11.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRA 86485
9 IN 288/24: Über das Vermögen der GERBAU GmbH & Co. KG, Saarlandstr. 1, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRA 86485), vertr. d.: 1. GERBAU Verwaltungs GmbH, Saarlandstraße 1, 68519 Viernheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ilja Gerlinski, (Geschäftsführer), ist am 12.11.2024 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanz, c/o Rechtsanwälte Roth, Klein, Gilcher & Partner, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/4400413, Fax: 0621/4400455.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.12.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 20.01.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.12.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (20.01.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 12.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 288/24 · GERBAU GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 288/24
Wirksam am
22.05.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRA 86485
Geschäfts-Nr.: 9 IN 288/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GERBAU GmbH & Co. KG, Saarlandstr. 1, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRA 86485), vertr. d.: 1. GERBAU Verwaltungs GmbH, Saarlandstraße 1, 68519 Viernheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ilja Gerlinski, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2024 um 17:55 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanz, c/o Rechtsanwälte Roth, Klein, Gilcher & Partner, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/4400413, Fax: 0621/4400455 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 21.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 86485 HRA 86485: GERBAU GmbH & Co. KG, Viernheim, Saarlandstr. 1, 68519 Viernheim. (Gegenstand der Gesellschaft ist - Fliesen-, Platten- und Mosaiklegen, - Garten- und Landschaftsbau, - Estrichlegen, - Parkettlege…
HRA 86485: GERBAU GmbH & Co. KG, Viernheim, Saarlandstr. 1, 68519 Viernheim. (Gegenstand der Gesellschaft ist - Fliesen-, Platten- und Mosaiklegen, - Garten- und Landschaftsbau, - Estrichlegen, - Parkettlegen, - Rolladen- und Sonnenschutztechnik, - Raumausstattung, - Gebäudereinigung, - Eisenfllechten, - Bautrocknungsgewerbe, - Bodenlegen, - Asphaltieren (ohne Straßenbau), - Holz- und Bautenschutz, - Betonbohren und -schneiden, - Kabelverlegen im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Trockenbau, - Abbruch, Entkernung, Demontage, - Kleintransporte bis 3,5 t, - Vergabe von meisterpflichtigen Gewerken an Nachunternehmer.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Saarlandstr. 1, 68519 Viernheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: GERBAU Verwaltungs GmbH, Viernheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 99517).

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