HRA 702420

Gerald Stegmüller Stukkateur e.K.

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: St. Leon-Rot

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
St. Leon-Rot
Datenstand
2024-06-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-06-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-06-09 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 702420 Gerald Stegmüller Stukkateur e.K., St. Leon-Rot, An der Autobahn 28 a, 68789 St. Leon-Rot.(Das Gipser- und Stukkateurhandwerk, Putzarbeiten, Innen-, Außen-, Isolierarbeiten sowie entsprechende Innenausstattu…
Gerald Stegmüller Stukkateur e.K., St. Leon-Rot, An der Autobahn 28 a, 68789 St. Leon-Rot.(Das Gipser- und Stukkateurhandwerk, Putzarbeiten, Innen-, Außen-, Isolierarbeiten sowie entsprechende Innenausstattungen und Verkleidungen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: An der Autobahn 28 a, 68789 St. Leon-Rot. Inhaber: Stegmüller, Gerald, St. Leon-Rot, *XX.XX.XXXX. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stegmüller, Gerald Stukkateur GmbH", St. Leon-Rot (Amtsgericht Mannheim HRB 351648) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.