HRB 15047

Georg Group GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Grubenstr. 5, 56594 Willroth

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Willroth
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.03.2024
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Andreas Stoltze

Bad Homburg v. d. Höhe

Liquidator(in)

Peter Baaten

Neuss

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Liquidatoren vertreten gemeinsam.

Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Georg Grundstücksverwaltungs GmbH Willroth

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb, die Verpachtung, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken und Grundstücksrechten und die Verwaltung von Gebäuden im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sowie der Erwerb, das Halten, das Vermieten und die Veräußerung von beweglichen Gütern, insbesondere von Anlagen- und Produktionsgütern aus dem Bereich der Schmiedetechnik, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 85/23 · Georg Group GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 85/23
Wirksam am
25.03.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 15047
Amtsgericht
Betzdorf
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

11 IN 85/23
06.03.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Georg Group GmbH, Grubenstraße 5, 56594 Willroth (AG Montabaur, HRB 15047),
vertreten durch:
1. Peter Baaten, (Geschäftsführer),
2. Dr. Andreas Stoltze, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Oliver Otto, Rimon Falkenfort, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main,

wird heute, am 06.03.2024 um 10:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Sachwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 203 476-0, Fax: 069 203 476-99

Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.

Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).

Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 02.05.2024,

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Freitag, 14.06.2024, 10:00 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Thomas Rittmeister vom 29.02.2024.

Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Lindner
Richter am Amtsgericht

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 85/23 · Georg Group GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 85/23
Wirksam am
08.03.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 15047
11 IN 85/23: Über das Vermögen der Georg Group GmbH, Grubenstraße 5, 56594 Willroth (AG Montabaur, HRB 15047), vertr. d.: 1. Peter Baaten, (Geschäftsführer), 2. Dr. Andreas Stoltze, (Geschäftsführer), ist am 06.03.2024 um 10:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 203 476-0, Fax: 069 203 476-99.

Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Betzdorf ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.05.2024 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 14.06.2024, 10:00 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 07.03.2024

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 11 IN 85/23 · Georg Group GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 85/23
Wirksam am
06.12.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 15047
11 IN 85/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Georg Group GmbH, Grubenstraße 5, 56594 Willroth (AG Montabaur, HRB 15047), vertr. d.: 1. Peter Baaten, (Geschäftsführer), 2. Dr. Andreas Stoltze, (Geschäftsführer), ist am 06.12.2023 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270d Abs. 1 InsO wird der Antragstellerin eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von drei Monaten gesetzt.
Gemäß §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 203 476-0, Fax: 069 203 476-99.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Betzdorf, 06.12.2023

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15047 HRB 15047: Georg Group GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), 3 (Stam…
HRB 15047: Georg Group GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), 5 (Verfügung über Geschäftsanteile, Ankaufsrecht), 7 (Anteilsübergang kraft Erbfolge) und 10 (Abfindung) beschlossen. Prokura erloschen: Schmitz, Ernst-Peter, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15047 HRB 15047: Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth. Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der F…
HRB 15047: Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth. Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstands beschlossen. Neue Firma: Georg Group GmbH. geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, die Verpachtung, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken und Grundstücksrechten und die Verwaltung von Gebäuden im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sowie der Erwerb, das Halten, das Vermieten und die Veräußerung von beweglichen Gütern, insbesondere von Anlagen- und Produktionsgütern aus dem Bereich der Schmiedetechnik, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie der Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schmitz, Ernst-Peter, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15047 HRB 15047: Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth. Nicht mehr Geschäftsführer: Knape, Andreas, Willroth, *XX.XX.XXXX.
HRB 15047: Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth. Nicht mehr Geschäftsführer: Knape, Andreas, Willroth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15047 HRB 15047: Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth. Bestellt als Geschäftsführer: Baaten, Peter, Neuss, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen de…
HRB 15047: Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth. Bestellt als Geschäftsführer: Baaten, Peter, Neuss, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 15047 HRB 15047:Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth.Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchs, Franz, Essingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 15047:Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth.Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchs, Franz, Essingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15047 Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth. Nicht mehr Geschäftsführer: Stützel, Peter, Aalen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Knape, Andreas, Horhausen, *XX.XX.XXXX…
Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth. Nicht mehr Geschäftsführer: Stützel, Peter, Aalen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Knape, Andreas, Horhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 15047 Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth.Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderun…
Georg Grundstücksverwaltungs GmbH, Willroth, Grubenstr. 5, 56594 Willroth.Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Erwerb, Verpachtung, Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Verwaltung von Gebäuden im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sowie der Erwerb, das Halten, das Vermieten und die Veräußerung von beweglichen Gütern, insbesondere von Anlage- und Produktionsgütern aus dem Bereich der Schmiedetechnik, sowie alle damit zusammenhängende Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehen. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland unter gleicher oder anderer Firma errichten.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.