HRB 12267
GEOKRAFTWERKE.de GmbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 RegensburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Regensburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 30.12.2021
- Datenstand
- 2025-02-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-02-03 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Fröschl GeoKraftWerke GmbH Regensburg
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung an Unternehmen, die Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, insbesondere der Erforschung, Erschließung und Nutzbarmachung geothermischer Energie (Erdwärme) zur Erzeugung von elektrischer Energie und Heizwärme sowie der Errichtung und des Betriebs geothermischer Anlagen, wozu auch der Handel mit Energie, Wärmeleistung sowie auch Beratungsleistungen gehören, durchführen, wobei die Projekte auch den Erwerb bereits fertiger oder im Bau befindlicher Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien umfassen können. Ferner die Ausreichung von nachrangigen Darlehen innerhalb des Konzernverbundes. Die Gesellschaft kann hierzu sämtliche Geschäfte durchführen, die mit diesem Zweck im Zusammenhang stehen oder dem Zweck dienen können.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 4 IN 220/20 · GEOKRAFTWERKE.de GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 220/20
- Wirksam am
- 07.03.2025
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 12267
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Sternbergstraße 8, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Heidelsberger Franz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12267
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 2067 bis 2128 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 03.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 220/20 · GEOKRAFTWERKE.de GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 220/20
- Wirksam am
- 01.06.2023
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 12267
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4 IN 220/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Sternbergstraße 8, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Heidelsberger Franz, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12267
- Schuldnerin -
Die Vergütung und Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12267 HRB 12267: GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heidelsberger, Franz, Regensburg, *XX.XX.XXXX.
Forderungsprüfung 4 IN 220/20 · GEOKRAFTWERKE.de GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 220/20
- Wirksam am
- 04.06.2021
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 12267
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch
den Geschäftsführer Heidelsberger Franz, geboren am XX.XX.XXXX,
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12267
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen und nachträglichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.06.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 04.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12267 HRB 12267: GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 16.10.2020 (Az. 4 IN 220/20) das…
Forderungsprüfung 4 IN 220/20 · GEOKRAFTWERKE.de GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 220/20
- Wirksam am
- 16.10.2020
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 12267
In dem Verfahren über den Antrag d.
GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch
den Geschäftsführer Heidelsberger Franz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12267
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Beteiligungsgesellschaft
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 16.10.2020 um 10.15 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Wagner
Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg
Telefon: +49(941)640820-0
Telefax: +49(941)640820-10
Email: advo@rae-wagner-lehner.de
3. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und
nachrangige Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) bis zum 18.11.2020 bei dem
Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über
a) über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters,
b) über die Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur
Veräußerung der von der Schuldnerin gegenüber der Geothermie Management GmbH
bestehenden Ansprüche zum Höchstgebot,
c) über die Wahl/Bestätigung eines Gläubigerausschusses sowie
d) über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der
Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen,
ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
wird anberaumt auf
Dienstag, den 15.12.2020 um 10:00 Uhr
marinaforum Regensburg, Johanna-Dachs-Str. 46, 93055 Regensburg
(Adresse Parkhaus für Navigationssystem: Von-Donle-Str. 5)
Hinweise zur Durchführung der Gläubigerversammlung unter Corona-Bedingungen:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Berichtstermin unter den
besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie und vor dem Hintergrund der damit
verbundenen gesetzlichen Beschränkungen zum Zeitpunkt des Berichtstermins
stattfindet. Geeignete Flächen, die auch unter Corona-Bedingungen genutzt
werden können, sind derzeit nur schwer zu finden. Auch die Fläche des
marinaforum Regensburg ist mit rund 600 m² begrenzt. Durch die
Corona-Abstandsbestimmungen wird die nutzbare Fläche noch weiter eingeschränkt,
so dass aktuell nur ca. 130 Sitzplätze zur Verfügung stehen. Am Berichtstermin
teilnehmende Insolvenzgläubiger werden daher gebeten, sich bis zum 30.11.2020
gegenüber der Kanzlei des Insolvenzverwalters (s. o. Ziffer 2) unter Angabe des
Aktenzeichens 4 IN 220/20, der Art und Höhe der Forderung und der Anzahl der
Personen anzumelden, damit abgeschätzt werden kann, mit welchem
Teilnahmeinteresse zu rechnen ist. Auch der Prüfungsaufwand beim Einlass und
die hiermit verbundene infektionsbegünstigende Nähe der Teilnehmer und des
Personals kann dadurch angepasst werden. Es wird aber klargestellt, dass eine
solche Anmeldung nicht Voraussetzung für den Zulass zum Berichtstermin ist.
Zugangsberechtigt ist jeder Gläubiger, der diese Eigenschaft und seine
Personalien bei der Eingangskontrolle belegen kann.
Die Gläubigerversammlung (Saal, Einlasskontrolle, Hygienekonzept etc.)
verursacht erhebliche Kosten, die die Insolvenzmasse schmälern und damit eine
mögliche Quote der Gläubiger verringern. Falls die Versammlung vertagt werden
müsste, weil die vorhandenen Plätze nicht ausreichen, gereichte dies daher
allen Gläubigern zum Schaden (doppelte Kosten) - abgesehen von den
Unannehmlichkeiten der vergeblichen Anreise. Daher wird unbedingt um Anmeldung
gebeten!
Es wird klargestellt, dass die oben genannte Anmeldung zum Berichtstermin die
Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter nach §§ 174 ff. InsO (s.
oben Ziffer 3) nicht ersetzt.
Aufgrund von Einlasskontrollen und der damit einhergehenden Verzögerung wird
darum gebeten, bereits rund eine Stunde vor dem Beginn der Veranstaltung
einzutreffen. Bei entsprechender Nachfrage kann pro Gläubiger nur eine
vertretungsberechtigte Person Eintritt erhalten. Wegen der Beschränkungen der
Corona-Gesetzgebung ist beim Einlass und während des Berichtstermins ein
geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsbeschränkungen sind von
jedem Teilnehmer zu wahren. Es wird des Weiteren darauf aufmerksam gemacht,
dass die Räume wegen der Corona-Gefahr ständig gelüftet werden, so dass je nach
den herrschenden Witterungsbedingungen mit einem kühlen Raumklima zu rechnen
ist. Die Bekleidung sollte entsprechend gewählt werden. Eine
Verpflegungseinrichtung steht auch im Hinblick auf die Corona-Situation nicht
zur Verfügung. In der Versammlung nicht zugelassene Gegenstände (gefährliche
Gegenstände, Gepäck o.ä.) können ebenfalls nicht aufbewahrt werden.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Nachrangige Gläubiger haben ein Teilnahmerecht; § 77 Abs. 1 S. 2 InsO bestimmt,
dass nachrangige Gläubiger kein Stimmrecht haben.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren
§ 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.12.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um
telephonische Terminsvereinbarung wird gebeten.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Hat der Schuldner eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es dem
Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren
mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach
fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger
c/o Dr. Greger & Collegen, Dr.-Leo-Ritter-Straße 7, 93049 Regensburg
Rechtsanwalt Sebastian Stemmler
Bischof-von-Henle-Straße 2, 93051 Regensburg
Rechtsanwalt Ralph Veil
c/o Mattil Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thierschplatz 3, 80538
München.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.07.2020 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 16.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12267 HRB 12267: GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg. Bestellt: Geschäftsführer: Heidelsberger, Franz, Regensburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft m…
HRB 12267 HRB 12267: GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg. Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Jean-Paul, Bernhardswald/Hauzendorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Ges…
HRB 12267 HRB 12267: GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Heidelsberger, Franz, Regensburg, *XX…
HRB 12267 HRB 12267:GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reindl, Thomas, Beratzhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Reber, Tobias, Ingo…
HRB 12267 GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2013 hat die Änderung des § 7 (Geschäftsführer) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 12267 GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg. Bestellt: Geschäftsführer: Reindl, Thomas, Beratzhausen, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fritsch, Florian, Regensburg…
HRB 12267 GEOKRAFTWERKE.de GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages bes…
HRB 12267 Fröschl GeoKraftWerke GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Fi…
HRB 12267 Fröschl GeoKraftWerke GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Falk, Johannes, Regensburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 12267 Fröschl GeoKraftWerke GmbH, Regensburg, Bruderwöhrdstraße 29, 93055 Regensburg. Geschäftsanschrift: Bruderwöhrdstraße 15 a, 93055 Regensburg.
HRB 12267 Fröschl GeoKraftWerke GmbH, Regensburg, Sternbergstr. 8, 93047 Regensburg. Geschäftsanschrift: Bruderwöhrdstraße 29, 93055 Regensburg.
HRB 12267 Fröschl GeoKraftWerke GmbH, Regensburg, Sternbergstr. 8, 93047 Regensburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2010. Geschäftsanschrift: Sternbergstr. 8, 93047 Regensburg. G…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.