HRA 702052
GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Karlsruhe
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Registerdaten
- Sitz
- Karlsruhe
- Datenstand
- 2024-06-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- GeoEnergy Werk Schwetzingen-Brühl GmbH & Co. KG Karlsruhe
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 60 IN 141/17 · GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 141/17
- Wirksam am
- 12.10.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 702052
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG
vertreten durch die Komplementärin GeoEnergy Verwaltungs GmbH
Schwindstraße 10
76135 Karlsruhe
diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Marco Marenco
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 702052
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Dipl. Rpfl. (FH) Susi B. Kropp-Kuhn
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 3.203.770,28 EUR steht ein Betrag von 42.033,13 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 07.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 60 IN 141/17 · GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 141/17
- Wirksam am
- 12.10.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 702052
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG
vertreten durch die Komplementärin GeoEnergy Verwaltungs GmbH
Schwindstraße 10
76135 Karlsruhe
diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Marco Marenco
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 702052
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Dipl. Rpfl. (FH) Susi B. Kropp-Kuhn
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hirte, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 48.452,13 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.08.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % (ungeordnete, unvollständige Buchhaltung, komplizierte Anfechtungssachverhalte) gerechtfertigt. Die beantragte Erhöhung war auch unter den Gesichtspunkten der Gesamtschau zu gewähren.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 07.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 60 IN 141/17 · GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 141/17
- Wirksam am
- 12.10.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 702052
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG
vertreten durch die Komplementärin GeoEnergy Verwaltungs GmbH
Schwindstraße 10
76135 Karlsruhe
diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Marco Marenco
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 702052
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Dipl. Rpfl. (FH) Susi B. Kropp-Kuhn
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.12.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Karlsruhe erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 3.203.770,28 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 42.033,13 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 07.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 60 IN 141/17 · GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 141/17
- Wirksam am
- 25.08.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 702052
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG
vertreten durch die Komplementärin GeoEnergy Verwaltungs GmbH
Schwindstraße 10
76135 Karlsruhe
diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Marco Marenco
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 702052
- Schuldnerin -
Verfahrenspflegerin:
Dipl. Rpfl. (FH) Susi B. Kropp-Kuhn
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tobias Hirte hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 17.08.2026 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR 48.452,13 € zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 20% (ungeordnete , unvollständige Buchhaltung, komplizierte Anfechtungssachverhalte) auf die Regelvergütung geltend gemacht. Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekannmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 24.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 702052 HRA 702052: GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Schwindstraße 10, 76135 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 60 IN 141/…
HRA 702052 GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Blücherstr. 20, 76185 Karlsruhe. Neue Geschäftsanschrift: Schwindstraße 10, 76135 Karlsruhe.
HRA 702052 GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Blücherstr. 20, 76185 Karlsruhe. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: GeoEnergy Verwaltungs Nr. 2 GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 7121…
HRA 702052 GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Blücherstr. 20, 76185 Karlsruhe.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GeoEnergy GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 111148).
HRA 702052 GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Blücherstr. 20, 76185 Karlsruhe.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: GeoEnergy Verwaltungs GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 710257).
HRA 702052 GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Ettlinger Straße 12, 76137 Karlsruhe.Geschäftsanschrift: Blücherstr. 20, 76185 Karlsruhe.
HRA 702052 GeoEnergy Werk Schwetzingen-Brühl GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Ettlinger Straße 12, 76137 Karlsruhe.Firma geändert; nun: GeoEnergy Werk Brühl GmbH & Co. KG.
HRA 702052 GeoEnergy Werk Schwetzingen-Brühl GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Ettlinger Straße 12, 76137 Karlsruhe.(Die Errichtung und der Betrieb eines Geothermiekraftwerks am Standort Schwetzingen/Brühl.). Kommanditgesellsc…
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