HRA 6973

GEO-TEX Textilverwertung GmbH & Co KG

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Artlandstr. 47, 49610 Quakenbrück

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Quakenbrück
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Letzte Eintragung
12.05.2014
Datenstand
2024-04-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Geo-Tex Recycling AktiengeselIschaft

Quakenbrück

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

GEO-TEX Textilverwertung Beteiligungs-GmbH

Quakenbrück

Kommanditist(in)

Heinz-Joachim Wirth-Göckede

Rümpel

Kommanditist(in)

Michael Stumborg

Westerkappeln

Kommanditist(in)

Reinhold Thate

Osnabrück-Pye

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Dokumentenansicht

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 9 IN 70/26 · GEO-TEX Textilverwertung GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 70/26
Wirksam am
21.09.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRA 6973
Amtsgericht
Bersenbrück
Beschluss

9 IN 70/26
18.09.2026

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

GEO-TEX Textilverwertung GmbH & Co KG, Artlandstr. 47, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6973),
- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Jan-Dirk Winkelhaus, Kirchstr. 36, 48282 Emsdetten,

vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Stephan Michels, Neumarkt 1, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541-50798235, Fax: 0541-50798522, E-Mail: info@michels-inso.de,

wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin zusätzlich zu der am 26.08.2026 um 13:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung dem vorläufigen Insolvenzverwalter am 18.09.2026 um 10:01 Uhr die Ermächtigung zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt:

* Zur Sicherstellung der Fortführung der Geschäftsbeziehung mit der Peter Harms Schiffahrts. u. Speditionsges. mbH aus Bremen wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Form einer Einzelermächtigung gestattet, Verbindlichkeiten bis zu einer maximalen Höhe von € 40.000,zu begründen, die im eröffneten Verfahren entsprechend § 55 InsO den Rang einer Masseverbindlichkeit erhalten und hierfür Sicherheiten in Form einer Globalzession zu bestellen. Zugleich wird eine durch Speditionspfandrecht gesicherte Forderung in Höhe von € 43.974,32 im eröffneten Verfahren entsprechend § 55 InsO in den Rang einer Masseverbindlichkeit erstarkt. Auch hierfür darf eine Sicherheit in Form einer Globalzession bestellt werden.

Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 26.08.2026 bestehen.

G r ü n d e :

Ohne die beantragte Einzelermächtigung wäre die Peter Harms Schiffahrts. u. Speditionsges. mbH nicht bereit, die Geschäftsbeziehung mit der Schuldnerin fortzuführen.
Allein durch die Fortführung des Geschäftsbetriebes wird die Werthaltigkeit des Unternehmens gesichert und zugleich liquide Mittel für die Gläubiger generiert. Insbesondere kann so die nötige Zeit gewonnen werden, den Verkaufsprozess zu fördern, durch den die Gläubigergesamtheit bessergestellt würde als im Falle einer Abwicklung. Die Zahlungen der Forderungen an die Peter Harms Schiffahrts. u. Speditionsges. mbH sind auch sichergestellt.

Ratermann
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Bersenbrück, 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 9 IN 70/26 · GEO-TEX Textilverwertung GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 70/26
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRA 6973
Amtsgericht
Bersenbrück
Beschluss

9 IN 70/26
26.08.2026

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

GEO-TEX Textilverwertung GmbH & Co KG, Artlandstr. 47, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 6973),
- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Jan-Dirk Winkelhaus, Kirchstr. 36, 48282 Emsdetten,

wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 26.08.2026 um 13.40 Uhr angeordnet:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Stephan Michels, Neumarkt 1, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541-50798235, Fax: 0541-50798522, E-Mail: info@michels-inso.de.

2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

6. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin fortführen; er soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.

8. Der Beschluss vom 26.08.2026 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.

9. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

10. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin.

Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs der Antragstellerin zu ermöglichen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Ratermann
Richterin am Amtsgericht

Amtsgericht Bersenbrück, 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6973 HRA 6973:GEO-TEX Textilverwertung GmbH & Co KG, Quakenbrück, Artlandstr. 47, 49610 Quakenbrück.Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: GEO-TEX Textilverwertung Beteiligungs-GmbH, Quakenbrück (Amt…
HRA 6973:GEO-TEX Textilverwertung GmbH & Co KG, Quakenbrück, Artlandstr. 47, 49610 Quakenbrück.Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: GEO-TEX Textilverwertung Beteiligungs-GmbH, Quakenbrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 20166).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.