GnR 518
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Reiskirchen
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Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Reiskirchen
- Rechtsform
- Eingetragene Genossenschaft
- Letzte Eintragung
- 07.06.2021
- Datenstand
- 2025-01-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ernst Lichtblau
Reiskirchen
Marie-Luise Geis
Reiskirchen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-29 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Abrufstand 2025-01-25 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Genossenschaft Sozialstation eG (Körperschaft) mit Sitz in Reiskirchen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Aktivitäten jeglicher Art mit dem Ziel der Unterhaltung einer Sozialstation, die Betroffenen durch Pflegen, Helfen und Beraten zu fördern sowie die Unterhaltung einer Sozialstation, in der alte, behinderte und kranke Menschen gepflegt sowie pflegende Angehörige beraten und angeleitet werden. Die Genossenschaft erbringt insbesondere Hilfeleistungen und fördert Maßnahmen in folgenden Bereich: - Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren - Behandlungs- und Betreuungspflege - Psychosoziale Beratung - Erbringung niederschwelliger Dienste - Unterhaltung und Unterstützung einer Tafel und einer Kleiderkammer - Tagespflege - Betreutes Wohnen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 16/21 · Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 16/21
- Wirksam am
- 15.05.2025
- Registerbezug
- Gießen, GnR 518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen (AG Gießen , GnR 518),
vertreten durch:
1. Ernst Lichtblau, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
2. Marie-Luise Geis, Bessinger Straße 27, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.:
Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen,
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 04.06.2025, 11:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen
Tagesordnung:
Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich der Zustimmung zu folgendem Vergleich:
Frau Marie Luise Geiss verpflichtet sich, an die Insolvenzmasse einen Betrag von 60.000,00 € zu zahlen. Mit der Zahlung sind die Ansprüche ihr gegenüber abgegolten. Die Zahlung ist nach Anzeige der Zustimmung der Gläubigerversammlung innerhalb von 2 Wochen fällig.
Die Ansprüche gegen Herrn Lichtblau bleiben hiervon unberührt.
Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)
Amtsgericht Gießen, 14.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 16/21 · Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 16/21
- Wirksam am
- 05.03.2025
- Registerbezug
- Gießen, GnR 518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen (AG Gießen , GnR 518),
vertreten durch:
1. Ernst Lichtblau, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
2. Marie-Luise Geis, Bessinger Straße 27, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.:
Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen,
wird für die bis zum 04.03.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 04.04.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 04.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 16/21 · Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 16/21
- Wirksam am
- 04.04.2024
- Registerbezug
- Gießen, GnR 518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen (AG Gießen , GnR 518),
vertreten durch:
1. Ernst Lichtblau, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
2. Marie-Luise Geis, Bessinger Straße 27, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.:
Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen,
wird für die bis zum 02.04.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 02.05.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 02.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 16/21 · Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 16/21
- Wirksam am
- 29.02.2024
- Registerbezug
- Gießen, GnR 518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen (AG Gießen , GnR 518),
vertreten durch:
1. Ernst Lichtblau, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
2. Marie-Luise Geis, Bessinger Straße 27, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.:
Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen,
wird für die bis zum 28.02.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 28.03.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 28.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 16/21 · Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 16/21
- Wirksam am
- 08.12.2023
- Registerbezug
- Gießen, GnR 518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen (AG Gießen , GnR 518),
vertreten durch:
1. Ernst Lichtblau, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
2. Marie-Luise Geis, Bessinger Straße 27, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.:
Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen,
wird für die bis zum 06.12.2023 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 05.01.2024 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 06.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 16/21 · Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 16/21
- Wirksam am
- 22.06.2023
- Registerbezug
- Gießen, GnR 518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen (AG Gießen , GnR 518),
vertreten durch:
1. Ernst Lichtblau, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
2. Marie-Luise Geis, Bessinger Straße 27, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.:
Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen,
wird für die bis zum 21.06.2023 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 21.07.2023 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 21.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 16/21 · Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 16/21
- Wirksam am
- 22.03.2022
- Registerbezug
- Gießen, GnR 518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen (AG Gießen , GnR 518),
vertreten durch:
1. Ernst Lichtblau, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
2. Marie-Luise Geis, Bessinger Straße 27, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 2.:
Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen,
wird für die bis zum 16.03.2022 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 11.04.2022 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 16.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 16/21 · Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 16/21
- Wirksam am
- 02.11.2021
- Registerbezug
- Gießen, GnR 518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen (AG Gießen , GnR 518),
vertreten durch:
1. Ernst Lichtblau, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
2. Marie-Luise Geis, Bessinger Straße 27, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
wird für die bis zum 01.11.2021 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 01.12.2021 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 01.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 16/21 · Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 16/21
- Wirksam am
- 01.09.2021
- Registerbezug
- Gießen, GnR 518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen (AG Gießen, GnR 518),
vertreten durch:
1. Ernst Lichtblau, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
2. Marie-Luise Geis, Bessinger Straße 27, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Montag, 20.09.2021, 10:30 Uhr, Saal 406, 4. OG, Gebäude B, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen
Tagesordnung:
Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich
1. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrags vom 01.06.2021 zur Übertragung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin auf die Tagespflege Lebensfreude GmbH, Industriestraße 5, 35463 Fernwald gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 17.500,00 EUR erteilt.
2. Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag zu schließen.
Das zuvor angeordnete schriftliche Verfahren wird hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO aufgehoben, § 5 Abs. 2 InsO.
Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)
Amtsgericht Gießen, 01.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 16/21 · Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 16/21
- Wirksam am
- 24.08.2021
- Registerbezug
- Gießen, GnR 518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen (AG Gießen , GnR 518),
vertreten durch:
1. Ernst Lichtblau, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
2. Marie-Luise Geis, Bessinger Straße 27, 35447 Reiskirchen, (Vorstand),
wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marcel Sonnenberg, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen, Tel.: 0641/9844488-0, Fax: 0641/9844488-9, E-Mail: sonnenberg@hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 22.07.2021.
G r ü n d e:
Der vorläufige Verwalter hat am 22.07.2021 die Festsetzung einer Vergütung und Auslagen in Höhe von insgesamt xxx EUR (brutto) beantragt.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 19.04.2021 angeordnet und hat bis zum 01.06.2021 angedauert.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu.
Ermittlung der verwalteten Masse, § 63 Abs. 3 InsO, § 11 Abs. 1 InsVV:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von EUR 66.692,53 ausgegangen.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist in § 63 Abs. 3 InsO und in § 11 InsVV geregelt.
Nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO i. V. m. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV ist als Berechnungsgrundlage das Vermögen anzunehmen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt der Wertermittlung ist nach § 63 Abs. 3 S. 3 InsO regelmäßig der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung.
Bei der Bewertung der verwalteten Masse sind die allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, wie zum Beispiel gemäß §§ 252 HGB anzuwenden.
Vermögenswerte aus Anfechtungen nach § 130 ff. InsO können nicht angesetzt werden, siehe Beschlüsse des BGH vom 29.04.2004, ZinsO 2004, Seite 672 und vom 18.12.2008, ZinsO 2009, Seite 495.
Die Berechnungsgrundlage wurde entsprechend den obigen Ausführungen ermittelt und ergibt sich aus dem Gutachten und dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters, worauf Bezug genommen wird.
Regelsatz nach § 10, 2 InsVV:
Gemäß § 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für den endgültigen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR xxx.
Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:
40 % von 35.000,- EUR
xxx EUR
25% von 35.000,- EUR
xxx EUR
SUMME:
xxx EUR
Bruchteil, § 11 InsVV:
Der vorläufige Verwalter erhält nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO in der Regel 25 % der Vergütung nach § 2 InsVV.
Erhöhungen / Herabsetzungen des Bruchteils nach § 11 InsVV:
Nach § 11 Abs. 3 InsVV ist Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters bei der Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen. Der Regelsatz von 25 % kann daher im Einzelfall erhöht oder gemindert werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat für folgende Tätigkeiten Erhöhungen beantragt:
Betriebsfortführung (30%):
Der Verwalter macht für aufgrund der Betriebsfortführung eine Erhöhung von 30% geltend. Eine Betriebsfortführung gehört nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters und es kann daher dafür eine Erhöhung geltend gemacht werden.
Die Betriebsfortführung dauerte ca. 6 Wochen. Hierbei gab es Schwierigkeiten mit Zusammenarbeit mit dem Vorstand und es musste ein Factoring-Vertrag modifiziert werden. Des Weiteren lag ein Mehraufwand im Arbeitnehmerbereich vor, so dass insgesamt der beantragte Zuschlag angemessen aber auch ausreichend ist.
Sanierungsbemühungen (20%):
Durch den Verwalter erfolgten intensive Bemühungen zur Übertragung des Geschäftsbetriebs. Diese waren auch letztendlich erfolgreich, so dass der Geschäftsbetrieb verkauft werden konnte.
Sanierungsbemühungen gehören ebenfalls nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Verwalters, so dass auch hierfür ein Zuschlag gewährt werden kann.
Die vom Verwalter beantragen 20% sind angemessen aber ausreichend.
Insgesamt würde der vorläufige Insolvenzverwalter auf einen Zuschlag von 50% kommen.
In der Gesamtschau und unter Berücksichtigung aller Umstände erscheint ein Zuschlag von 25% gerechtfertigt zu sein, so dass dieser wie beantragt festgesetzt werden kann.
Somit werden 25 % der Vergütung für den endgültigen Verwalter zuzüglich einer Erhöhung von 25 % angesetzt. Dem vorläufigen Verwalter steht demnach eine Vergütung in Höhe des Bruchteils von 50 % der nach § 2 InsVV ermittelten Regelvergütung zu.
50 % aus xxx EUR ergeben xxx EUR.
Auslagen, §§ 10, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je begonnenen Monat beträgt.
Die Pauschale wurde auf den Maximalbetrag von xxx EUR für 2 angefangene Monate festgesetzt.
Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 23.08.2021.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 518 GnR 518: Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Reiskirchen (Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen). Die Genossenschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 6 IN 16/21 · Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG · Insolvenzgericht Gießen
- Insolvenzgericht
- Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 16/21
- Wirksam am
- 02.06.2021
- Registerbezug
- Gießen, GnR 518
Über das Vermögen der
Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen (AG
Gießen , GnR 518), vertr. d.: 1. Ernst Lichtblau, Neuer Weg 7, 35447
Reiskirchen, (Vorstand), 2. Marie-Luise Geis, Bessinger Straße 27, 35447
Reiskirchen, (Vorstand),
ist am 01.06.2021 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marcel Sonnenberg, Wilhelmstraße 19, 35392
Gießen, Tel.: 0641/9844488-0, Fax: 0641/9844488-9, E-Mail: sonnenberg@hgw.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 30.07.2021 unter Beachtung des § 174 InsO bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind
gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.08.2021. Einwendungen
bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis
zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der
schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3
InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung
des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung
nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen
Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt,
§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 02.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 518 Genossenschaft Sozialstation Reiskirchen eG, Reiskirchen (Neuer Weg 7, 35447 Reiskirchen). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 17.06.2013. Gegenstand: Die Genossenschaft Sozialstation eG (Körperschaft) …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.