VR 158

GenoAGV Großhandel, Dienstleistung e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-13

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Landesverband des genossenschaftlichen Gross- und Außenhan- dels in Baden-Württemberg Stuttgart
  2. Arbeitgeberverband des genossenschaftlichen Groß-und Außenhandels Baden-Württemberg e. V. Stuttgart
  3. GenoAGV Großhandel, Dienstleistung Süddeutschland e.V. Stuttgart

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 158 Arbeitgeberverband des genossenschaftlichen Groß-und Außenhandels Baden-Württemberg e. V., Stuttgart (Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Versc…
Arbeitgeberverband des genossenschaftlichen Groß-und Außenhandels Baden-Württemberg e. V., Stuttgart (Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage der Verein "Landesverband Bayern der genossenschaftlichen Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen eingetragener Verein", München (Amtgericht München VR 4179) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.