GnR 220109
GENO Wohnbaugenossenschaft eG
aktuell 44 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ludwigsburg
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Registerdaten
- Sitz
- Ludwigsburg
- Rechtsform
- Eingetragene Genossenschaft
- Letzte Eintragung
- 09.08.2018
- Datenstand
- 2024-12-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Klaus Meschenmoser
Tettnang
Steffen Schrader
Mauer
Thomas Stork
Unterhaching
Gesamtprokura gemeinsam mit einem VorstandsmitgliedAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Genotec Wohnbaugenossenschaft eG Leinfelden-Echterdingen
- Genotec Wohnbaugenossenschaft eG Ludwigsburg
Gegenstand des Unternehmens
Die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Die Genossenschaft hat insbesondere das Ziel, ihre Mitglieder mit dauerhaft bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, sowie neue Fördermöglichkeiten für den Erwerb von Wohnimmobilien zu erschließen. Hierfür wurde ein Optionskaufkonzept entwickelt. Sie unterhält hierzu ein Vertriebssystem. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, renovieren und betreuen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 04.06.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 30.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 12.07.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg, vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.08.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 12.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 30.01.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg, vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.03.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2473 - 2501 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.03.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 26.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 01.12.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg, vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
_____________________________________________________________________
beabsichtigt der Verwalter eine Abschlagsverteilung nach §§ 187 Abs. 2, 195 InsO in Höhe einer Quote von 15 % vorzunehmen. Die für die Verteilung verfügbare Insolvenzmasse beträgt 4.601.101,96 €. Die Gesamtsumme der festgestellten Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO beträgt 13.522.539,30 €. Unter Berücksichtigung der Forderungen, die für den Ausfall festgestellt sind bzw. für Forderungen, die derzeit bestritten sind und deren Feststellung auszuschließen ist, ergibt sich eine Quote von 15 vom Hundert. Der zur Auszahlung gelangende Betrag beläuft sich damit aktuell auf 2.028.341,43 €
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderung ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts (Amtsgericht Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 28, 71638 Ludwigsburg) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Auf die zweiwöchige Ausschlussfrist der §§ 189 und 190 InsO ab Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung wird hingewiesen. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 23.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 08.07.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.08.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.08.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 08.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 21.01.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg, vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.02.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.02.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 19.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 01.07.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg, vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/18-1RG08
Der Vorschuss auf die endgültige Vergütung des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Jens Reime, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen, wird gemäß § 73 Abs. 1 und 2 InsO, § 17 InsVV, § 18 InsVV und § 9 InsVV wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt antragsgemäß aufgrund des Antrags des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 16.03.2021, zuletzt geändert am 11.06.2021.Der Antrag wurde dem Insolvenzverwalter zur Kenntnis- und Stellungnahme übersandt. Die Anmerkungen des Verwalters wurden in einem korrigierten Antrag vom Antragsteller berücksichtigt.
Der Stundensatz des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im Gläubigerausschuss wird mit 280,- EUR wie beantragt festgesetzt. Für die Fahrtzeit wird ein Stundensatz von 65,- € wie beantragt veranschlagt und für angemessen erachtet. Ansonsten wird eine Fahrkostenpauschale von 0,30 € je km angesetzt.
Für 1 Stunde war somit gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von 280,- EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Es wird auf die detaillierte Auflistung der Stunden für den Einsatz der Sachkunde, auf die Auflistung der Fahrzeiten und auf die Auflistung der Fahrtkostenpauschale des Antragstellers hingewiesen. Der Vorschuss wird gewährt für die Zeit vom 03.09.2018 bis 08.07.2020.
Die Liste der Tätigkeiten, vorgelegt zuletzt mit Antrag im Schreiben vom 11.06.2021 ist bezüglich des beantragten Zeitaufwandes nicht zu beanstanden. Die Entfernungen für externe Sitzungen und Besprechungen wurden geprüft und für in Ordnung befunden.
Die Abrechnung wurde geprüft und für in Ordnung befunden. Der Stundensatz war mit 280,- € abweichend von § 17 Abs. 1 InsVV festzusetzen. Es handelt sich um ein komplexes und aufwändiges Verfahren einer Wohnbaugenossenschaft mit kriminellem Hintergrund. Das Verfahren hat über 2000 Gläubiger. Die komplexe Rechtslage durch den Gläubigerausschuss war zu bewerten im Hinblick auf diverse Rechtsfragen bezügich Genossen der Schuldnerin, im Hinblick auf die Bewertung der anfechtbaren Veräußerungen von Grundstücken an die LPG Grundvermögen, im Hinblick auf die Bewertung von Fragen der Vorstandshaftung nach Genossenschaftsgesetz und im Hinblick auf die Bewertung von Optionskaufrechten im Marktsegment.
Darüber hinaus verfügt der Antragsteller als Rechtsanwalt über besondere Sachkunde.
Ein individuell angemessener Stundensatz wurde von der Rechtssprechung bisher im Einzelfall zugebilligt. Inzwischen wurde die abweichende Handhabung der Praxis in dem neu gefassten § 17 InsVV umgesetzt, so dass ab dem 01.01.2021 bis zu 300,- € pro Stunde festgesetzt werden können. Das Gericht wertet dies als Indiz, dass eine Abweichung von der bisherigen für dieses Verfahren gültigen gesetzlichen Grundlage durch einen festgesetzten Stundensatz von 280,- € duchaus gerechtfertigt ist.
Daher war in Anbetracht dieses außergewöhnlichen Verfahrens wie beantragt zu entscheiden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 23.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 28.01.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen
Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
1. Die Prüfung der bis 08.03.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.03.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 27.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 07.08.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen
Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
1. Die Prüfung der bis 28.09.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.10.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 07.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 19.12.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen
Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.11.2018. Der Verwalter Dr.
Haffa war vom 01.08.2018 bis zum 17.10.2018 tätig.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung
unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 15.779.000,00 EUR auszugehen. Die
Prüfung der Zeit der Verwalterschaft einschließlich des Vergütungsantrags des
Verwalters wurde an einen Gutachter übertragen. Dieser hat in seinem Gutachten
die Berechnungsmasse überprüft und bestätigt, die der Verwalter seiner
Vergütung zugrunde legt.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter waren antragsgemäß Zuschläge von insgesamt 15 % in Höhe
von BETRAG EUR festzusetzen. Der Verwalter hat diese für folgende Tätigkeiten
beantragt: Betriebsfortführung, Vorbereitung, Anfechtung. Prüfung von
Anfechtungsansprüchen und Vergleichsverhandlungen mit der Anfechtugnsgegnerin,
Prüfung und rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche gegen die Vorstände/
Aufsichtsräte, Gläubigerausschuss, Hohe Anzahl Beteiligter, deutlich erhöhter
Kommunikations - und Bearbeitungsaufwand, Hohe Anzahl an Gläubigern, aufwändige
Bearbeitung der Insolvenztabelle und Feststellung der Stimmrechte für die
Gläubigerversammlung,
Im einzelnen führt der Verwalter ausführlich zu den jeweiligen
Erhöhungstatbeständen aus. Insgesamt werden von ihm 95 % an Zuschlägen geltend
gemacht. Hierauf nimmt er aufgrund der vorzeitigen Beendigung seines Amtes
einen Abschlag von 50 % vor. In der Gesamtschau nimmt er einen weiteren
Abschlag von 30 % vor, so dass er im Ergebnis noch 15 % an Zuschlägen geltend
macht. Der Gutachter hat sich mit der rechtlichen Grundlage der geltend
gemachten Zuschläge beschäftigt und die vom Verwalter vorgetragenen Umstände
dargestellt und auf ihre Begründetheit geprüft, so dass das Gericht zu einer
Meinungsbildung über die Angemessenheit des Antrags finden konnte.
Das Gericht hat jeden einzelnen Erhöhungstatbestand geprüft im Hinblick auf
eine von der Rechtssprechung entwickelte Plausibilität anhand der vom Verwalter
vorgetragenen Umstände und den Ausführungen des Gutachters. Im Ergebnis konnte
festgestellt werden, dass nach Auffassung des Gerichts alle
Erhöhungstatbestände im einzelnen begründet sind und in der geltend gemachten
Höhe auch nicht gegen den Grundsatz der Angemessenheit verstoßen.
Zu prüfen ist durch das Gericht bei der Festsetzung der Vergütung nach den
Vorgaben des BGH in einer Gesamtschau, ob die Zuschläge insgesamt
verfahrensbezogen angemessen sind. Der Verwalter nimmt selbst Abschläge von
insgesamt 80 % vor und begründet dies zum einen mit der vorzeitigen Beendigung
seines Amtes. Zum anderen nimmt er in einer Gesamtschau einen weiteren Abschlag
vor. Seine Arbeitsersparnis durch seine Tätigkeit als vorläufiger Verwalter hat
er bereits im Rahmen eines geminderten Zuschlags für die Betriebsfortführung
berücksichtigt ebenso wie er mögliche Überschneidungen bei den einzelnen
Erhöhungstatbeständen bereits berücksichtigt hat.
Das Gericht kommt nach Prüfung aller Umstände zu dem Ergebnis, dass die geltend
gemachten Zuschläge von insgesamt 15 % in der Gesamtschau gerechtfertigt sind.
Insbesondere ist der vorgenommene Abschlag des Verwalters aufgrund der
vorzeitigen Verfahrensbeendigung der Höhe nach angemessen. Das Verfahren
sprengt im übrigen den Rahmen des Üblichen. Trotz der relativ kurzen Dauer der
Verwalterschaft von ca. 2,5 Monaten hält das Gericht die Vergütung aufgrund des
Aufwandes für den Verwalter für angemessen und hat diese daher antragsgemäß
festgestzt.
Es wird auf die jeweils ausführliche Begründung und Darstellung des
Sachverhalts im Vergütungsantrag des Verwalters Bezug genommen ebenso wie auf
die ausführlichen Darlegungen des Gutachters.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 19.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 18.12.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Vorstände Jens Meier, , Klaus Meschenmoser und Steffen
Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Scheffler wird angewiesen, den Betrag
von BETRAG EUR aus der Insolvenzmasse dem vorläufigen Sachwalter auszubezahlen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 06.11.2018.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von einem der Berechnungsmasse zugrunde
liegenden Vermögenswert in Höhe von 15.722.000,00 EUR auszugehen. Die
Berechnungsmasse, die der vorläufige Sachwalter zugrunde legt, wurde vom
gerichtlicherseits beauftragen Gutachter bestätigt.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Vergütung in Höhe des Regelsatzes von
BETRAG EUR. Dies entspricht 25 % der Regelvergütung des Sachwalters. Die
Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist in der InsVV nicht gesondert
normiert. Seine Vergütung wird in der Regel mit der Vergütung des endgültigen
Sachwalters durch einen Zuschlag von 25 % festgesetzt, Beschluss des BGH vom
21.07.2016, IX ZB 70/14. Der BGH geht jedoch in seiner Entscheidung von der
Fallkonstellation aus, dass ein endgültiger Sachwalter in Personeneinheit mit
dem vorläufigen Sachwalter bestellt wird. Dieser Fall liegt vorliegend gerade
nicht vor, da die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben worden und der
bisherige vorläufige Sachwalter zum starken vorläufigen Insolvenzverwalter
bestellt worden war. Daher könnte es fraglich sein, ob ein gesonderter Anspruch
des vorläufigen Sachwalters überhaupt besteht. Es wird auf das ausführliche
Gutachten des Prüfers auf Seite 10 verwiesen. Der Prüfer hat die vorläufige
Eigenverwaltung einschließlich des Vergütungsantrags des vorläufigen
Sachwalters geprüft und sich in seinem Gutachten mit dieser Frage
auseinandersetzt und sie bejaht. Der vorläufige Sachwalter hat sich in seinem
Antrag ebenfalls dieser grundsätzlichen Frage ausführlich gewidmet. Auf den
Vergütungsantrag vom 06.11.2018 wird ebenfalls Bezug genommen.Im Ergebnis
schließt sich das Gericht den Ausführungen des Gutachters an und vertritt die
Auffassung, dass für jeden Verfahrensabschnitt gesondert ein Vergütungsanspruch
besteht und damit den Besonderheiten jedes Amtes Rechnung getragen wird. Dies
wird auch in der Literatur so vertreten. Es wäre im Ergebnis unbillig, die für
diesen Verfahrensabschnitt anfallende Arbeit des vorläufigen Sachwalters nicht
zu vergüten, zumal bei einem Auseinanderfallen der Personen im Hinblick auf die
verschiedenen Ämter ein Vergütungsanspruch zu bejahen wäre.Der vorläufige
Sachwalter hat zunächst Zuschläge in Höhe von insgesamt 32,5 % geltend gemacht
für die Betriebsfortführung, die Anzahl der Arbeitnehmer und die
Insolvenzgeldvorfinanzierung, für gesellschaftsrechtliche Verflechtungen und
für eine große Zahl an Verfahrensbeteiligten. Hiervon hat er wegen der kurzen
Verfahrensdauer und aufgrund einer Gesamtschau 22,5 % abgezogen, so dass er im
Ergebnis noch 10 % an Zuschlägen geltend macht.
Auch diesbezüglich wird auf den Vergütungsantrag mit seiner ausführlichen
Begründung und auf die Ausführungen des Gutachters verwiesen im Hinblick auf
die Begründetheit der Zuschläge.
Dass Gericht hält den beantragten Zuschlag für gerechtfertigt und setzt ihn
daher in der beantragten Höhe von 10 % fest. Dem vorläufigen Sachwalter war
daher ein Zuschlag im Ergebnis von 10 % auf die Regelvergütung in Höhe von
BETRAG EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der
derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Sachwalter entstandenen Kosten für Auslagen für einen Monat
in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV
in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 18.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 13.12.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus Meschenmoser und Steffen
Schrader
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M S L Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
________________________________________________________________________
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen
beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 15.779.000,00 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 15 % auf die Vergütung des Insolvenzverwalters
geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 250 € je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 2 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 26.11.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus
Meschenmoser und Steffen Schrader, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
- bisheriger Insolvenzverwalter -
Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219
Dresden
- neuer Insolvenzverwalter -
Beschluss:
1. Zum neuen Insolvenzverwalter wird mit Wirkung ab Erlass dieses Beschlusses
aufgrund der Wahl der Gläubigerversammlung am 15.10.2018 bestimmt:
Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler
Caspar-David-Friedrich-Strasse 6
01219 Dresden
Tel. 0351/47782-51; FAX: 0351/47782-44.
2. Der bisherige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Haffa wird abberufen.
Er hat seine Bestellungsurkunde dem Gericht zurück zu reichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 18.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 23.10.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus
Meschenmoser und Steffen Schrader, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
Beschluss:
Der schriftliche Prüfungstermin vom 05.11.2018 wird aus wichtigem Grund gem. §
4 InsO i.V.m. § 227 ZPO verlegt auf den 17.12.2018.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 19.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 18.10.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, vertreten durch die Vorstände Jens Meier, Klaus
Meschenmoser und Steffen Schrader, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg,
Registergericht beim AG Stuttgart GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
- bisheriger Insolvenzverwalter -
Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219
Dresden
- neuer Insolvenzverwalter -
Beschluss:
1. Zum neuen Insolvenzverwalter wird mit Wirkung ab Erlass dieses Beschlusses
aufgrund der Wahl der Gläubigerversammlung am 15.10.2018 bestimmt:
Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler
Caspar-David-Friedrich-Strasse 6
01219 Dresden
Tel. 0351/47782-51; FAX: 0351/47782-44.
2. Der bisherige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Haffa wird abberufen.
Er hat seine Bestellungsurkunde dem Gericht zurück zu reichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 18.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 220109 GnR 220109: GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Die Genossenschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 2 I…
Forderungsprüfung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stork
und die Vorstände Klaus Meschenmoser, Steffen Schrader, Heribert Kailbach und
Jens Meier,
Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
1. Das am 25.05.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.08.2018 um 08:00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889200
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 24.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
08.10.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses, über die Frage, ob ein Insolvenzplan
erstellt werden soll sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 15.10.2018
11:00 Uhr
Forum am Schlosspark Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Saal mit einer Einlasskontrolle
verbunden ist. Der Zugang ist daher bereits ab 09:00 Uhr möglich. Um angesichts
der großen Zahl an Gläubigern einen pünktlichen Beginn und einen reibungslosen
Ablauf zu ermöglichen, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig einzufinden.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
05.11.2018. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
08.10.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 02.07.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
In dem Verfahren über den Antrag d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stork
und die Vorstände Klaus Meschenmoser und Steffen Schrader, Pflugfelder Straße
22, 71636 Ludwigsburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 29.06.2018 um 18:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung durch das Amtsgericht
Ludwigsburg vom 25.05.2018 wird aufgehoben (§§ 21 Abs. 1, 270a Abs. 1 InsO)
2. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
3. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890, Fax: 0711 23889200
bestellt.
4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 29.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 220109 GnR 220109: GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Nicht mehr Vorstandsmitglied: Däuber, Martin, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX; Meier, Jens, Obersontheim, *XX.XX.XXX…
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 250/18 · GENO Wohnbaugenossenschaft eG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 250/18
- Wirksam am
- 13.06.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, GnR 220109
Amtsgericht Ludwigsburg
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Verfahren über den Antrag d.
GENO Wohnbaugenossenschaft eG, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Stork
und die Vorstände Klaus Meschenmoser und Steffen Schrader, Pflugfelder Straße
22, 71636 Ludwigsburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: GnR 220109
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 597/
18-1RG08
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Ludwigsburg am 25.05.2018 beschlossen:
Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin
bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 25.05.2018 um 11:00 Uhr vorläufige
Eigenverwaltung angeordnet, § 270 a Abs. 1 S. 2 InsO.
1. Zum vorläufigen Sachwalter wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890, Fax: 0711 23889200
bestellt.
2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen der Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
3. Es wird angeordnet, dass zur Sicherheit abgetretene Forderungen oder
Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst
würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, vom Gläubiger nicht
verwertet, eingezogen oder ausgesondert werden dürfen.
Die entsprechenden Gegenstände oder Forderungen können zur Fortführung des
Unternehmens der Schuldnerin bzw. bis zu ihrer endgültigen Feststellung seitens
des vorläufigen Sachwalters eingesetzt werden.
4. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu
prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu
überwachen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten
und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen
Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm
alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der Erfüllung seiner
Aufgaben zu unterstützen (§§ 270a Abs. 1 S. 2, 274 Abs. 2 InsO).
5. Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle
eingehenden Gelder nur von dem vorläufigen Sachwalter entgegengenommen und
Zahlungen nur von dem vorläufigen Sachwalter geleistet werden (§§ 270a Abs. 1
S. 2, 275 Abs. 2 InsO).
6. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass
die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen
wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270a Abs.
1 S. 2, 274 Abs. 3 S. 1 InsO); ggfl. ist gem. § 274 Abs. 3 S. 2 InsO zu
verfahren.
7. Die Schuldnerin ist bis zur Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag
berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die Insolvenzmasse zu
verwalten und über sie zu verfügen.
8. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll
die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Auch
Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie
nicht eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht (§§ 270a Abs. 1 S.
2, 275 Abs. 1 InsO).
9. Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu
prüfen, ob ein für die Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund
vorliegt und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 220109 GnR 220109: GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Prokura erloschen: Stork, Thomas, Unterhaching, *XX.XX.XXXX.
GnR 220109 GnR 220109: GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Die Generalversammlung vom 19.10.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Kündigung), § 10 (Auseinandersetzun…
GnR 220109 GnR 220109: GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2016, d…
GnR 220109 GnR 220109: GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck ung Gegenstand), § 3 (Erwe…
GnR 220109 GnR 220109: GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Bestellt als Vorstandsmitglied: Däuber, Martin, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Schäf…
GnR 220109 GnR 220109: GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Auseinandersetzung), § 16 (Aufg…
GnR 220109 GnR 220109:GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 6 (Übert…
GnR 220109 GnR 220109:GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Nicht mehr Vorstandsmitglied: Stabolewski, Dorothea, Wienhausen, *XX.XX.XXXX.
GnR 220109 GnR 220109:GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Kündigung), § 10 (Auseinandersetz…
GnR 220109 GnR 220109:GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Bestellt als Vorstandsmitglied: Stabolewski, Dorothea, Wienhausen, *XX.XX.XXXX.
GnR 220109 GnR 220109:GENO Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Personenbezogene Daten geändert bei Einzelprokura: Däuber, Martin, Kupferzell, *XX.XX.XXXX.
GnR 220109 GnR 220109:Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma), § 22 (Konstitui…
GnR 220109 Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Nicht mehr Vorstandsmitglied: Reinert, Christian C., Starnberg, *XX.XX.XXXX.
GnR 220109 Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten: Stork, T…
GnR 220109 Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstan…
GnR 220109 Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Nicht mehr Vorstandsmitglied: Carle, Manfred, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
GnR 220109 Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg (Pflugfelder Str. 22, 71636 Ludwigsburg). Bestellt als Vorstandsmitglied: Meier, Jens, Obersontheim, *XX.XX.XXXX.
GnR 220109 Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Leinfelden-Echterdingen (Gutenbergstr. 19, 70771 Leinfelden-Echterdingen). Die Generalversammlung vom 29.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlosse…
GnR 220109 Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Leinfelden-Echterdingen, Gutenbergstr. 19, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Bestellt als Vorstandsmitglied: Reinert, Christian C., Starnberg, *XX.XX.XXXX.
GnR 220109 Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Leinfelden-Echterdingen, Gutenbergstr. 19, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Die Generalversammlung vom 26.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 28 (Einberufung und Tagesord…
GnR 220109 Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Leinfelden-Echterdingen, Gutenbergstr. 19, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Nicht mehr Vorstandsmitglied: Treml, Sascha, Neuhausen auf den Fildern, *XX.XX.XXXX.
GnR 220109 Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Leinfelden-Echterdingen, Gutenbergstr. 19, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Die Generalversammlung vom 08.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Organe), § 23 (Gemeinsam…
GnR 220109 Genotec Wohnbaugenossenschaft eG, Leinfelden-Echterdingen (Gutenbergstr. 19, 70771 Leinfelden-Echterdingen). Bestellt als Vorstandsmitglied: Schäfer, Gerald, Vaihingen an der Enz, *XX.XX.XXXX.
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.