HRB 7494
GENET Generatoren Elektro Technik GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Joseph-Baader-Straße 1, 85053 IngolstadtGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ingolstadt
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.02.2020
- Datenstand
- 2025-10-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Willi Vogtner
Kösching
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-23 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Vertrieb und Konstruktion von Sondermaschinen zur Stromerzeugung, speziell von Generatoren, Service für elektrische Maschinen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 434/19 · GENET Generatoren Elektro Technik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 434/19
- Wirksam am
- 13.01.2025
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 7494
veröffentlicht durch das Amtsgericht Ingolstadt -Abteilung für Insolvenzsachen 13.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 434/19 · GENET Generatoren Elektro Technik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 434/19
- Wirksam am
- 20.12.2024
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 7494
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Joseph-Baader-Straße 1, 85053 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Vogtner Willi
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7494
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.02.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 20.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 434/19 · GENET Generatoren Elektro Technik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 434/19
- Wirksam am
- 23.10.2024
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 7494
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Joseph-Baader-Straße 1, 85053 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Vogtner Willi
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7494
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33 - 35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 23.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 434/19 · GENET Generatoren Elektro Technik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 434/19
- Wirksam am
- 07.03.2024
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 7494
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Joseph-Baader-Straße 1, 85053 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Vogtner Willi
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7494
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung des gerichtlichen Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter sowie der Firma Partzsch Elektromotoren e.K. über die Abgeltung von Provisionsansprüchen vom 29.02.20224
wird bestimmt auf
Montag, 25.03.2024, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 06.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 434/19 · GENET Generatoren Elektro Technik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 434/19
- Wirksam am
- 23.11.2020
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 7494
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 434/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Joseph-Baader-Straße 1, 85053
Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Vogtner Willi, geboren am
XX.XX.XXXX, Kolpingstraße 28, 85092 Kösching
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7494
- Schuldnerin -
Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne
Festsetzungsbeträge) und Beschlussbegründung:
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Andreas Freiherr Huber von
Gleichenstein, Rottmannstraße 11a, 80333 München, für die Tätigkeit als vorl.
Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird
gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des
vorläufigen Insolvenzverwalters vom 12.11.2020.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist
gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten
und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das
seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei
einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen,
soweit er sich damit in erheblichem Umfang befasst hat.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden
Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung). Der
vorläufige Insolvenzverwalter erhält hiervon in der Regel 25 %.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die
Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des
vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren den schuldnerischen
Betrieb fortgeführt und mehrere Gespräche und Verhandlungen hinsichtlich einer
geplanten (Teil-) Übernahme geführt. Außerdem wurden
Arbeitnehmerangelegenheiten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erledigt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt in Bezug auf die Regelvergütung
nach erfolgter Vergleichsberechnung aufgrund des Überschusses aus der
Betriebsfortführung einen Gesamtzuschlag von noch 45,3 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter
Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung
eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200
Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
oder bei dem
Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte.
Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt
werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei
einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist
nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 23.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 434/19 · GENET Generatoren Elektro Technik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 434/19
- Wirksam am
- 08.04.2020
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 7494
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Joseph-Baader-Straße 1, 85053
Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Vogtner Willi, geboren am
XX.XX.XXXX, Kolpingstraße 28, 85092 Kösching
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7494
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Ingolstadt am 02.04.2020 folgenden
Beschluss
1. Der im Eröffnungsbeschluss vom 01.02.2020 anberaumte Berichts- und
Prüfungstermin im mündlichen Verfahren vom Donnerstag, 23.04.2020, 10:30 Uhr,
wird aufgehoben.
2. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Berichtstermin sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.04.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Hat der Schuldner eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es dem
Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren
mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach
fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
Gründe:
Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation im Freistaat Bayern aufgrund der
Corona-Pandemie war der anberaumte mündliche Termin vom 01.04.2020 aufzuheben.
Das Verfahren wird nun weiter als schriftliches Verfahren geführt. Das Vorgehen
ist mit der Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Pietzsch telefonisch
abgestimmt.
Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation im Freistaat Bayern aufgrund der
Corona-Pandemie war der anberaumte mündliche Termin vom 23.04.2020 aufzuheben.
Das Verfahren wird nun weiter als schriftliches Verfahren geführt. Das Vorgehen
ist mit dem Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Andreas von Gleichenstein
telefonisch abgestimmt.
Ingolstadt den 08.04.20
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 434/19 · GENET Generatoren Elektro Technik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 434/19
- Wirksam am
- 17.02.2020
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 7494
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Joseph-Baader-Straße 1, 85053
Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Vogtner Willi, geboren am
XX.XX.XXXX, Kolpingstraße 28, 85092 Kösching
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7494
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 13.02.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 17.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7494 HRB 7494: GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Ingolstadt, Joseph-Baader-Straße 1, 85053 Ingolstadt. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 FamFG: Prokura erloschen: Schmidl, Gerhard, Ingolstadt, *XX.XX.X…
Forderungsprüfung IN 434/19 · GENET Generatoren Elektro Technik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 434/19
- Wirksam am
- 04.02.2020
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 7494
In dem Verfahren über den Antrag d.
GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Joseph-Baader-Straße 1, 85053
Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Vogtner Willi, geboren am
XX.XX.XXXX, Kolpingstraße 28, 85092 Kösching
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7494
- Schuldnerin
Geschäftszweig: Vertrieb und Konstruktion von Sondermaschinen u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2020 um 9.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Andreas von Gleichenstein
Rottmannstraße 11a, 80333 München
Telefon: +49(89)5427300
Telefax: +49(89)54273015
Email: rae@gleichenstein-breitling.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 13.03.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 23.04.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Amtsgericht Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 23.04.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Amtsgericht Ingolstadt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.11.2019 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 03.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 434/19 · GENET Generatoren Elektro Technik GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 434/19
- Wirksam am
- 22.11.2019
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 7494
In dem Verfahren über den Antrag d.
GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Joseph-Baader-Straße 1, 85053
Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Vogtner Willi, geboren am
XX.XX.XXXX, Kolpingstraße 28, 85092 Kösching
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7494
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO) wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 22.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7494 HRB 7494: GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Ingolstadt, Joseph-Baader-Straße 1, 85053 Ingolstadt. Prokura erloschen: Kühne, Sven, Osterau, *XX.XX.XXXX.
HRB 7494 HRB 7494: GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Ingolstadt, Joseph-Baader-Straße 1, 85053 Ingolstadt. Einzelprokura: Kühne, Sven, Osterau, *XX.XX.XXXX.
HRB 7494 HRB 7494: GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Ingolstadt, Joseph-Baader-Straße 1, 85053 Ingolstadt. Einzelprokura: Schmidl, Gerhard, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 7494 HRB 7494: GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Ingolstadt, Bunsenstraße 10, 85053 Ingolstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Joseph-Baader-Straße 1, 85053 Ingolstadt.
HRB 7494 HRB 7494:GENET Generatoren Elektro Technik GmbH, Ingolstadt, Bunsenstraße 10, 85053 Ingolstadt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2015. Geschäftsanschrift: Bunsenstraße 10,…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.