HRB 27575
Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Paul-Jerchel-Straße 2, 14641 NauenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nauen
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 08.01.2024
- Datenstand
- 2025-10-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Werner Futterlieb
Potsdam
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Pflegeeinrichtungen der ambulanten, teilstationären, stationären Pflege und Betreuungsdiensten, durch komplementäre Leistungen und Angebote sowie die Initiierung alternativer Wohn - und Betreuungsformen. Sie kann auch weitere dem gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft entsprechende Einrichtungen schaffen und betreiben.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 134/23 · Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 134/23
- Wirksam am
- 01.12.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 27575
Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH, Paul-Jerchel-Straße 2, 14641 Nauen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Futterlieb,
wird heute um 11:00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Jesko Stark, Budapester Straße 35, 10787 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten und ihnen abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlagen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten, insbesondere Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuholen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gem. §§ 21 Abs. 1, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Beschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wurde.
Potsdam, 01.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 27575 P HRB 27575 P: Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH, Nauen, Paul-Jerchel-Straße 2, 14641 Nauen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Abspaltungplanes vom 16.11.2021 und der Gesellschafterb…
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27575 P HRB 27575 P: Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH, Nauen, Paul-Jerchel-Straße 2, 14641 Nauen. Prokura: Leonhardi, Kurt-Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura.
HRB 27575 P HRB 27575 P: Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH, Nauen, Paul-Jerchel-Straße 2, 14641 Nauen. Die inländische Geschäftsanschrift: Paul-Jerchel-Straße 2, 14641 Nauen.
HRB 27575 P HRB 27575 P: Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH, Nauen, Paul-Jerchel-Straße 4, 14641 Nauen. inländische Geschäftsanschrift: Paul-Jerchel-Straße 4, 14641 Nauen; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt aus…
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Pflegeeinrichtungen der ambulanten, teilstationären, stationären Pflege und Betreuungsdiensten, durch komplementäre Leistungen und Angebote sowie die Initiierung alternativer Wohn - und Betreuungsformen. Sie kann auch weitere dem gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft entsprechende Einrichtungen schaffen und betreiben. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Futterlieb, Werner, *XX.XX.XXXX, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.11.2014
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.