VR 350930

Gemeinsam vor Ort - Diakonie leben e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Reutlingen

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Registerdaten

Sitz
Reutlingen
Datenstand
2025-09-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-20 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Krankenpflegeverein Betzingen e.V. Reutlingen
  2. Krankenpflege-Förderverein Betzingen e.V. Reutlingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 350930 VR 350930: Gemeinsam vor Ort - Diakonie leben e.V., Reutlingen (c/o Christoph Zügel, Steinachstr. 2, 72770 Reutlingen). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vo…
VR 350930: Gemeinsam vor Ort - Diakonie leben e.V., Reutlingen (c/o Christoph Zügel, Steinachstr. 2, 72770 Reutlingen). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.03.2019 der Verein "Krankenpflegeverein Rommelsbach e.V.", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart VR 351143) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.