HRB 793
Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Göttingen
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Registerdaten
- Sitz
- Göttingen
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 74 IN 78/18 · Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 78/18
- Wirksam am
- 19.10.2021
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 793
Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung, Robert-Bosch-Breite 8 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 793),
vertreten durch:
Markus Kaczmarek, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jens Köke, Güterbahnhofstraße 10, 37073 Göttingen, Tel.: 0551/9003660, Fax: 0551/90036629, E-Mail: email@insolvenzverwaltung-goettingen.de,
werden die Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind, im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Die um die nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen, Berliner Straße 8, 37073 Göttingen, aus.
Einwendungen gegen die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren und gegen die Forderungen selbst, können bis zum 17.11.2021 schriftlich erhoben werden.
Anschließend erfolgt die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird.
74 IN 78/18, Amtsgericht Göttingen (18.10.2021)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 78/18 · Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 78/18
- Wirksam am
- 15.08.2019
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 793
Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung, Robert-Bosch-Breite 8 a, 37079
Göttingen (AG Göttingen, HRB 793), vertr. d.: Markus Kaczmarek,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Göttingen, 15.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 74 IN 78/18 · Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 78/18
- Wirksam am
- 10.12.2018
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 793
Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung,
Robert-Bosch-Breite 8 a, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 793),
vertreten durch:
Markus Kaczmarek, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jens Köke, Güterbahnhofstraße 10, 37073
Göttingen, Tel.: 0551/9003660, Fax: 0551/90036629,
1. Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 Abs.1 InsO
werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
2. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre
Forderungen bis zum Ablauf des 07.02.2019 anzumelden. Die Anmeldung hat die
geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr.-5 InsO anzugeben.
3. Die nachrangigen Forderungen sowie die Forderungen, die nach Ablauf der
Anmeldefrist angemeldet worden sind, werden im schriftlichen Verfahren geprüft
(§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
4. Die um die nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle liegt
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Göttingen, Berliner Straße 8, 37073 Göttingen, aus.
Einwendungen gegen die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren und gegen
die Forderungen selbst, können bis zum 07.03.2019 schriftlich erhoben werden.
Anschließend erfolgt die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder
Rang bestritten wird.
Klaus
Rechtspflegerin
74 IN 78/18, Amtsgericht Göttingen (07.12.2018)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 793 HRB 793: Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung, Göttingen, Robert-Bosch-Breite 8 a, 37079 Göttingen. Prokura gemäß § 117 Abs. 1 InsO erloschen bei: Grüber, Antonius Maria, Göttingen, …
Forderungsprüfung 74 IN 78/18 · Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 78/18
- Wirksam am
- 24.09.2018
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 793
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Gemeinnützige
Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung, Robert-Bosch-Breite 8 a, 37079
Göttingen (AG Göttingen, HRB 793),
vertreten durch:
Markus Kaczmarek, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Köke, Güterbahnhofstraße 10, 37073
Göttingen, Tel.: 0551/9003660, Fax: 0551/90036629.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.11.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Gläubigerversammlungen:
Am Freitag, 07.12.2018, 09:30 Uhr, Saal B 11, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11,
37073 Göttingen, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die evtl. Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§
68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über
Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die
Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des
Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung
des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten
Forderungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei
Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (07.11.2018)
und dem Prüfungstermin (07.12.2018) liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw.der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-,
Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143,
37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-,
Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
74 IN 78/18 Amtsgericht Göttingen, 17.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 793 HRB 793: Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung, Göttingen, Robert-Bosch-Breite 8 a, 37079 Göttingen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsve…
HRB 793 HRB 793:Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung, Göttingen, Robert-Bosch-Breite 8 a, 37079 Göttingen.Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2014 hat eine Neufassung des Gesellschaftsve…
HRB 793 Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung, Göttingen, Robert-Bosch-Breite 8 a, 37079 Göttingen. Bestellt als Geschäftsführer: Kaczmarek, Markus, Göttingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsb…
HRB 793 Gemeinnützige Fahrdienstgesellschaft mit beschränkter Haftung, Göttingen, Robert-Bosch-Breite 8 a, 37079 Göttingen.Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Breite 8 a, 37079 Göttingen. Die Gesellschafterversammlung …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.