HRB 22990

Geiß GmbH

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Industriestraße 7, 55569 Monzingen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Monzingen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
12.06.2020
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Thomas Geiß

Bingen

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

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Stand 2025-10-06

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Gegenstand des Unternehmens

Die Bearbeitung und Lackierung von Automobil- und Industrieartikeln, der Handel mit solchen Artikeln sowie die Ausbildung im kaufmännischen Bereich und im Maler- und Lackierhandwerk.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 41/20 · Geiß GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 41/20
Wirksam am
17.08.2022
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 22990
3 IN 41/20: Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Geiß GmbH,
Industriestr. 7, 55569 Monzingen (AG Bad Kreuznach, HRB 22990),
vertr. d.: 1. Thomas Geiß,
Im Simmerling 32a, 55411 Bingen am Rhein, (Geschäftsführer),

ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Dienstag, 06.09.2022, 14:40 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zur Abgeltungsvereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 16.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 41/20 · Geiß GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 41/20
Wirksam am
22.09.2020
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 22990
3 IN 41/20.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geiß GmbH,
Industriestr. 7, 55569 Monzingen (AG Bad Kreuznach, HRB 22990), vertr. d.: 1.
Thomas Geiß, Im Simmerling 32a, 55411 Bingen am Rhein, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:

XXX Euro Vergütung nach §§ 11, 1 - 8 InsVV

XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

XXX Euro Auslagenpauschale, § 8 III InsVV

XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

XXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser wird gestattet, den
festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu
entnehmen.

G r ü n d e:

Der Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV wurde mit 100 % berücksichtigt. Die
Vergütung wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 1.811.140,00
Euro berechnet.

Erhöhungstatbestände gem. §§ 11, 10, 3 InsVV wurden wie beantragt in den
Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV miteinberechnet.

Ferner wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter der pauschale Auslagenersatz
gem. §§10, 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Ansatz gebracht. Die Obergrenze von
250,-- Euro je angefangener Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurde
beachtet.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 21.09.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22990 HRB 22990: Geiß GmbH, Monzingen, Industriestraße 7, 55569 Monzingen. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Geiß, Petra, geb. Engel, Bingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des I…
HRB 22990: Geiß GmbH, Monzingen, Industriestraße 7, 55569 Monzingen. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Geiß, Petra, geb. Engel, Bingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 3 IN 41/20 · Geiß GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 41/20
Wirksam am
03.06.2020
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 22990
Geschäfts-Nr.: 3 IN 41/20

Am 01.06.2020 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen der Geiß GmbH, Industriestr. 7, 55569 Monzingen (AG Bad Kreuznach, HRB
22990), vertr. d.: 1. Thomas Geiß, Im Simmerling 32a, 55411 Bingen am Rhein,
(Geschäftsführer).

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Jens Lieser, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Schlossstr. 6, 55543
Bad Kreuznach, Tel.: 0671/2987280, Fax: 0671/2987543, E-Mail:
info@lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:

28.07.2020.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen:

1. am Dienstag, 18.08.2020, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach,
John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur
Beschlußfassung über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die
einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

2. am Dienstag, 18.08.2020, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach,
John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in
der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem
Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden
Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, den 03.06.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22990 HRB 22990: Geiß GmbH, Monzingen, Industriestraße 7, 55569 Monzingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach (3 IN 41/20) vom 11.03.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich …
HRB 22990: Geiß GmbH, Monzingen, Industriestraße 7, 55569 Monzingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach (3 IN 41/20) vom 11.03.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 41/20 · Geiß GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 41/20
Wirksam am
11.03.2020
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 22990
3 IN 41/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geiß GmbH,
Industriestr. 7, 55569 Monzingen (AG Bad Kreuznach, HRB 22990), vertr. d.: 1.
Thomas Geiß, Im Simmerling 32a, 55411 Bingen am Rhein, (Geschäftsführer), ist
am 11.03.2020 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, -Fachanwalt für
Insolvenzrecht-, Schlossstr. 6, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/2987280, Fax:
0671/2987543, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Kreuznach eingesehen
werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 11.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 22990 HRB 22990: Geiß GmbH, Monzingen, Industriestraße 7, 55569 Monzingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.1990 mit Änderung vom 02.07.1999. Die Gesellschafterversammlung vom …
HRB 22990: Geiß GmbH, Monzingen, Industriestraße 7, 55569 Monzingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.1990 mit Änderung vom 02.07.1999. Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bingen (bisher Amtsgericht Mainz HRB 22300) nach Monzingen beschlossen. Weiter wurde § 2 (Gegenstand) und damit der Unternehmensgegenstand geändert. Geschäftsanschrift: Industriestraße 7, 55569 Monzingen. Gegenstand: Die Bearbeitung und Lackierung von Automobil- und Industrieartikeln, der Handel mit solchen Artikeln sowie die Ausbildung im kaufmännischen Bereich und im Maler- und Lackierhandwerk. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Geiß, Thomas, Bingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Geiß, Petra, geb. Engel, Bingen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.