HRB 46581
GEG Bauservice GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Friedrichstraße 11, 55237 LonsheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lonsheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 29.09.2025
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Wolfgang Bernhard Thome
Bickenbach
einzelvertretungsberechtigtFlorian Benedikt Wackler
Frankfurt am Main
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- GEG Gebäude Service GmbH Lonsheim
Gegenstand des Unternehmens
Die Organisation, die Vermittlung und Überwachung von Bauleistungen, insbesondere im Bereich des Bauens im Bestand, der Modernisierung, der Sanierung und der Renovierung. Dabei werden die Gewerke ausschließlich durch gebundene Nachunternehmer und nicht mit eigenen gewerblichen Mitarbeitern ausgeführt: - Innenausbau, Trockenbau - Maler-, Lackierer- und Tapezierarbeiten - Kleinere Mauerwerksarbeiten - Innen- und Außenputz, Wärmedämmverbundsysteme - Deckensysteme und Bodenbeläge - Sanierung von Brand- und Wasserschäden sowie Schimmelsanierung - Bautrocknung und Bauendreinigung
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 61/25 · GEG Bauservice GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 61/25
- Wirksam am
- 02.12.2025
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46581
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 5 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 99.000,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey, 01.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 61/25 · GEG Bauservice GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 61/25
- Wirksam am
- 25.09.2025
- Registerbezug
- Mainz, HRB 46581
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey, 25.09.2025
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 46581 HRB 46581: GEG Gebäude Service GmbH, Lonsheim, Friedrichstraße 11, 55237 Lonsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Thome, Wolfgang Bernhard, Bickenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 46581 HRB 46581: GEG Gebäude Service GmbH, Lonsheim, Friedrichstraße 11, 55237 Lonsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Howell, Jamie Lynn, Mörfelden-Walldorf, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Wackler, Florian Benedikt, F…
HRB 46581 HRB 46581: GEG Gebäude Service GmbH, Lonsheim, Friedrichstraße 11, 55237 Lonsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2015. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 11, 55237 Lo…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.