HRB 25803

Geffroy GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Geffroy, Oechsler & Partner GmbH Düsseldorf
  2. Geffroy u. Oechsler Gesellschaft für Unternehmerberatung und Verkäufertraining mbH Düsseldorf
  3. Geffroy & Partner GmbH Düsseldorf
  4. Geffroy Business Akademie GmbH Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 505 IN 157/23 · Geffroy GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 157/23
Wirksam am
06.01.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 25803
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 157/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 25803 eingetragenen Geffroy GmbH, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Geffroy

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.

505 IN 157/23
Amtsgericht Düsseldorf, 19.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 505 IN 157/23 · Geffroy GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 157/23
Wirksam am
17.12.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 25803
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 157/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 25803 eingetragenen Geffroy GmbH, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Geffroy,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klepper & Partner PartG mbB, Grünstraße 16, 58095 Hagen

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Der Endbetrag kann der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 19.09.2023 bis zum 30.11.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.12.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.

505 IN 157/23
Amtsgericht Düsseldorf, 16.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 505 IN 157/23 · Geffroy GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 157/23
Wirksam am
10.03.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 25803
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 157/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 25803 eingetragenen Geffroy GmbH, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Geffroy

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.

505 IN 157/23
Amtsgericht Düsseldorf, 08.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 505 IN 157/23 · Geffroy GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 157/23
Wirksam am
20.08.2024
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 25803
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 157/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 25803 eingetragenen Geffroy GmbH, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Geffroy

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.

505 IN 157/23
Amtsgericht Düsseldorf, 19.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 157/23 · Geffroy GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 157/23
Wirksam am
20.12.2023
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 25803
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 157/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 25803 eingetragenen Geffroy GmbH, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Geffroy

ist am 18.12.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

505 IN 157/23
Amtsgericht Düsseldorf, 19.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 505 IN 157/23 · Geffroy GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 157/23
Wirksam am
12.12.2023
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 25803
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 157/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 25803 eingetragenen Geffroy GmbH, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Geffroy,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.11.2023, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen
Internet: www.atn-ra.de
.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.01.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 08.02.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.01.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 157/23
Düsseldorf, 30.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 157/23 · Geffroy GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 157/23
Wirksam am
19.09.2023
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 25803
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 157/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 25803 eingetragenen Geffroy GmbH, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Barbara Geffroy,

ist am 19.09.2023, um 14:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

505 IN 157/23
Amtsgericht Düsseldorf, 19.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25803 HRB 25803: Geffroy GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Geffroy, Edgar, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Geffroy, Barbara, Düsseldorf, *XX…
HRB 25803: Geffroy GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Geffroy, Edgar, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Geffroy, Barbara, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 25803 Geffroy GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1) und damit des Unternehmensgegenstandes…
Geffroy GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1) und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Unternehmensberatung und das Verkäufertraining, Ausbildung, Qualifizierung, E-learning, Live-learning und der Betrieb einer Akademie, die journalistische Pressearbeit sowie Verlagstätigkeiten aller Art bezüglich Medien jeglicher Art (Printmedien, elektronische Medien, Onlinemedien etc.) einschließlich der Entwicklung von Applikationen ("Apps") für elektronische Endgeräte.
Veränderungen
HRB 25803 Geffroy Business Akademie GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1) und damit der Firma …
Geffroy Business Akademie GmbH, Düsseldorf, Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1) und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: Geffroy GmbH. Geschäftsanschrift: Großenbaumer Weg 5, 40472 Düsseldorf.
Veränderungen
HRB 25803 Geffroy Business Akademie GmbH, Düsseldorf (Arnheimer Str. 142, 40489 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 1) und damit des Unte…
Geffroy Business Akademie GmbH, Düsseldorf (Arnheimer Str. 142, 40489 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 1) und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Unternehmensberatung und das Verkäufertraining, Ausbildung, Qualifizierung, E-learning, Live-learning und der Betrieb einer Akademie sowie journalistische Pressearbeit.
Veränderungen
HRB 25803 Geffroy Business Akademie GmbH, Düsseldorf (Arnheimer Str. 142, 40489 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung hat am 17.01.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von d…
Geffroy Business Akademie GmbH, Düsseldorf (Arnheimer Str. 142, 40489 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung hat am 17.01.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital) entsprechend zu ändern.
Veränderungen
HRB 25803 Geffroy Business Akademie GmbH, Düsseldorf (Arnheimer Str. 142, 40489 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2005 sowie der Zustim…
Geffroy Business Akademie GmbH, Düsseldorf (Arnheimer Str. 142, 40489 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Geffroy Finanz Akademie GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 28401) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.