HRB 208857

Geestferkel GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wildeshausen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
19.03.2024
Datenstand
2026-03-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jörn Ahlers

Wildeshausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-03-06

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

a) Die Erzeugung und Haltung von Tieren sowie der Handel mit Tieren. b) Die Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an Industrie- und Handelsunternehmungen, die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung eines Geschäftsbetriebes der unter a) genannten Art. c) Jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 135/26 · Geestferkel GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 135/26
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208857
12 IN 135/26 : Über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421 200959-0, Fax: 0421 200959-29.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.11.2026 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 07.12.2026, 14:00 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 02.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 135/26 · Geestferkel GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 135/26
Wirksam am
01.09.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208857
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 31.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 135/26 · Geestferkel GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 135/26
Wirksam am
24.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208857
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 24.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 135/26 · Geestferkel GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 135/26
Wirksam am
13.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208857
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 13.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 135/26 · Geestferkel GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 135/26
Wirksam am
12.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208857
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 12.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 135/26 · Geestferkel GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 135/26
Wirksam am
10.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208857
12 IN 135/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 208857), vertr. d.: Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 10.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 12 IN 135/26 · Geestferkel GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 135/26
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208857
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss

12 IN 135/26
29.07.2026

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Geestferkel GmbH, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen
(AG Oldenburg, HRB 208857),
vertreten durch Jörn Ahlers, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Bode, Schlüterstraße 26, 26127 Oldenburg (Oldenburg),

wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 29.07.2026 um 08:00 Uhr angeordnet:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel,
Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen,
Tel.: 0421 200959-0, Fax: 0421 200959-29.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a i.V.m. den §§ 22a, 56a Abs. 2, 67 Abs. 2 InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.
Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt:
a. Bundesagentur für Arbeit,
vertreten durch Frau Simone Toplarski,
Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven,
Operativer Service Team 031,
Stau 70,
26122 Oldenburg;
b. JLW Kreditfonds I GmbH Co. KG,
vertreten durch den Geschäftsführer,
Schmalhorn 13,
29308 Winsen (Aller),
im Verfahren und im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch
den Geschäftsführer der Komplementärin
Herrn Florian Engler,
Telefon: 05143 / 9810 417;
c. VR-Bank Südoldenburg eG,
vertreten durch den Vorstand,
Hauptstraße 43,
49681 Garrel,
im Verfahren und im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch
Herrn Ostermann,
Telefon: 04474/ 9499-103;
d. Raiffeisen Viehzentrale GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer,
Am Vossbach 1,
59320 Enniger,
im Verfahren und im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch
Herrn Martin Wesselmann,
Telefon: 0252837777;
e. Ceravis AG,
vertreten durch den Vorstand Frank Nissen und Guido Lechtenberg,
Kieler Str. 211,
24768 Rendsburg,
im Verfahren und im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch
Herrn Heiko Busse,
Telefon: 0151/106 102 65;
4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
6. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen, in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter, für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten;
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin fortführen;
c) dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt.
8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
9. Der Beschluss vom 28.07.2026 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.
10. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
11. Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihm
a) ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet, unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),
b) je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen sowie des Grundes (z. B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),
vorzulegen.
Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Richtigkeit dieser Angaben ggf. an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht dieses zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält (§ 98 Abs. 1 InsO). Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird vorsorglich hingewiesen (§ 156 StGB).
12. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt von Amts wegen.
Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Die Anordnung ist insbesondere notwendig, um im Einvernehmen mit dem bestellten vorläufigen Gläubigerausschuss eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs der Antragstellerin zu ermöglichen.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Rüdebusch
Richter am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 208857 HRB 208857:Geestferkel GmbH, Wildeshausen, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen. a) Die Erzeugung und Haltung von Tieren …
HRB 208857:Geestferkel GmbH, Wildeshausen, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen. a) Die Erzeugung und Haltung von Tieren sowie der Handel mit Tieren. b) Die Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an Industrie- und Handelsunternehmungen, die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung eines Geschäftsbetriebes der unter a) genannten Art. c) Jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens. 425.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ahlers, Jörn, Wildeshausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Geestferkel GmbH & Co. KG, Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg HRA 140702) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.