HRA 130364 früher Amtsgericht Nordhorn

Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Emlichheim

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Registerdaten

Sitz
Emlichheim
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 81/18 · Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 81/18
Wirksam am
26.01.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 130364
7 IN 81/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geert Grüppen GmbH
& Co. KG Baustoffhandel, Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim (AG Osnabrück, HRA
130364), vertr. d.: 1. Geert Grüppen Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 49824
Emlichheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heino
Konjer, von-Stauffenberg-Straße 19, 49824 Emlichheim, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.02.2021
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden drei
Wochen vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 25.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 81/18 · Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 81/18
Wirksam am
08.12.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRA 130364
7 IN 81/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geert Grüppen GmbH
& Co. KG Baustoffhandel, Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim (AG Osnabrück, HRA
130364), vertr. d.: 1. Geert Grüppen Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 49824
Emlichheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heino
Konjer, von-Stauffenberg-Straße 19, 49824 Emlichheim, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.01.2021
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden zwei
Wochen vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 07.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 81/18 · Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 81/18
Wirksam am
09.09.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRA 130364
7 IN 81/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geert Grüppen GmbH
& Co. KG Baustoffhandel, Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim (AG Osnabrück, HRA
130364), vertr. d.: 1. Geert Grüppen Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 49824
Emlichheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heino
Konjer, von-Stauffenberg-Straße 19, 49824 Emlichheim, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr.
Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nordhorn
eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 205 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 31.07.2020 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin
die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
2.907.614,89 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Aufgrund des besonderen Umfangs und der besonderen Schwierigkeiten des
Verfahrens waren in Übereinstimmung mit der einschlägigen BGH-Rechtsprechung
folgende Zuschläge zu gewähren, die schon in sich begrenzt worden sind, so dass
es keines Gesamtabschlages bedarf:

1) Zuschlag für Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten bei mehr als
20
Arbeitnehmern, Mehrzahl an Betriebsstätten: 80 %
2) Zuschlag für Bemühungen übertragende
Sanierung: 30 %

3) Zuschlag für
Öffentlichkeitsarbeit:
10 %

4) Zuschlag für vorläufigen
Gläubigerausschuss: 15 %

5) Zuschlag für unvollständige und ungeordnete Buchhaltung, hoher Umfang:
25 %

6) Zuschlag für Poolvereinbarung:
15 %

7) Zuschlag Aus- und
Absonderungsrechte:
30 %

Summe:
205 %

Der Zuschlag für die Betriebsfortführung berücksichtigt bereits die
Vergleichsberechnung für die Mehreinnahmen aufgrund der Massemehrung.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Zum Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Insolvenz sowie auch
voraussichtlich zum Zeitpunkt der Beendigung des Insolvenzverfahrens lag bzw.
wird der Umsatzsteuersatz bei 19 % liegen und war hier daher entsprechend
festsetzbar.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529
Nordhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 02.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 81/18 · Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 81/18
Wirksam am
02.04.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRA 130364
7 IN 81/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geert Grüppen GmbH
& Co. KG Baustoffhandel, Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim (AG Osnabrück, HRA
130364), vertr. d.: 1. Geert Grüppen Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 49824
Emlichheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heino
Konjer, von-Stauffenberg-Straße 19, 49824 Emlichheim, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu dem
Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den
23.04.2020 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei
dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Nordhorn, 01.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 81/18 · Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 81/18
Wirksam am
06.11.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRA 130364
7 IN 81/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geert Grüppen GmbH
& Co. KG Baustoffhandel, Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim (AG Osnabrück, HRA
130364), vertr. d.: 1. Geert Grüppen Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 49824
Emlichheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heino
Konjer, von-Stauffenberg-Straße 19, 49824 Emlichheim, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf.
geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen
Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.12.2019
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften
Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden drei
Wochen vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 05.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 130364 HRA 130364: Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel, Emlichheim, Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Nordhorn (7 IN 81/18) vom 01.03.2019 ist über das Vermögen der Gesells…
HRA 130364: Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel, Emlichheim, Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Nordhorn (7 IN 81/18) vom 01.03.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 81/18 · Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 81/18
Wirksam am
01.03.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRA 130364
7 IN 81/18: Über das Vermögen der Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel,
Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim (AG Osnabrück, HRA 130364), vertr. d.: 1.
Geert Grüppen Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heino Konjer,
von-Stauffenberg-Straße 19, 49824 Emlichheim, (Geschäftsführer), ist am
01.03.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße
16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/200959-0, Fax: 0421/200959-29, E-Mail:
bremen@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.04.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 08.05.2019, 11:00 Uhr, Saal 42,
Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn,
Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 01.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 81/18 · Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 81/18
Wirksam am
03.12.2018
Registerbezug
Osnabrück, HRA 130364
7 IN 81/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Geert
Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel, Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim (AG
Osnabrück, HRA 130364), vertr. d.: 1. Geert Grüppen Verwaltungs GmbH,
Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Heino Konjer, von-Stauffenberg-Straße 19, 49824 Emlichheim,
(Geschäftsführer), ist am 03.12.2018 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz
Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/200959-0, Fax:
0421/200959-29, E-Mail: bremen@sponagel-recht.de, Internet:
www.sponagel-recht.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn,
Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 03.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 130364 HRA 130364: Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel, Emlichheim, Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim. Registerstelle von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Geert Grüppen Verwa…
HRA 130364: Geert Grüppen GmbH & Co. KG Baustoffhandel, Emlichheim, Bahnhofstraße 10, 49824 Emlichheim. Registerstelle von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Geert Grüppen Verwaltungs GmbH, Emlichheim (Amtsgericht Osnabrück HRB 130776).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.