HRA 10535
Gebrüder Schmidt KG Metall- und Kunststoffwarenfabrik
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Idar-Oberstein
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Registerdaten
- Sitz
- Idar-Oberstein
- Datenstand
- 2024-04-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Gebrüder Schmidt GmbH & Co. KG Metall- und Kunststoffwarenfabrik Idar-Oberstein
- Gebrüder Schmidt Idar-Oberstein
- Gebrüder Schmidt KG Metall- und Kunststoffwarenfabnk Idar-Oberstein
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 27/23 · Gebrüder Schmidt KG · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 27/23
- Wirksam am
- 26.08.2025
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRA 10535
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 150 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 3.554.304,17 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1.
a) Betriebsfortführung
Der schuldnerische Betrieb wurde vom 14.07.2023 bis zum 01.10.2023 von dem vorläufigen Insolvenzverwalter fortgeführt.
Während dieser Zeit war wöchentlich eine Liquiditätsplanung mit integrierter Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Hierzu bediente sich der vorläufige Insolvenzverwalter einer externen Firma, die auch zuvor die Insolvenzschuldnerin beriet.
Weiterhin wurden Zahlungseingänge überwacht und Wareneingang sowie Leistungen bei Dienstleistern und Lieferanten beschafft.
Es wurden zahlreiche Gespräche mit der Factoring-Gesellschaft geführt werden, um durch den Forderungsverkauf Liquidität herzustellen. Hierbei waren insbesondere die jeweiligen Konditionen zu verhandeln.
Weiterhin wurde mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich sowie drei international tätigen Großkunden verhandelt. Der Abschluss von Vereinbarungen mit den Kunden war hoch komplex, alle Parteien waren anwaltlich vertreten und es fanden wöchentlich Videokonferenzen statt. Mit den internationalen Großkunden wurde ausschließlich in englischer Sprache kommuniziert. Zusätzlich fanden mehrere Ortstermine statt.
Diese Tätigkeiten rechtfertigen grundsätzlich einen Zuschlag in Höhe von 75 %, der durch die vorzunehmende Vergleichsberechnung (siehe unten) auf 50 % zu reduzieren ist.
b) Investorensuche / M&A-Prozess
Für die Durchführung eines Investorenprozesses wurde durch den vorläufigen Insolvenzverwalter die Concentro Management AG beauftragt. Am 25.07.2023 wurde den Beratern vor Ort ein Überblick über das schuldnerische Unternehmen sowie die Schwestergesellschaft gegeben. Durch das Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden Unterlagen zur Einstellung in den virtuellen und physischen Datenraum zur Verfügung gestellt. Es wurde sich mit den Beratern über die Liste möglicher Interessenten abgestimmt und mit Interessenten, die vor Insolvenzantragstellung schon bekannt waren, in Kontakt getreten.
Vor Ort fanden schließlich elf Besichtigungstermine mit unterschiedlichen Parteien statt. Viele Gespräche führte der vorläufige Insolvenzverwalter trotz der beauftragten Gesellschaft selbst durch.
Dieser Mehraufwand rechtfertigt den beantragten Zuschlag in Höhe von 40 %.
c) Arbeitnehmerthemen
Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung beschäftigte die Schuldnerin 151 Arbeitnehmer.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte bei der zuständigen Agentur für Arbeit die Zustimmung der Insolvenzgeldvorfinanzierung für die Monate Juni, Juli und August 2023 und fand mit der Sparkasse Koblenz das finanzierende Kreditinstitut. Die Vereinbarung für die Insolvenzgeldvorfinanzierung musste dem Betriebsrat zur Zustimmung vorgelegt werden.
Wegen des noch länger andauernden Investorenprozesses musste der Insolvenzgeldzeitraum rolliert werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat weiterhin den noch von der Schuldnerin gestellten Antrag auf Kurzarbeit mit Zustimmung des Betriebsrats zurückgenommen. Der Betriebsrat war fortlaufend über den Fortgang der Betriebsfortführung zu informieren. Es wurden zusätzlich weitere Vereinbarungen mit dem Betriebsrat geschlossen sowie eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen, wozu der Betriebsrat ebenfalls anzuhören war.
Dieser Mehraufwand rechtfertigt den beantragten Zuschlag in Höhe von 40 %.
d) Gläubigerausschuss
Bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren konstituierte sich ein Gläubigerausschuss. Für die erste Sitzung dessen legte der vorläufige Insolvenzverwalter verschiedene Angebote zur Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung und für die Kassenprüfung vor. Im Antragsverfahren fanden insgesamt drei Gläubigerausschusssitzungen statt, in denen die Gläubigerausschussmitglieder durch den vorläufigen Insolvenzverwalter über den Verfahrensstand informiert wurden. Die einzelnen Termine wurden unter Vorlage von Präsentationen vorbereitet und die Schriftführung wurde ebenfalls durch den vorläufigen Insolvenzverwalter übernommen.
Dieser Mehraufwand rechtfertigt den beantragten Zuschlag in Höhe von 10 %.
e) Vielzahl an Gläubigern
An dem Insolvenzverfahren sind insgesamt 207 Gläubiger beteiligt. Bereits im Antragsverfahren führte dies zu einem hohen Aufkommen an telefonischen Rückfragen, Anfragen per E-Mail oder per Post.
Aufgrund des großen öffentlichen Interesses wurden durch das Büro des vorläufigen Insolvenzverwalter Pressemitteilungen verfasst sowie Presseanfragen beantwortet.
Dieser Mehraufwand rechtfertigt den beantragten Zuschlag in Höhe von 10 %.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 1.411.813,16 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 75 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 29,11 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 25.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 27/23 · Gebrüder Schmidt KG · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 27/23
- Wirksam am
- 14.07.2025
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRA 10535
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 10.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 27/23 · Gebrüder Schmidt KG · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 27/23
- Wirksam am
- 02.10.2023
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRA 10535
Amtsgericht Idar-Oberstein, 02.10.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Firma Gebrüder Schmidt KG Metall- und Kunststoffwarenfabrik, Michelswies 9, 55743 Idar-Oberstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Eva Dorothee Schmidt
Amtsgericht Bad Kreuznach HRA Nr.10535
- Schuldnerin -
1. wird heute am 01.10.2023 um 08.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestimmt Herr Rechtsanwalt
Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
3. Berichts- und Prüfungstermin wird bestimmt auf
Montag, den 11.12.2023, 11:00 Uhr, Saal 116
Der Termin dient außerdem der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten.
Falls die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein sollte, gilt die Zustimmung als erteilt.
4. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO schriftlich unter Angabe des Forderungsgrundes und des Betrages beim Insolvenzverwalter unter Beachtung von § 174 InsO bis zum 11.11.2023 anzumelden. Die Gläubiger werden weiter aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich unter Bezeichnung des Sicherungsgegenstandes, seiner Art und des Entstehungsgrundes und der gesicherten Forderung mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen
5. Alle Personen, welche Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
6. Hinweis: Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Idar-Oberstein
Mainzer Straße 180
55743 Idar-Oberstein
einzulegen.
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 27/23 · Gebrüder Schmidt KG · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 27/23
- Wirksam am
- 14.07.2023
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRA 10535
Amtsgericht Idar-Oberstein, 14.07.2023
in dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der Firma Gebrüder Schmidt KG Metall- und Kunststoffwarenfabrik, Michelswies 9, 55743 Idar-Oberstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Eva Dorothee Schmidt
Amtsgericht Bad Kreuznach HRA Nr. 10535
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Idar-Oberstein durch den Richter am Amtsgericht Pfeifer am 14.07.2023 beschlossen:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen werden heute um 12.00 Uhr gemäß §§ 21 Abs. 1 und 2 Nr.1, 22 Abs.2 InsO folgende Maßnahmen getroffen:
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt Herr Rechtsanwalt
Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
2. Es wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen, soweit es die Ausübung der Arbeitgeberbefugnisse angeht.
4. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin aus Lieferung und Leistung einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
AMTSGERICHT
55743 Idar-Oberstein
- 10 IN 27/23 -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 10535 HRA 10535: Gebrüder Schmidt KG Metall- und Kunststoffwarenfabrik, Idar-Oberstein, Michelswies 9, 55743 Idar-Oberstein. Einzelprokura: Fey, Markus, Schneppenbach, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Raffel, Anke,…
HRA 10535 HRA 10535:Gebrüder Schmidt KG Metall- und Kunststoffwarenfabrik, Idar-Oberstein, Michelwiese 9, 55743 Idar-Oberstein.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Michelswies 9, 55743 Idar-Oberstein. Einzelprokura: Raf…
HRA 10535 Gebrüder Schmidt KG Metall- und Kunststoffwarenfabrik, Idar-Oberstein, Michelwiese 9, 55743 Idar-Oberstein. Prokura erloschen: Rupietta, Gerd Norbert, Jüchen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Weyand, Andreas, Hot…
HRA 10535 Gebrüder Schmidt KG Metall- und Kunststoffwarenfabrik, Idar-Oberstein, (Michelswies 9, 55743 Idar-Oberstein).Einzelprokura: Kalf, Markus, Bundenbach, *XX.XX.XXXX; Rupietta, Gerd Norbert, Jüchen, *XX.XX.XXXX.
HRA 10535 Gebrüder Schmidt KG Metall- und Kunststoffwarenfabnk, Idar-Oberstein (Michelwiese 9, 55743 Idar-Oberstein). Gebrüder Schmidt KG Metall- und Kunststoffwarenfabrik Firma von Amts wegen berichtigt. Prokura erlo…
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