HRB 841
Gebr. Kickartz GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Krefeld
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Registerdaten
- Sitz
- Krefeld
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Gebr. Kickartz Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Krefeld
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 91 IN 37/21 · Gebr. Kickartz GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 37/21
- Wirksam am
- 30.01.2025
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 841
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 841 eingetragenen Gebr. Kickartz GmbH, Bäkerpfad 23, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rainer Matzkus, Paul-Schütz-Straße 30, 47800 Krefeld und Herrn Karl-Heinz Matzkus, Moerser Straße 316, 47803 Krefeld
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 210 bis 265.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 37/21
Amtsgericht Krefeld, 29.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 91 IN 37/21 · Gebr. Kickartz GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 37/21
- Wirksam am
- 14.03.2022
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 841
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 841 eingetragenen Gebr. Kickartz GmbH, Bäkerpfad 23, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rainer Matzkus, Paul-Schütz-Straße 30, 47800 Krefeld und Herrn Karl-Heinz Matzkus, Moerser Straße 316, 47803 Krefeld
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidemann Küthe, Cecilienallee 11, 40474 Düsseldorf
Vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld,
ist die Vergütung für ein Mitglied des Gläubigerausschusses festgesetzt worden.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz in Höhe von xxx € angemessen ist. Für 23 Stunden näher dargelegten Zeitaufwand war daher die Vergütung auf xxx € nebst Mehrwertsteuer festzusetzen.
Die entstandenen Auslagen für Fahrtkosten in Höhe von xxx € sind näher aufgeschlüsselt. Diese waren neben der Vergütung festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 73 II i.V.m § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld oder dem Landgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld oder dem Landgericht Krefeld eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 eingesehen werden.
91 IN 37/21
Amtsgericht Krefeld, 11.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 841 HRB 841: Gebr. Kickartz GmbH, Krefeld, Bäkerpfad 23, 47805 Krefeld. Prokura erloschen: Zowislo, Thomas, Viersen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (91 IN 37/21) vom 01.09.2021 ist über da…
HRB 841 HRB 841:Gebr. Kickartz GmbH, Krefeld, Bäkerpfad 23, 47805 Krefeld.Nicht mehr Geschäftsführer: Bakes, Helmut, Krefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 841 Gebr. Kickartz GmbH, Krefeld, Bäkerpfad 23, 47805 Krefeld.Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals vo…
HRB 841 Gebr. Kickartz GmbH, Krefeld (Bäkerpfad 23, 47805 Krefeld). Bestellt als Geschäftsführer: Bakes, Helmut, Krefeld, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Ve…
HRB 841 Gebr. Kickartz GmbH, Krefeld (Bäkerpfad 23, 47805 Krefeld). Geschäftsführer: Matzkus, Rainer, Krefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen …
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