HRB 4786
Gebr. Kaltak GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bottrop
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Registerdaten
- Sitz
- Bottrop
- Datenstand
- 2024-12-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 160 IN 34/19 · Gebr. Kaltak GmbH · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 34/19
- Wirksam am
- 08.03.2024
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 4786
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4786 eingetragenen Gebr. Kaltak GmbH, Schubertstr.24, 46240 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mesud Kaltak, Scharnhölzstr. 102, 46236 Bottrop
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Mönig, Berliner Allee 51 - 53, 40219 Düsseldorf
wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Gläubigerversammlung einberufen, §§ 74, 75 InsO.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 09.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO) hier:
Abschluss eines Vergleichs mit der Bauen + Leben Team Baucenter GmbH & Co. KG über einen Betrag von 20.000,00 €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 01.03.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 171 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
160 IN 34/19
Amtsgericht Essen, 07.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4786 HRB 4786: Gebr. Kaltak GmbH, Bottrop, Scharnhölzstr. 102, 46236 Bottrop. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Kaltak, Maid, Bottrop, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 4786 HRB 4786: Gebr. Kaltak GmbH, Bottrop, Gungstr. 110, 46238 Bottrop. Änderung zur Geschäftsanschrift: Scharnhölzstr. 102, 46236 Bottrop. Einzelprokura: Kaltak, Maid, Bottrop, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.