HRB 9689

Gebauer Optik GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Berliner Straße 1-3, 15711 Königs Wusterhausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Königs Wusterhausen
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
27.05.2025
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Joachim Dieter Gebauer

Blankenfelde-Mahlow OT Mahlow

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Der Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung von Brillen und das Handeln mit Brillen, Reparaturen von Brillen, Handel mit optischen Geräten, Anpassung von und Handel mit Kontaktlinsen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 41/25 · Gebauer Optik GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 41/25
Wirksam am
23.05.2025
Registerbezug
Cottbus, HRB 9689
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebauer Optik GmbH, Fritz-Reuter-Str. 13, 15831 Blankenfelde-Mahlow, wurde am 22.05.2025, um 11:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Donnerstag, 31. Juli 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 22. Mai 2025, Az.: 63 IN 41/25

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9689 CB HRB 9689 CB: Gebauer Optik GmbH, Königs Wusterhausen, Berliner Straße 1-3, 15711 Königs Wusterhausen. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Berliner Straße 1-3, 15711 Königs Wusterhausen; Vorstand: Änderung zu…
HRB 9689 CB: Gebauer Optik GmbH, Königs Wusterhausen, Berliner Straße 1-3, 15711 Königs Wusterhausen. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Berliner Straße 1-3, 15711 Königs Wusterhausen; Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Gebauer, Joachim Dieter, *XX.XX.XXXX, Blankenfelde-Mahlow OT Mahlow
Veränderungen
HRB 9689 CB HRB 9689 CB: Gebauer Optik GmbH, Königs Wusterhausen, Schloßplatz 8, 15711 Königs Wusterhausen. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschri…
HRB 9689 CB: Gebauer Optik GmbH, Königs Wusterhausen, Schloßplatz 8, 15711 Königs Wusterhausen. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Cottbus übergegangen. Vormals Amtsgericht Potsdam, HRB 11728 P. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.