HRB 41778

GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Haßloch

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Registerdaten

Sitz
Haßloch
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 72/20 · GCE Computer Engineering GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 72/20
Wirksam am
19.05.2026
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778
1 IN 72/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GCE Computer Engineering GmbH, Neustadter Straße 23-27, 67454 Haßloch, zuletzt vertr.d.d. verstorbenen, alleinigen Gesellschafter u. GF Heinrich Johann Rothaug (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 08.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1 IN 72/20 · GCE Computer Engineering GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 72/20
Wirksam am
04.06.2025
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778
1 IN 72/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GCE Computer Engineering GmbH, Neustadter Straße 23-27, 67454 Haßloch, zuletzt vertr.d.d. verstorbenen, alleinigen Gesellschafter u. GF Heinrich Johann Rothaug (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Mario Nöll, Im Breitspiel 11c, 69126 Heidelberg, Tel.: 06221/6479 131, Fax: 06221/6479 133, E-Mail: noell@nachlassverwaltung.de, Internet: www.nachlassverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten 159.207,40 EUR. Insolvenzforderungen sind noch in Höhe von 17.526,90 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 03.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 72/20 · GCE Computer Engineering GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 72/20
Wirksam am
22.05.2025
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778
1 IN 72/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GCE Computer Engineering GmbH, Neustadter Straße 23-27, 67454 Haßloch, zuletzt vertr.d.d. verstorbenen, alleinigen Gesellschafter u. GF Heinrich Johann Rothaug (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Mario Nöll festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 40 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag
Abzüglich Vorschuss in Höhe von EUR
Restlich: EUR

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 05.06.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 14.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 72/20 · GCE Computer Engineering GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 72/20
Wirksam am
08.02.2023
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778
1 IN 72/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GCE Computer Engineering GmbH, Neustadter Straße 23-27, 67454 Haßloch, zuletzt vertr.d.d. verstorbenen, alleinigen Gesellschafter u. GF Heinrich Johann Rothaug (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 20.03.2023 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Mario Nöll, Im Breitspiel 11c, 69126 Heidelberg, Tel.: 06221/6479 131, Fax: 06221/6479 133, E-Mail: noell@nachlassverwaltung.de, Internet: www.nachlassverwaltung.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.04.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 08.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1 IN 72/20 · GCE Computer Engineering GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 72/20
Wirksam am
20.10.2022
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778
1 IN 72/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GCE Computer Engineering GmbH, Neustadter Straße 23-27, 67454 Haßloch, zuletzt vertr.d.d. verstorbenen, alleinigen Gesellschafter u. GF Heinrich Johann Rothaug (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Mario Nöll, Im Breitspiel 11c, 69126 Heidelberg, Tel.: 06221/6479 131, Fax: 06221/6479 133, E-Mail: noell@nachlassverwaltung.de, Internet: www.nachlassverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 300.000,00 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 314.982,90 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 20.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 72/20 · GCE Computer Engineering GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 72/20
Wirksam am
28.09.2022
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778
1 IN 72/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GCE Computer Engineering GmbH, Neustadter Straße 23-27, 67454 Haßloch, zuletzt vertr.d.d. verstorbenen, alleinigen Gesellschafter u. GF Heinrich Johann Rothaug, hier vertr.d.d.RAin Dania Jäger, Kirchheimer Str. 16, 67269 Grünstadt, als Nachlasspflegerin der unbekannten Erben des Heinrich Johann Rothaug, in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der führungslosen GmbH (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778), vertr. d.: Dania Jäger, Rechtsanwälte Jäger & Jäger, Kirchheimer Str. 16, 67269 Grünstadt, (Nachlasspflegerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Mario Nöll festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 35 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 26.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 72/20 · GCE Computer Engineering GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 72/20
Wirksam am
30.08.2022
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778
1 IN 72/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GCE Computer Engineering GmbH, Neustadter Straße 23-27, 67454 Haßloch, zuletzt vertr.d.d. verstorbenen, alleinigen Gesellschafter u. GF Heinrich Johann Rothaug, hier vertr.d.d.RAin Dania Jäger, Kirchheimer Str. 16, 67269 Grünstadt, als Nachlasspflegerin der unbekannten Erben des Heinrich Johann Rothaug, in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der führungslosen GmbH (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778), vertr. d.: Dania Jäger, Rechtsanwälte Jäger & Jäger, Kirchheimer Str. 16, 67269 Grünstadt, (Nachlasspflegerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.09.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 30.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 41778 HRB 41778: GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Die Gesellschaft ist infolge Insolvernzeröffnung aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 41778: GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Die Gesellschaft ist infolge Insolvernzeröffnung aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 72/20 · GCE Computer Engineering GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 72/20
Wirksam am
06.05.2021
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778
1 IN 72/20: Über das Vermögen der GCE Computer Engineering GmbH, Neustadter
Straße 23-27, 67454 Haßloch, zuletzt vertr.d.d. verstorbenen, alleinigen
Gesellschafter u. GF Heinrich Johann Rothaug, hier vertr.d.d.RAin Dania Jäger,
Kirchheimer Str. 16, 67269 Grünstadt, als Nachlasspflegerin der unbekannten
Erben des Heinrich Johann Rothaug, in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der
führungslosen GmbH (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778), vertr. d.: Dania
Jäger, Rechtsanwälte Jäger & Jäger, Kirchheimer Str. 16, 67269 Grünstadt,
(Nachlasspflegerin), ist am 06.05.2021 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nöll, Im Breitspiel 11c, 69126
Heidelberg, Tel.: 06221/6479 131, Fax: 06221/6479 133, E-Mail:
noell@nachlassverwaltung.de, Internet: www.nachlassverwaltung.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.07.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 06.08.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.07.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (06.08.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt
a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 06.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen von Amts wegen
HRB 41778 HRB 41778: GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen: Prokura erloschen: Marona, Ewelina, Heidelberg, *XX.XX.X…
HRB 41778: GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen: Prokura erloschen: Marona, Ewelina, Heidelberg, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 72/20 · GCE Computer Engineering GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 72/20
Wirksam am
27.01.2021
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778
Az.: 1 IN 72/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GCE Computer
Engineering GmbH, zuletzt vertr. d. den verstorbenen, alleinigen Gesellschafter
und Geschäftsführer Heinrich Johann Rothaug, Neustadter Straße 23-27, 67454
Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41778), hier vertr. d.: Dania Jäger,
Rechtsanwälte Jäger & Jäger, Kirchheimer Str. 16, 67269 Grünstadt, als
Nachlasspflegerin der unbekannten Erben des Heinrich Johann Rothaug, in seiner
Eigenschaft als Gesellschafter der führungslosen GmbH ist am 27.01.2021 die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet und bestimmt
worden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Mario Nöll, Im Breitspiel 11c, 69126 Heidelberg, Tel.: 06221/
6479 131, Fax: 06221/6479 133, E-Mail: noell@nachlassverwaltung.de, Internet:
www.nachlassverwaltung.de bestellt worden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 27.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 41778 HRB 41778:GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch.Nicht mehr Geschäftsführer: Schäfer, Peter Wilhelm, Kirrweiler, *XX.XX.XXXX.
HRB 41778:GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch.Nicht mehr Geschäftsführer: Schäfer, Peter Wilhelm, Kirrweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 41778 GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Bestellt als Geschäftsführer: Schäfer, Peter Wilhelm, Kirrweiler, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mi…
GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Bestellt als Geschäftsführer: Schäfer, Peter Wilhelm, Kirrweiler, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.
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HRB 41778 GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Name berichtgt: Geschäftsführer: Rothaug, Heinrich Johann, Dipl. Ing., Haßloch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsber…
GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Name berichtgt: Geschäftsführer: Rothaug, Heinrich Johann, Dipl. Ing., Haßloch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 41778 GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Marona, Ewelina, Heidelberg, *X…
GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Marona, Ewelina, Heidelberg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 41778 GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch.
GCE Gesellschaft für Computer Engineering mbH, Haßloch, Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Neustadter Str. 23-27, 67454 Haßloch.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.