HRA 41605

GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
112100
Letzte Eintragung
01.12.2025
Datenstand
2026-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
295

GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Erlangen

275

Manfred Schoeps

Nürnberg

252

TLA Wohnungsbau GmbH

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Prenzlauer Allee 36 GmbH & Co. KG Berlin

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Veränderungen
HRA 41605 B HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist d…
HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GBI Wohnungsbau Jota GmbH mit Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth, HRB 14846) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Veränderungen
HRA 41605 B HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist d…
HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GBI Wohnungsbau Gamma GmbH mit Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth, HRB 14568) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Veränderungen
HRA 41605 B HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist d…
HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GBI Wohnungsbau Delta GmbH mit Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth, HRB 14570) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Veränderungen
HRA 41605 B HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist d…
HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GBI GewerbeInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth, HRB 15723) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Veränderungen
HRA 41605 B HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet: 1. GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Erlangen 9105…
HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet: 1.
GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Erlangen
91058 Erlangen
Veränderungen
HRA 41605 B HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist d…
HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GBI Wohnungsbau Projektentwicklungs GmbH mit Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth, HRB 14730) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Veränderungen
HRA 41605 B HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Änderung zu Nr. 1: nunmehr aufgrund Sitzverlegung; persönlich haftender Gesellschafter: GBI Wohnungsbau GmbH, Erlangen (Amt…
HRA 41605 B: GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 7/8, 10623 Berlin. Änderung zu Nr. 1: nunmehr aufgrund Sitzverlegung; persönlich haftender Gesellschafter: GBI Wohnungsbau GmbH, Erlangen
(Amtsgericht Fürth, HRB 14314)

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