HRB 85130

GBA Logistics GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Weiterstadt
Datenstand
2024-03-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2026-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Mondo Logistic GmbH Weiterstadt
  2. Mondo Logistic GmbH Mörfelden-Walldorf

Gegenstand des Unternehmens

Dienstleistungen im Bereich Luftfrachthandling und Zolldeklaration.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 324/24 · GBA Logistics GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 324/24
Wirksam am
13.01.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 85130
9 IN 324/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBA Logistics GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 85130), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 21.04.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.

Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 270.978,84 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 100 % festgesetzt wird.

Regelmäßig steht einem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Bruchteil von 25% der Vergütung eines endgültigen Verwalters zu. Im vorliegenden Verfahren wird dieser Regelbruchteil dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht gerecht. Im vorläufigen Insolvenzverfahren war der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin mit 21 Mitarbeitern fortzuführen. Dies erforderte einen engen Kontakt zwischen den Verwantwortlichen der Schuldnerin und dem Verwalterbüro. Im Rahmen der Geschäftsfortführung kam es sodann auch zu einer erheblichen Arbeitsanfall im Rahmen der Buchhaltung. So wurden unter anderem auch 344 Rechnungen an 53 Kunden erstellt. Weiterhin hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter um die Sanierung des Geschäftsbetriebes bemüht. Auch waren Aus- und Absonderungsrechte zu überprüfen und zu bearbeiten. Die Tätigkeit der Schuldnerin wurde in ganz Europa erbracht und die Abstimmungen mit der Muttergesellschaft wie auch dem Geschäftsführer mussten in englischer Sprache erfolgen.
Letztlich ist daher festzuhalten, dass der Arbeitsaufwand und die Art der Tätigkeiten im vorläufigen Verfahren eher dem eines endgültigen Insolvenzverwalters gleicht. Daher ist die Anhebung von 25% auf 100% zur angemessenen Entgeltung der Tätigkeiten geboten. Das Gericht bleibt mit dieser Einschätzung etwas hinter dem Antrag des Verwalters zurück der einen Bruchteil von 115% begehrte.

Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 13.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 324/24 · GBA Logistics GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 324/24
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 85130
9 IN 324/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBA Logistics GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 85130), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 03.01.2025. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 02.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 324/24 · GBA Logistics GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 324/24
Wirksam am
02.07.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 85130
9 IN 324/24: Über das Vermögen der GBA Logistics GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 85130), ist am 01.07.2024 um 07:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.08.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 18.09.2024, 10:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweise:

* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 324/24 · GBA Logistics GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 324/24
Wirksam am
15.05.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 85130
Geschäfts-Nr.: 9 IN 324/24 .In dem Insolvenzantragsverfahren der GBA Logistics GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 85130), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Einzelermächtigung zur Begründung von Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Text kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 14.05.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 324/24 · GBA Logistics GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 324/24
Wirksam am
22.04.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 85130
9 IN 324/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GBA Logistics GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 85130), ist am 21.04.2024 um 19:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 21.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 85130 HRB 85130: Mondo Logistic GmbH, Weiterstadt, Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (St…
HRB 85130: Mondo Logistic GmbH, Weiterstadt, Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: GBA Logistics GmbH. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Einzelprokura: Martens, Maik, Stuhr, *XX.XX.XXXX; Zak, Peter Stefan, Bretherton, Lancashire, PR26 9AQ, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 259/20 · Mondo Logistic GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 259/20
Wirksam am
05.08.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 85130
9 IN 259/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mondo Logistic
GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 85130),
vertr. d.: Heiko Riedel, Darmstädter Straße 35, 64560 Riedstadt,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden
auf:

X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Auslagen zuzüglich

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bardo M. Sigwart, Ostend 14,
64347 Griesheim, Tel.: 06155-60930, Fax: 06155-609340 wird gestattet, den
festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 07.05.2020 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 191.974,79 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter
steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 40 % festgesetzt wird.

Dieser setzt sich zusammen aus der Grundvergütung für den vorläufigen
Insolvenzverwalter (25%) sowie einem Zuschlag (15%) für die 7-wöchige
Betriebsfortführung.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen
die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Die Mehrwertsteuer betrug bei Ende der vorläufigen Verwaltung am 30.06.2020
noch 19%

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 05.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 259/20 · Mondo Logistic GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 259/20
Wirksam am
23.07.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 85130
9 IN 259/20 + 9 IN 324/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Mondo Logistic GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt (AG
Darmstadt, HRB 85130), vertr. d.: Heiko Riedel, Darmstädter Straße 35, 64560
Riedstadt, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am
20.07.2020 aufgehoben worden.

Amtsgericht Darmstadt, 20.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 324/20 · Mondo Logistic GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 324/20
Wirksam am
08.07.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 85130
9 IN 324/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mondo
Logisitic GmbH, Gutenbergstr. 19-21, 64331 Weiterstadt, bleibt die am
07.05.2020 um 12:00 Uhr angeordnete vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin bestehen. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bardo M. Sigwart, Ostend 14, 64347
Griesheim, Tel.: 06155-60930, Fax: 06155-609340 bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt eingesehen
werden.

Amtsgericht Darmstadt, 07.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 259/20 · Mondo Logistic GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 259/20
Wirksam am
07.05.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 85130
Geschäfts-Nr.: 9 IN 259/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Mondo Logistic GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt (AG
Darmstadt, HRB 85130), vertr. d.: Heiko Riedel, Darmstädter Straße 35, 64560
Riedstadt, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2020 um 12.00 Uhr gegen die
Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bardo M. Sigwart, Ostend 14, 64347
Griesheim, Tel.: 06155-60930, Fax: 06155-609340 bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 07.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 85130 HRB 85130: Mondo Logistic GmbH, Weiterstadt, Gutenbergstraße 19-21, 64331 Weiterstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt.
HRB 85130: Mondo Logistic GmbH, Weiterstadt, Gutenbergstraße 19-21, 64331 Weiterstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt.
Veränderungen
HRB 85130 Mondo Logistic GmbH, Mörfelden-Walldorf, Hessenring 25, 64546 Mörfelden-Walldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegun…
Mondo Logistic GmbH, Mörfelden-Walldorf, Hessenring 25, 64546 Mörfelden-Walldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Weiterstadt beschlossen. Neuer Sitz: Weiterstadt. Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 19-21, 64331 Weiterstadt.
Veränderungen
HRB 85130 Mondo Logistic GmbH, Weiterstadt, Hessenring 25, 64546 Mörfelden-Walldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach M…
Mondo Logistic GmbH, Weiterstadt, Hessenring 25, 64546 Mörfelden-Walldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Mörfelden-Walldorf beschlossen. Neuer Sitz: Mörfelden-Walldorf. Geschäftsanschrift: Hessenring 25, 64546 Mörfelden-Walldorf. Nicht mehr Geschäftsführerin: Himmelheber, Karin, Weiterstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Riedel, Heiko, Riedstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 85130 Mondo Logistic GmbH, Weiterstadt (Im Pettchesgarten 58, 64331 Weiterstadt). Nicht mehr Geschäftsführer: Geist, Michael, Weiterstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin: Himmelheber, Karin, Weitersta…
Mondo Logistic GmbH, Weiterstadt (Im Pettchesgarten 58, 64331 Weiterstadt). Nicht mehr Geschäftsführer: Geist, Michael, Weiterstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin: Himmelheber, Karin, Weiterstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.