HRB 130149

Gateway Clinics GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Youco F22-Q618 Vorrats-GmbH Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 1523/24 G-16-5 · Gateway Clinics GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1523/24 G-16-5
Wirksam am
02.11.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 130149
810 IN 1523/24 G-16-5 In dem Insolvenzverfahren Gateway Clinics GmbH, Amelia-Mary-Earhart-Straße 17, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130149),
vertreten durch:
1. Terfie Beteiligungs GmbH, (Gesellschafterin),
2. Kauka Invest GmbH, (Gesellschafterin),
3. Dr. Thomas Paul, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.01.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 29.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 1523/24 G-16-5 · Gateway Clinics GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1523/24 G-16-5
Wirksam am
06.02.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 130149
810 IN 1523/24 G-16-5 - Am 31.01.2025 um 09:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren Gateway Clinics GmbH, Amelia-Mary-Earhart-Straße 17, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130149),
vertreten durch:
1. Terfie Beteiligungs GmbH, (Gesellschafterin),
2. Kauka Invest GmbH, (Gesellschafterin),
3. Dr. Thomas Paul, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 17.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 28.04.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1523/24 G-16-5 · Gateway Clinics GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1523/24 G-16-5
Wirksam am
31.01.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 130149
810 IN 1523/24 Ga-82-: In dem Insolvenzverfahren Gateway Clinics GmbH, Amelia-Mary-Earhart-Straße 17, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130149),
vertreten durch:
Dr. Thomas Paul, Köln, (Geschäftsführer)

wurde am 31.01.2025 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 31.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1523/24 G-16-5 · Gateway Clinics GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1523/24 G-16-5
Wirksam am
20.11.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 130149
Amtsgericht Frankfurt am Main
19.11.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 1523/24 Ga-82-

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Gateway Clinics GmbH, Amelia-Mary-Earhart-Straße 17, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130149),
vertreten durch:
Dr. Thomas Paul, (Geschäftsführer)
- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HETZEL HANCKE PARTNER, RA. Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz,

wird am 19.11.2024 um 13:48 Uhr angeordnet:

1.Ziff. 2 des gerichtlichen Beschlusses vom 12.11.2024 (allgemeines Verfügungsverbot; "starke" vorläufige Insolvenzverwaltung) wird aufgehoben, nachdem zwischenzeitlich ein neuer Geschäftsführer bestellt wurde.

2.Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters,
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal
wirksam sind.

3.Im Übrigen wird der Beschluss vom 12.11.2024 aufrechterhalten.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1523/24 G-16-5 · Gateway Clinics GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1523/24 G-16-5
Wirksam am
12.11.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 130149
Az.: 810 IN 1523/24 Ga-82- In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gateway Clinics GmbH, Amelia-Mary-Earhart-Straße 17, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130149), vertr. d.: 1. Philip Balonier, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Terfie Beteiligungs GmbH, (Gesellschafterin), 3. Kauka Invest GmbH, (Gesellschafterin), ist am 12.11.2024 um 10:20 Uhr gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.