HRB 4073

GAT Katalysatoren GmbH

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gladbeck

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Registerdaten

Sitz
Gladbeck
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 162 IN 109/10 · GAT Katalysatoren GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 109/10
Wirksam am
20.02.2026
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 4073
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 109/10

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4073 eingetragenen GAT Katalysatoren GmbH, Haldenstr. 14, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Amft, Backemstr. 15, 45891 Gelsenkirchen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Thomas Dithmar, Barbarossahof 3, 99092 Erfurt

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters für das Hauptverfahren wie folgt ergänzend festgesetzt:

Vergütung 0,00 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.05.2010 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Verwalter hat nunmehr noch die weiteren Kosten für die übertragenen Zustellungen der Anberaumung des Schlusstermins geltend gemacht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen oder dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen oder dem Landgericht Essen eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.

162 IN 109/10
Amtsgericht Essen, 18.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 162 IN 109/10 · GAT Katalysatoren GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 109/10
Wirksam am
13.02.2026
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 4073
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 109/10

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der GAT Katalysatoren GmbH, Haldenstr. 14, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Amft, Backemstr. 15, 45891 Gelsenkirchen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Thomas Dithmar, Barbarossahof 3, 99092 Erfurt

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Auf die Vergütung sind die bereits entnommenen Vorschüsse in Höhe von insgesamt xxx EUR anzurechnen.
Der Differenzbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.05.2010 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 1.526.078,52 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 300 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.

Dazu waren die hälftigen Feststellungskostenbeiträge in Höhe von xxx EUR zu addieren.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.01.2026 verwiesen.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Kosten festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen oder dem Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen oder dem Landgericht Essen eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.

162 IN 109/10
Amtsgericht Essen, 11.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 162 IN 109/10 · GAT Katalysatoren GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 109/10
Wirksam am
12.02.2026
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 4073
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 109/10

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4073 eingetragenen GAT Katalysatoren GmbH, Haldenstr. 14, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Amft, Backemstr. 15, 45891 Gelsenkirchen

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 5.217.072,02 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 742.680,26 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

162 IN 109/10
Amtsgericht Essen, 12.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 109/10 · GAT Katalysatoren GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 109/10
Wirksam am
24.03.2021
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 4073
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 109/10

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4073 eingetragenen GAT
Katalysatoren GmbH, Haldenstr. 14, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Christoph Amft, Maelostr. 3, 45894 Gelsenkirchen

Insolvenzverwalter:

Dr. Thomas Dithmar, Barbarossahof 3, 99092 Erfurt

wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Gläubigerversammlung einberufen, §§
74, 75 InsO.

Die Gläubigerversammlung wird aufgrund der Covid-19-Pandemie schriftlich
durchgeführt.

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 13.04.2021.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem
nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO) hier:

Abschluss eines Forderungskaufvertrags über vollstreckbare Forderungen gegen
Herrn Jörg Amft aus Vergleich des Oberlandesgerichts Hamm vom 31.01.2012 bzw.
Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Landgerichts Bielefeld vom 08.07.20211 und
vom 07.05.2016 zuzüglich der bislang angefallenen Kosten der
Zwangsvollstreckung mit einem sich ergebenden Gesamtforderungsbestand in Höhe
von 1.109.525,96 EUR. Die Gläubigerversammlung ermächtigt den
Insolvenzverwalter die oben genannte(n) Forderung(en) an die Commindo Asset
Advisors GmbH oder einen sonstigen Dritten zu einem Kaufpreis von mindestens
300,00 EUR zu verkaufen oder abzutreten.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 08.03.2021 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag
mit der Begründung zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 eingesehen
werden.

Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Erforderlichenfalls ist sodann eine mündliche Gläubigerversammlung
einzuberufen.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

162 IN 109/10
Amtsgericht Essen, 23.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 162 IN 109/10 · GAT Katalysatoren GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 109/10
Wirksam am
26.07.2016
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 4073
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 109/10

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4073 eingetragenen GAT
Katalysatoren GmbH, Haldenstr. 14, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Christoph Amft, Maelostr. 3, 45894 Gelsenkirchen

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 20.09.2016. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.

Hinweis

Die Veröffentlichung der zugrundliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel
angreifbar.

Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer
Nr. 154 eingesehen werden.

162 IN 109/10
Amtsgericht Essen, 26.07.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 109/10 · GAT Katalysatoren GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 109/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 4073

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 109/10 · GAT Katalysatoren GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 109/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 4073

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 109/10 · GAT Katalysatoren GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 109/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 4073

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4073 GAT Katalysatoren GmbH, Gladbeck, (Haldenstrasse 14, 45966 Gladbeck).Die Gesellschaft ist aufgelöst.
GAT Katalysatoren GmbH, Gladbeck, (Haldenstrasse 14, 45966 Gladbeck).Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 109/10 · GAT Katalysatoren GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 109/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 4073

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 109/10 · GAT Katalysatoren GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 109/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 4073

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 109/10 · GAT Katalysatoren GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 109/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 4073

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4073 GAT Katalysatoren GmbH, Gladbeck (Haldenstrasse 14, 45966 Gladbeck). Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2008 hat beschlossen, das Stammkapital (DM 50.000,00) auf Euro umzustellen und des von dann EUR 25…
GAT Katalysatoren GmbH, Gladbeck (Haldenstrasse 14, 45966 Gladbeck). Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2008 hat beschlossen, das Stammkapital (DM 50.000,00) auf Euro umzustellen und des von dann EUR 25.564,59 um 435,41 EUR auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 76.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GAT Werkstatteinrichtungen GmbH mit Sitz in Gladbeck (AG Gelsenkirchen, HRB 4077) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.04.2008 mit der GAT Werkstatteinrichtungen GmbH mit Sitz in Gladbeck (AG Gelsenkirchen, HRB 4077) verschmolzen. 76.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 4073 GAT Katalysatoren GmbH, Gladbeck (Haldenstrasse 14, 45966 Gladbeck). Nicht mehr Geschäftsführer: Amft, Jörg, Schmied, Gladbeck; Amft, Karl-Heinrich, Kfz.-Meister, Gladbeck. Prokura erloschen und bestellt als…
GAT Katalysatoren GmbH, Gladbeck (Haldenstrasse 14, 45966 Gladbeck). Nicht mehr Geschäftsführer: Amft, Jörg, Schmied, Gladbeck; Amft, Karl-Heinrich, Kfz.-Meister, Gladbeck. Prokura erloschen und bestellt als Geschäftsführer: Amft, Christoph, Gladbeck, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.