HRB 62613
GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ludwigshafen
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Registerdaten
- Sitz
- Ludwigshafen
- Datenstand
- 2024-03-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Fiwa GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt) Wachenheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 384/18 · GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 384/18
- Wirksam am
- 22.09.2021
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62613
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin wegen Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung und Insolvenzanfechtung gemäß § 160 InsO
2.
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldner hinsichtlich der in Ziffer 1. genannten Ansprüche gemäß § 160 InsO
3.
Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Anhängigmachung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 50.000,00 EUR gemäß § 160 InsO
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 22.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 384/18 · GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 384/18
- Wirksam am
- 19.01.2021
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62613
Paul-Klee-Straße 9, 67061 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB
62613), vertr. d.: Angelo Alaimo, Weinstraße 36, 67157 Wachenheim,
(Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag,
23.02.2021, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283
Darmstadt Tagesordnung :
1.
Zustimmung zum Vergleich mit dem Land Rheinland-Pfalz, vertr. durch das
Finanzamt Ludwigshafen, wonach zur Abgeltung sämtlicher gegen die
Anfechtungsgegnerin gerichteter Anfechtungsansprüche ein Vergleichsbetrag in
Höhe von 204.982,00 EUR zu zahlen ist.
Hilfsweise Zustimmung zur Führung eines Anfechtungsrechtsstreits gegen das Land
Rheinland-Pfalz, vertr. durch das Finanzamt Ludwigshafen über ein streitiges
Volumen in Höhe von 409.963,81 EUR.
2.
Zustimmung zum Vergleich mit der Golfanlagen Weiland GmbH, wonach zur Abgeltung
sämtlicher gegen die Anfechtungsgegnerin gerichteter Anfechtungsansprüche ein
Vergleichsbetrag in Höhe von 25.000,00 EUR zu zahlen ist.
Hilfsweise Zustimmung zur Führung eines Anfechtungsrechtsstreits gegen die
Golfanlagen Weiland GmbH über ein streitiges Volumen in Höhe von 70.846,89 EUR.
3.
Zustimmung zum Anhängigmachen von Rechtsstreiten mit erheblichen Streitwert
(bis 50.000 EUR) sowie zum Abschluss von Vergleichen zur Vermeidung solcher
Rechtsstreitigkeiten nach pflichtgemäßen Ermessen.
Zur Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten mit höheren Streiwerten soll der
Insolvenzverwalter eine ausdrückliche Zustimmung der Gläubigerversammlung
einholen.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt,
19.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 62613 HRB 62613: GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Paul-Klee-Str. 9, 67061 Ludwigshafen. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer Alaimo Angelo, *XX.XX.XXXX, unbekannten Aufent…
HRB 62613 HRB 62613: GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Paul-Klee-Str. 9, 67061 Ludwigshafen. Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung, laufende Nummer 3 Spalte 4 b) Geschäftsführer, der Gesellschaf…
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 384/18 · GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 384/18
- Wirksam am
- 26.10.2020
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62613
(haftungsbeschränkt), Paul-Klee-Straße 9, 67061 Ludwigshafen am Rhein (AG
Ludwigshafen am Rhein, HRB 62613), vertr. d.: Angelo Alaimo, Weinstraße 36,
67157 Wachenheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden auf:
X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Auslagen zuzüglich
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549
Worms, Tel.: 06241-26869-0, Fax: 06241-26869-100 wird gestattet, den
festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 11.06.2018 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. Die Vergütung wird nach den Vorschriften der §§ 1,2,7,8,11
InsVV berechnet. Danach soll die Vergütung in der Regel jedoch mindestens
1.000,00 EUR betragen, sofern nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen
angemeldet haben. Von 11 bis 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je 5
angefangene Gläubiger um 100,00 EUR, ab 31 Gläubigern für je 5 angefangene
Gläubiger um100,00 EUR.
Im vorliegenden Verfahren haben insgesamt 49 Gläubiger ihre Forderungen
angemeldet.
Die Mindestvergütung von 1.000,00 EUR erhöht sich daher um 1.000,00 EUR.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen
die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 62613 HRB 62613: GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Paul-Klee-Str. 9, 67061 Ludwigshafen. Prokura erloschen: Airomlu, Aidin, Worms, *XX.XX.XXXX; Aliabadi, Pouya, Worms, *XX.XX.XXXX. Die Gesellsc…
Forderungsprüfung 9 IN 384/18 · GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 384/18
- Wirksam am
- 04.07.2018
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62613
Paul-Klee-Straße 9, 67061 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB
62613), vertr. d.: Angelo Alaimo, Weinstraße 36, 67157 Wachenheim,
(Geschäftsführer), ist am 03.07.2018 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549
Worms, Tel.: 06241-26869-0, Fax: 06241-26869-100.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.08.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 25.09.2018.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.08.2018)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (25.09.2018), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 384/18 · GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 384/18
- Wirksam am
- 11.06.2018
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 62613
der GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt), Paul-Klee-Straße 9, 67061
Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62613), vertr. d.: Angelo
Alaimo, Weinstraße 36, 67157 Wachenheim, (Geschäftsführer), ist am 11.06.2018
um 10.00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet
worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn Rechel,
Alzeyer Straße 31, 67549 Worms, Tel.: 06241-26869-0, Fax: 06241-26869-100
bestellt worden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 62613 HRB 62613: GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Paul-Klee-Str. 9, 67061 Ludwigshafen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter ei…
HRB 62613 Fiwa GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt), Wachenheim, Römerweg 12 a, 67157 Wachenheim. Geschäftsanschrift: Landauer Str. 20, 66953 Pirmasens.
HRB 62613 Fiwa GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt), Wachenheim, Landauer Str. 20, 66953 Pirmasens. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1. (Firma und S…
HRB 62613 Fiwa GastroConcepte UG (haftungsbeschränkt), Wachenheim, Römerweg 12 a, 67157 Wachenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag/ Musterprotokoll vom 02.05.2011. Geschäftsanschrift: Röme…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.