HRB 11359
Gastro 76 GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hennigsdorf
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Registerdaten
- Sitz
- Hennigsdorf
- Datenstand
- 2024-12-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 15 IN 78/20 · Gastro 76 GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 78/20
- Wirksam am
- 17.03.2026
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 11359
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Gastro 76 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11359 NP), Geschäftszweig: An- u. Verkauf, Rep. u. Aufstell. v. Spielautom, sowie Import und Export, Einzel- u. Großhandel v. Gastronomieküchengeräte u. -einricht., u.a., Havelplatz 3, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin -
wird
Herrn Rechtsanwalt Bert Buske,
Alt Nowawes 67,
14482 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 25.120,55 EUR festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 4,00 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 7 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 20.05.2020 bis zur Aufhebung des Verfahrens zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 25. Februar 2026
15 IN 78/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 78/20 · Gastro 76 GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 78/20
- Wirksam am
- 21.10.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 11359
Firma Gastro 76 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11359 NP), Geschäftszweig: An- u. Verkauf, Rep. u. Aufstell. v. Spielautom, sowie Import und Export, Einzel- u. Großhandel v. Gastronomieküchengeräte u. -einricht., u.a., Havelplatz 3, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 78/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 143.392,23 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 20.764,65 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bert Buske, Alt Nowawes 67, 14482 Potsdam.
Amtsgericht Neuruppin, den 17. Oktober 2025
15 IN 78/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 78/20 · Gastro 76 GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 78/20
- Wirksam am
- 24.02.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 11359
Firma Gastro 76 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11359 NP), Geschäftszweig: An- u. Verkauf, Rep. u. Aufstell. v. Spielautom, sowie Import und Export, Einzel- u. Großhandel v. Gastronomieküchengeräte u. -einricht., u.a., Havelplatz 3, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ilona Le´Plat,
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin -
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 20. März 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 21. Februar 2025
15 IN 78/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11359 NP HRB 11359 NP: Gastro 76 GmbH, Hennigsdorf, Havelplatz 3, 16761 Hennigsdorf. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 78/20 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst.
Forderungsprüfung 15 IN 78/20 · Gastro 76 GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 78/20
- Wirksam am
- 22.05.2020
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 11359
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Firma Gastro 76 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11359 NP),
Geschäftszweig: An- u. Verkauf, Rep. u. Aufstell. v. Spielautom, sowie Import
und Export, Einzel- u. Großhandel v. Gastronomieküchengeräte u. -einricht.,
u.a., Havelplatz 3, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf,
vertreten durch die Geschäftsführerin - Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin - wird am 20.05.2020, um
15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt
Bert Buske, Alt Nowawes 67, 14482 Potsdam. Der Schuldnerin wird die Verfügung
über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der
Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es
zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger
werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 14.07.2020 bei dem
Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in
Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten,
sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird schriftlich
durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im
schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts-
und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 13. August 2020. Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger
über folgende Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftlichen
Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 13. August 2020:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten
Unterlagen ist ab dem 24.07.2020 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes,
Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten
niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 13. August 2020.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 13. August 2020 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der
Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird
diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der
Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet
eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete
Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum
Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt,
Sonderkonten einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln
einer Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6
Monaten ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den
Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 20.05.2020
15 IN 78/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11359 NP HRB 11359 NP: Gastro 76 GmbH, Hennigsdorf, Havelplatz 3, 16761 Hennigsdorf. Gegenstand: An- und Verkauf, Reparatur und Aufstellung von Spielautomaten sowie Import und Export, Einzel- und Großhandel von Gastr…
HRB 11359 NP HRB 11359 NP: Gastro 76 GmbH, Hennigsdorf, Havelplatz 3, 16761 Hennigsdorf. Name der Firma: Gastro 76 GmbH; Sitz der Firma: Hennigsdorf; Geschäftsanschrift: Havelplatz 3, 16761 Hennigsdorf; Gegenstand: An- u…
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Le´Plat, Ilona, *XX.XX.XXXX, Hennigsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.11.2015
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.