HRB 208356
Gartenbau Reiser GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Holzkirchen
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Registerdaten
- Sitz
- Holzkirchen
- Datenstand
- 2024-03-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 169/18 · Gartenbau Reiser GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 169/18
- Wirksam am
- 25.02.2026
- Registerbezug
- München, HRB 208356
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Reiser GmbH, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Jakubowski Patryk, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208356
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 25.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 169/18 · Gartenbau Reiser GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 169/18
- Wirksam am
- 16.12.2024
- Registerbezug
- München, HRB 208356
schäftsnummer IN 169/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartenbau Reiser GmbH findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 0,00 EUR Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 394.994,87 EUR Forderungen.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfratshausen - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer IN 169/18 - niedergelegt.
Wolfratshausen, 16. Dezember 2024
Veröffentlicht durch Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 169/18 · Gartenbau Reiser GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 169/18
- Wirksam am
- 26.11.2024
- Registerbezug
- München, HRB 208356
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Reiser GmbH, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Jakubowski Patryk, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208356
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.01.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 20.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 169/18 · Gartenbau Reiser GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 169/18
- Wirksam am
- 04.07.2024
- Registerbezug
- München, HRB 208356
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Reiser GmbH, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Jakubowski Patryk, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208356
- Schuldnerin -
Beschluss: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen, wurden festgesetzt. Hinweis: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 24.06.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 39.452,09 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 3.403,26 EUR festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um XX %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 24.06.2024 wird Bezug genommen.
Der geltend gemachte Gesamtzuschlag war antragsgemäß zu gewähren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde als sog. starker vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch das, der Schuldnerin mit Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 01.10.2018/10.10.20218 auferlegte Verfügungsverbot, entstand dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein tatsächlicher Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist. Auf die zutreffend dargestellten einzelnen Tätigkeiten unter Punkt 3.2.1. seines Vergütungsantrags wird ausdrücklich Bezug genommen. Ebenfalls vergütungserhöhend wirkt sich die mangelnde Mitwirkung der Schuldnervertreter aus. So wurden seitens eines Geschäftsführers allenfalls wesentlich verspätete, bzw. nur auf Androhung von Zwangsmaßnahmen Auskünfte erteilt, welche sich im Nachhinein teilweise als falsch herausstellten. Der weitere Geschäftsführer war für den vorläufigen Insolvenzverwalter gar nicht erreichbar. Der damit verbundene Mehraufwand begründet somit eine allgemein in Rechtsprechung und Literatur anerkannte Erhöhung der Regelvergütung.
Ferner war bei der Zuschlagsbemessung zu berücksichtigen, dass sich die schuldnerische Buchhaltung mehr als lückenhaft herausstellte. Sie war teilweise nicht mehr vorhanden, und die noch vorgefundenen Unterlagen bildeten in keinster Weise die tatsächlichen Geschäftsvorfälle ab. Im Übrigen waren im Rahmen der Gesamtbetrachtung ebenfalls die Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung von ca. zwei Monaten sowie die Bemühungen des vorläufigen Insolvenzverwalters verschiedenste Ansprüche der Schuldnerin gegen eine Vielzahl von Drittschuldnern zu eruieren anzuerkennen.
Insgesamt war ein Übersteigen des Regelsatzes um XX % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 02.07.202
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 169/18 · Gartenbau Reiser GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 169/18
- Wirksam am
- 24.06.2024
- Registerbezug
- München, HRB 208356
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Reiser GmbH, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Jakubowski Patryk, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208356
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 - 35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 21.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 169/18 · Gartenbau Reiser GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 169/18
- Wirksam am
- 03.05.2023
- Registerbezug
- München, HRB 208356
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Reiser GmbH, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Jakubowski Patryk, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208356
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit den Eheleuten Tanja und Ernst Reiser, mit dem gegen Zahlung
eines Betrags in Höhe von 35.000,00 € alle gegen die Eheleute Reiser bestehenden Ansprüche abgegolten sind
wird bestimmt auf
Montag, 22.05.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 03.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 169/18 · Gartenbau Reiser GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 169/18
- Wirksam am
- 14.08.2019
- Registerbezug
- München, HRB 208356
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Reiser GmbH, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen, vertreten durch
den Geschäftsführer Jakubowski Patryk, geboren am XX.XX.XXXX, Ul. Newtona 16 a,
PL-60-161 Poznan, Polen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208356
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 13.08.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 14.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 208356 HRB 208356: Gartenbau Reiser GmbH, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 04.02.20…
Insolvenzplan IN 169/18 · Gartenbau Reiser GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 169/18
- Wirksam am
- 04.02.2019
- Registerbezug
- München, HRB 208356
In dem Verfahren über den Antrag d.
Finanzamt Miesbach, Schlierseer Straße 5, 83714 Miesbach, Gz.: 9139/127/
10224-VO11-105/18 Ins
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gartenbau Reiser GmbH, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen, vertreten durch
den Geschäftsführer Jakubowski Patryk, geboren am XX.XX.XXXX, Ul. Newtona 16 a,
PL-60-161 Poznan, Polen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208356
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gartenbauleistungen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 04.02.2019 um 11.20 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Cramer
Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen
Telefon: +49(8024)46626-0
Telefax: +49(8024)46626-26
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 21.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.04.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 08.04.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.07.2018 beim Insolvenzgericht Wolfratshausen eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 04.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 169/18 · Gartenbau Reiser GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 169/18
- Wirksam am
- 10.10.2018
- Registerbezug
- München, HRB 208356
IN 169/18
In dem Verfahren über den Antrag d.
Finanzamt Miesbach, Schlierseer Straße 5, 83714 Miesbach, Gz.: 9139/127/
10224-VO11-105/18 Ins
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gartenbau Reiser GmbH, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen, vertreten durch
den Geschäftsführer Jakubowski Patryk, geboren am XX.XX.XXXX, Ul. Newtona 16 a,
PL-60-161 Poznan, Polen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208356
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
Erbingung von Leistungen aller Art auf dem Gebitet des Garten- und
Landschaftsbaus u. a.
Rechtsanwalt Cramer Ulrich, Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen
- vorl. Insolvenzverwalter -
erlässt das Amtsgericht Wolfratshausen am 10.10.2018 folgenden
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 01.10.2018 wird
im Tenor dahingehend berichtigt, dass es beim ersten Spiegelstrich heißen muss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
|wird der Schuldnerin am 01.10.2018 um 11:25 Uhr ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt...
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht -
Wolfratshausen, den 10.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 169/18 · Gartenbau Reiser GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 169/18
- Wirksam am
- 01.10.2018
- Registerbezug
- München, HRB 208356
In dem Verfahren über den Antrag d.
Finanzamt Miesbach, Schlierseer Straße 5, 83714 Miesbach, Gz.: 9139/127/
10224-VO11-105/18 Ins
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gartenbau Reiser GmbH, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen, vertreten durch
den Geschäftsführer Jakubowski Patryk, geboren am XX.XX.XXXX, Ul. Newtona 16 a,
PL-60-161 Poznan, Polen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 208356
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird Patryk Jakubowski, Ul. Newtona 16 a, PL-60-161 Poznan, Polen als
Geschäftsführer der Schuldnerin am 01.10.2018 um 11:25 Uhr ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihm
allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses
Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten, es sei denn,
der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
wird am 01.10.2018 um 11:25 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ulrich Cramer,
Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen, Telefon: +49(8024)46626-0, Telefax: +49
(8024)46626-26.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 208356 HRB 208356: Gartenbau Reiser GmbH, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reiser, Ernst Josef, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsf…
HRB 208356 HRB 208356: Gartenbau Reiser GmbH, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reiser, Tanja, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX.
HRB 208356 HRB 208356:Gartenbau Reiser GmbH, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Brunauer Straße 11, 83607 Holzkirchen.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Karl-Stieler-Str. 2, 83607 Holzkirchen.
HRB 208356 HRB 208356:Gartenbau Reiser GmbH, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Brunauer Straße 11, 83607 Holzkirchen.Bestellt: Geschäftsführer: Reiser, Tanja, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit d…
HRB 208356 Gartenbau Reiser GmbH, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Brunauer Straße 11, 83607 Holzkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2013. Geschäftsanschrift: Brunauer Straße …
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