HRA 28440

GALERIA S.à r.l. & Co. KG

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2026-04-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-15

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 258/26 · GALERIA S.à r.l. & Co. KG · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 258/26
Wirksam am
05.10.2026
Registerbezug
Düsseldorf, HRA 28440
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 258/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 28440 eingetragenen GALERIA S.à r.l. & Co. KG, Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 28407 eingetragene GALERIA Management S.à r.l. & Co. KG, Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf, diese wiederum vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die GALERIA Management S.àr.I., Luxemburg, Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés B284885), diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer, Herrn Tilo Hellenbock und Herrn Norman Bernd Krotten,

ist am 02.10.2026, um 16:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

502 IN 258/26
Amtsgericht Düsseldorf, 02.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.