HRB 87240

GALERIA Real Estate Beteiligung GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.05.2024
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Bernhard Chwátal

Wien

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. HBS German Invest GmbH Köln

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobiliengesellschaften sowie die Finanzierung und Übernahme des Cash-Managements für Beteiligungsgesellschaften.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36g IN 875/24 · GALERIA Real Estate Beteiligung Gmbh · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36g IN 875/24
Wirksam am
24.05.2024
Registerbezug
Köln, HRB 87240
36g IN 875/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GALERIA Real Estate Beteiligung Gmbh, Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 87240
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 06.06.2024, 10:20 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die von der Schuldnerin gehaltenen GmbH-Anteile und Darlehensforderungen gegen mehrere Gesellschaften im Rahmen des am 13.05.2024 unterzeichneten Anteilskaufvertrages zu veräußern und abzutreten.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36g IN 875/24 · GALERIA Real Estate Beteiligung Gmbh · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36g IN 875/24
Wirksam am
29.04.2024
Registerbezug
Köln, HRB 87240
36g IN 875/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GALERIA Real Estate Beteiligung GmbH,
Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwátal,
Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 87240
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobiliengesellschaften, sowie die Finanzierung und Übernahme des Cash-Managements für Beteiligungsgesellschaften

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 26.04.2024 um 12.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 06.06.2024, 10:20 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 17.09.2024, 10:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 01.02.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36g IN 875/24 · GALERIA Real Estate Beteiligung Gmbh · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36g IN 875/24
Wirksam am
18.03.2024
Registerbezug
Köln, HRB 87240
36g IN 875/24

In dem Verfahren über den Antrag

GALERIA Real Estate Beteiligung Gmbh, Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln, vertreten durch die Geschäftsführer Bernhard Cülter und Marcus Roj
Registergericht: Amtsgericht Köln Register-Nr.: HRB 87240
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15.03.2024 um 15:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 87240 HRB 87240: GALERIA Real Estate Beteiligung GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln.
HRB 87240: GALERIA Real Estate Beteiligung GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln.
Veränderungen
HRB 87240 HRB 87240: GALERIA Real Estate Beteiligung GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Wlodarczyk, Ralf, Bergheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Cülter, Bernhard…
HRB 87240: GALERIA Real Estate Beteiligung GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Wlodarczyk, Ralf, Bergheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Cülter, Bernhard, Aachen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 87240 HRB 87240: GALERIA Real Estate Beteiligung GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Dammrath, Julia Anne, Wiehl, *XX.XX.XXXX.
HRB 87240: GALERIA Real Estate Beteiligung GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Dammrath, Julia Anne, Wiehl, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 87240 HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1. (Rechtsform, Firma und Sit…
HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1. (Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde Ziffer 3. (Dauer und Geschäftsjahr der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages geändert. Neue Firma: GALERIA Real Estate Beteiligung GmbH.
Veränderungen
HRB 87240 HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Terhorst, Tim, Duisburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Na…
HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Terhorst, Tim, Duisburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dammrath, Julia Anne, Wiehl, *XX.XX.XXXX; Emge, Thomas Roland, Alzenau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 87240 HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Kloster, Vanessa, Worms, *XX.XX.XXXX.
HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Kloster, Vanessa, Worms, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 87240 HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Schirbock-Nawrocki, Silke, Rommerskirchen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit …
HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Schirbock-Nawrocki, Silke, Rommerskirchen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Thönes, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 87240 HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Thönes, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Na…
HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Thönes, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kloster, Vanessa, Worms, *XX.XX.XXXX; Schirbock-Nawrocki, Silke, Rommerskirchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 87240 HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Obermayr, Jürgen, Wadern, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Roj, Marcus, Düsseldorf, *XX.XX.…
HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Obermayr, Jürgen, Wadern, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Roj, Marcus, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 87240 HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schröder, Arnold, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Obermayr, Jürgen, Wadern, *XX.…
HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schröder, Arnold, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Obermayr, Jürgen, Wadern, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 87240 HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nach Änderung des Wohnortes: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit si…
HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nach Änderung des Wohnortes: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Terhorst, Tim, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 87240 HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2013, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom …
HRB 87240: HBS German Invest GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2013, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher R1101 HRB 71552) nach Köln beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde im übrigen vollständig neu gefasst. Geschäftsanschrift: Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobiliengesellschaften sowie die Finanzierung und Übernahme des Cash-Managements für Beteiligungsgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Schröder, Arnold, Köln, *XX.XX.XXXX; Wlodarczyk, Ralf, Bergheim, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Terhorst, Tim, Worms, *XX.XX.XXXX; Thönes, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX. Mit der ASSET City GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 22770) als herrschendem Unternehmen ist am 09.12.2013 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt. Dr mit der GALERIA Real Estate GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 22770) am 09.12.2013 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag besteht infolge liquidationsloser Beendigung und Anwachsung der Vermögenswerte der herrschenden Gesellschaft nunmehr mit der GALERIA Real Estate Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 71397).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.