HRB 84340

GALERIA Properties GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Blitz K15-415 GmbH Köln
  2. HBC German Acquisition GmbH Köln
  3. HBS Global Properties Germany GmbH Köln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36g IN 865/24 · GALERIA Properties GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36g IN 865/24
Wirksam am
29.04.2024
Registerbezug
Köln, HRB 84340
36g IN 865/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GALERIA Properties GmbH,
eingetragene Geschäftsanschrift Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwátal,
Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 84340
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögen

Beschluss:

1. Die gemäß Beschluss vom 28.02.2024 getroffene Anordnung des schriftlichen Verfahrens hinsichtlich des Berichtstermins und Prüfungstermins wird gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 InsO aufgehoben und das mündliche Verfahren angeordnet. Im übrigen verbleibt es bei den Anordnungen gemäß Beschluss vom 28.02.2024.
2. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 22.05.2024, 11.00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

3. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, den 22.05.2024, 11.00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 36g IN 865/24 · GALERIA Properties GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36g IN 865/24
Wirksam am
05.03.2024
Registerbezug
Köln, HRB 84340
36g IN 865/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GALERIA Properties GmbH,
eingetragene Geschäftsanschrift Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwátal,
Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 84340
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.02.2024 um 13.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 22.05.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 01.02.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36g IN 865/24 · GALERIA Properties GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36g IN 865/24
Wirksam am
13.02.2024
Registerbezug
Köln, HRB 84340
36g IN 865/24

In dem Verfahren über den Antrag

GALERIA Properties GmbH,
Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwátal,
Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 84340
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 12.02.2024 um 17:25 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die zukünftige Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten und zu führen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: GALERIA Properties GmbH, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln. Prokura erloschen: Wlodarczyk, Ralf, Bergheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 84340: GALERIA Properties GmbH, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln. Prokura erloschen: Wlodarczyk, Ralf, Bergheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: GALERIA Properties GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln.
HRB 84340: GALERIA Properties GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: GALERIA Properties GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Fuß, Jeannette, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 84340: GALERIA Properties GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Fuß, Jeannette, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellsch…
HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages geändert. Neue Firma: GALERIA Properties GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Rupprecht, Lutz, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Kreil, Matthias, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Kreil, Matthias, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Herzberg, Timo, Berlin, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sic…
HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Herzberg, Timo, Berlin, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Gerlach, Christian, Wiehl, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der …
HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Prokura erloschen: Gerlach, Christian, Wiehl, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Fuß, Jeannette, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter e…
HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wlodarczyk, Ralf, Bergheim, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Obermayr, Jürgen, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Rupprecht, Lutz, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Cülter, Bernhard,…
HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Rupprecht, Lutz, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Cülter, Bernhard, Aachen, *XX.XX.XXXX; Kreil, Matthias, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakob, Martin Karl, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakob, Martin Karl, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Putnam, Ian Gilbert.
HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Putnam, Ian Gilbert.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) besc…
HRB 84340: HBS Global Properties Germany GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBC German Acquisition GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft) un…
HRB 84340: HBC German Acquisition GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HBS Global Properties Germany GmbH.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBC German Acquisition GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Watros, Donald. Bestellt als Geschäftsführer: Jakob, Martin Karl, Köln, *XX.XX.XXXX; Putnam, Ian…
HRB 84340: HBC German Acquisition GmbH, Köln, Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Watros, Donald. Bestellt als Geschäftsführer: Jakob, Martin Karl, Köln, *XX.XX.XXXX; Putnam, Ian Gilbert, Bronxville/New York / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX; Rupprecht, Lutz, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gerlach, Christian, Wiehl, *XX.XX.XXXX; Obermayr, Jürgen, Köln, *XX.XX.XXXX; Roj, Marcus, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: HBC German Acquisition GmbH, Köln, c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, An der Welle 4, 60322 Frankfurt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln.
HRB 84340: HBC German Acquisition GmbH, Köln, c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, An der Welle 4, 60322 Frankfurt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Leonhard-Tietz-Straße 1, 50676 Köln.
Veränderungen
HRB 84340 HRB 84340: Blitz K15-415 GmbH, Köln, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Ge…
HRB 84340: Blitz K15-415 GmbH, Köln, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde § 5 (Stammkapital) redaktionell geändert. Neue Firma: HBC German Acquisition GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, An der Welle 4, 60322 Frankfurt. Nicht mehr Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *XX.XX.XXXX; Selnes, Randi, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Watros, Donald, New York / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 84340 HRB 84340: Blitz K15-415 GmbH, Köln, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2015. Geschäftsanschrift: c/o Blitzstart…
HRB 84340: Blitz K15-415 GmbH, Köln, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2015. Geschäftsanschrift: c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Gegenstand: die Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *XX.XX.XXXX; Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.