HRA 5860

GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Brücken-Hackpfüffel

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Registerdaten

Sitz
Brücken-Hackpfüffel
Datenstand
2024-04-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. PaperTrade GmbH & Co.KG Brücken-Hackpfüffel
  2. GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG Allstedt
  3. GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG Sangerhausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 449/23 · GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 449/23
Wirksam am
29.08.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 5860
59 IN 449/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG, Hohenstedter Weg 1, 06528 Brücken-Hackpfüffel (AG Stendal, HRA 5860), vertr. d.: 1. GraniTrade GmbH, Schachtstraße 52, 06526 Sangerhausen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ralf Schatz, Schachtstraße 52, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), 1.2. Sandra Fischer, Schulze-Delitzsch-Straße 13, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung, Branchenspezifika Bauinsolvenz und Arbeitnehmerangelegenheiten.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 449/23 · GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 449/23
Wirksam am
28.05.2024
Registerbezug
Stendal, HRA 5860
59 IN 449/23: Über das Vermögen der GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG, Hohenstedter Weg 1, 06528 Brücken-Hackpfüffel (AG Stendal, HRA 5860), vertr. d.: 1. GraniTrade GmbH, Schachtstraße 52, 06526 Sangerhausen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ralf Schatz, Schachtstraße 52, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführer), 1.2. Sandra Fischer, Schulze-Delitzsch-Straße 13, 06526 Sangerhausen, (Geschäftsführerin), ist am 23.05.2024 um 09:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.07.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 07.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 27.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 449/23 · GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 449/23
Wirksam am
06.12.2023
Registerbezug
Stendal, HRA 5860
59 IN 449/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG, Hohenstedter Weg 1, 06528 Brücken-Hackpfüffel (AG Stendal, HRA 5860), vertr. d.: 1. GraniTrade GmbH, Schachtstraße 52, 06526 Sangerhausen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ralf Schatz, Drebsdorf, (Geschäftsführer), 1.2. Sandra Fischer, Sangerhausen, (Geschäftsführerin), ist am 06.12.2023 um 14:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 06.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5860 HRA 5860: GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG, Allstedt, Schloßstraße 6 a, 06542 Allstedt. Prokura erloschen: Gösel, Sebastian, Nordhausen, *XX.XX.XXXX.
HRA 5860: GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG, Allstedt, Schloßstraße 6 a, 06542 Allstedt. Prokura erloschen: Gösel, Sebastian, Nordhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5860 HRA 5860: GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG, Allstedt, Schloßstraße 6 a, 06542 Allstedt. Einzelprokura: Fischer, Sandra, Sangerhausen, *XX.XX.XXXX; Gösel, Sebastian, Nordhausen, *XX.XX.XXXX.
HRA 5860: GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG, Allstedt, Schloßstraße 6 a, 06542 Allstedt. Einzelprokura: Fischer, Sandra, Sangerhausen, *XX.XX.XXXX; Gösel, Sebastian, Nordhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5860 HRA 5860: PaperTrade GmbH & Co.KG, Brücken-Hackpfüffel, Hohlstedter Weg 1, 06528 Brücken-Hackpfüffel OT Brücken. Neue Firma: GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG. Neuer Sitz: Allstedt. Geschäftsanschrift: Schloßstra…
HRA 5860: PaperTrade GmbH & Co.KG, Brücken-Hackpfüffel, Hohlstedter Weg 1, 06528 Brücken-Hackpfüffel OT Brücken. Neue Firma: GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG. Neuer Sitz: Allstedt. Geschäftsanschrift: Schloßstraße 6 a, 06542 Allstedt. Die Firma ist geändert. Der Sitz ist verlegt nach Allstedt.
Neueintragungen
HRA 5860 HRA 5860: PaperTrade GmbH & Co.KG, Brücken-Hackpfüffel, Hohlstedter Weg 1, 06528 Brücken-Hackpfüffel OT Brücken. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hohlstedter Weg 1, 06528 Brücken-Hackpfüffel OT Brü…
HRA 5860: PaperTrade GmbH & Co.KG, Brücken-Hackpfüffel, Hohlstedter Weg 1, 06528 Brücken-Hackpfüffel OT Brücken. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hohlstedter Weg 1, 06528 Brücken-Hackpfüffel OT Brücken. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: GraniTrade GmbH, Sangerhausen (Amtsgericht Stendal, HRB 214137), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Trossingen ( Amtsgericht Stuttgart HRA 731752) nach Brücken-Hackpfüffel verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.