HRB 249552

Gänseliesel Wohn GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Grünwald

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Registerdaten

Sitz
Grünwald
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2377/23 · Gänseliesel Wohn GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Wirksam am
05.03.2026
Registerbezug
München, HRB 249552
1542 IN 2377/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MADSEN Rechtsanwälte, Dürener Straße 295, 50935 Köln

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Einberufung einer Gläubigerversammlung
mit dem Tagesordnungspunkt:
Zustimmung zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits auf Zahlung von
23.500,00 € gegen
Kalo Holding GmbH, Ottostraße 5, 80333 München,
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Reinhold
wird bestimmt auf
Dienstag, 24.03.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 2377/23 · Gänseliesel Wohn GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Wirksam am
10.12.2025
Registerbezug
München, HRB 249552
1542 IN 2377/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 - 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2377/23 · Gänseliesel Wohn GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Wirksam am
06.11.2025
Registerbezug
München, HRB 249552
1542 IN 2377/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung gemäß § 160 InsO zur Freigabe des Grundvermögens in 37073
Göttingen, Groner Landstraße 9, 9A, 9B, eingetragen im Grundbuch von
Göttingen, Amtsgericht Göttingen, Blattnummern:
15202, 15278, 15301, 15381, 15382, 15474, 15613
wird bestimmt auf
Dienstag, 25.11.2025, 14:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1542 IN 2377/23 · Gänseliesel Wohn GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Wirksam am
10.06.2025
Registerbezug
München, HRB 249552
1542 IN 2377/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erfolgt die Bekanntgabe über die Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldnerin zum eingereichten Vergütungsantrag der ehemals vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 08.05.2025 mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 248,82 % .

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 08.07.2025.

Akteneinsichtsgesuche sind vorab schriftlich beim Gericht zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2377/23 · Gänseliesel Wohn GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Wirksam am
06.12.2024
Registerbezug
München, HRB 249552
1542 IN 2377/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 04.12.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 2377/23 · Gänseliesel Wohn GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
München, HRB 249552
1542 IN 2377/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Gänseliesel Wohn GmbH, Tisinsstraße 19, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Reinhold Ralph Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 02.12.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Manuela Pietzsch
Dachauer Straße 140, 80637 München
Telefon: +49(89)31 86 86 88
Email: inso@ra-pietzsch.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.12.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 19.12.2024, 14:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.08.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2377/23 · Gänseliesel Wohn GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Wirksam am
22.01.2024
Registerbezug
München, HRB 249552
1542 IN 2377/23

In dem Verfahren über den Antrag

der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG, vertreten durch d. Vorstand, Werner-Reimers-Straße 2-4, 61352 Bad Homburg
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sonnenberg Marcel, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen

erlässt das Amtsgericht München am 19.01.2024 folgenden
Beschluss

Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 16.01.2024 wird
im Tenor wie folgt berichtigt: Das Verfügungsverbot richtet sich gegen die Insolvenzschuldnerin.

Gründe:

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2377/23 · Gänseliesel Wohn GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Wirksam am
17.01.2024
Registerbezug
München, HRB 249552
1542 IN 2377/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gänseliesel Wohn GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sonnenberg Marcel, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird Marcel Sonnenberg, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen als Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin am 16.01.2024 um 13:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihm allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2377/23 · Gänseliesel Wohn GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Wirksam am
10.10.2023
Registerbezug
München, HRB 249552
1542 IN 2377/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Gänseliesel Wohn GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sonnenberg Marcel, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen

Beschluss:

In Erweiterung des Beschlusses vom 25.09.2023 wird zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)

Zudem wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über das Vermögen der Winteks GmbH nur gemäß den Weisungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin der Gänseliesel Wohn GmbH zulässig sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2377/23 · Gänseliesel Wohn GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Wirksam am
05.10.2023
Registerbezug
München, HRB 249552
1542 IN 2377/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Gänseliesel Wohn GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sonnenberg Marcel, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen

Beschluss:

In Erweiterung des Beschlusses vom 25.09.2023 wird zIn Erweiterung des Beschlusses vom 25.09.2023 wird zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)

die Eintragung der Verfügungsbeschränkung (Zustimmungsvorbehalt) auch auf das Grundvermögen in 37073 Göttingen, Groner Landstraße 9, 9 a, 9 b im Grundbuch beim Amtsgericht Göttingen, Blatt Nr. 15202 15278 15301 15381 15382 15474 15613 angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2377/23 · Gänseliesel Wohn GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2377/23
Wirksam am
25.09.2023
Registerbezug
München, HRB 249552
1542 IN 2377/23

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Gänseliesel Wohn GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 249552
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sonnenberg Marcel, Wilhelmstraße 19, 35392 Gießen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 25.09.2023, 11:00 Uhr, vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Dachauer Straße 140, 80637 München, Telefon: +49(89)31 86 86 88, Email: inso@ra-pietzsch.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, die Eintragung der Verfügungsbeschränkung (Zustimmungsvorbehalt) gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt., 23 Abs. 3, 32 Abs. 1 und 2 InsO zu veranlassen und zwar bezüglich des Grundvermögens in 37073 Göttingen, Groner Landstraße 9, 9A, 9B im Grundbuch beim Amtsgericht Göttingen, Blatt-Nr. 15203, 15208, 15209, 15210, 15211, 15212, 15213, 15214, 15215, 15216, 15218, 15219, 15224, 15227, 15228, 15229, 15234, 15240, 15243, 15246, 15250, 15251, 15256, 15263, 15265, 15267, 15270, 15272, 15273, 15274, 15275, 15280, 15281, 15283, 15286, 15288, 15289, 15295, 15296, 15297, 15298, 15299, 15306, 15310, 15311, 15317, 15318, 15321, 15327, 15331, 15334, 15335, 15336, 15337, 15341, 15347 15348, 15350, 15351, 15354, 15357, 15366, 15370,15371, 15372, 15373, 15374, 15375, 15377, 15383, 15384, 15388, 15390, 15392, 15397, 15398, 15399, 15406, 15407, 15408, 15410, 15411, 15413, 15414, 15420, 15421, 15423, 15424, 15426, 15427, 15429, 15430, 15431, 15432, 15433, 15436, 15438, 15440, 15442, 15444, 15445, 15446, 15451, 15452, 15453, 15454, 15458, 15462, 15463, 15465, 15466, 15468, 15469, 15472, 15475, 15477, 15479, 15482, 15483, 15485, 15486, 15487, 15488, 15489, 15490, 15492, 15493, 15494, 15495, 15496, 15499, 15501, 15502, 15503, 15507, 15509, 15510, 15512, 15516, 15518, 15522, 15524, 15529, 15530, 15535, 15537, 15538, 15540, 15541, 15542, 15543, 15544, 15547, 15549, 15550, 15551, 15552, 15554, 15555, 15560, 15566, 15571, 15572 15574, 15579, 15580, 15586 15588, 15589, 15591, 15592, 15596, 15598, 15604, 15605, 15606, 15607, 15611, 15612, 15614, 15622, 15625, 15628, 15632, 15205, 15223, 15232, 15233, 15237, 15241, 15245, 15254, 15259, 15260, 15261, 15264, 15268, 15269, 15279, 15285, 15287, 15290, 15300, 15303, 15308, 15313, 15314, 15319, 15320, 15322, 15323, 15325, 15326, 15329, 15330, 15338, 15340, 15346, 15356, 15358, 15361, 15363, 15364, 15379, 15385, 15391, 15400, 15401, 15405, 15412, 15418, 15422, 15437, 15439, 15443, 15449, 15450, 15455, 15456, 15460, 15461, 15467, 15473, 15480, 15481, 15498, 15506, 15508, 15513, 15517, 15523, 15527, 15528, 15531, 15532, 15536, 15539, 15556, 15557, 15558, 15567, 15581, 15583, 15593, 15594, 15595, 15599, 15600, 15601, 15603, 15610, 15615, 15616, 15617, 15618, 15619, 15620, 15627, 15630.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 249552 HRB 249552: Gänseliesel Wohn GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald. Bestellt: Geschäftsführer: Reinhold, Ralph Martin, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberecht…
HRB 249552: Gänseliesel Wohn GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald. Bestellt: Geschäftsführer: Reinhold, Ralph Martin, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hagensick, Maximilian, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 249552 HRB 249552: Gänseliesel Wohn GmbH, Grünwald, Landkreis München, Otto-Heilmann-Straße 18 a, 82031 Grünwald. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald.
HRB 249552: Gänseliesel Wohn GmbH, Grünwald, Landkreis München, Otto-Heilmann-Straße 18 a, 82031 Grünwald. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald.
Neueintragungen
HRB 249552 HRB 249552: Gänseliesel Wohn GmbH, Grünwald, Landkreis München, Otto-Heilmann-Straße 18 a, 82031 Grünwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2019. Geschäftsanschrift: Otto…
HRB 249552: Gänseliesel Wohn GmbH, Grünwald, Landkreis München, Otto-Heilmann-Straße 18 a, 82031 Grünwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2019. Geschäftsanschrift: Otto-Heilmann-Straße 18 a, 82031 Grünwald. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten von Immobilien, Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hagensick, Maximilian, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.