HRB 520737
GADDO Logistik GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Erfurt
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Registerdaten
- Sitz
- Erfurt
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 171 IN 321/26 · Gaddo Logistik GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 171 IN 321/26
- Wirksam am
- 15.10.2026
- Registerbezug
- Jena, HRB 520737
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gaddo Logistik GmbH, Rudolstädter Straße 4/6, 99099 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Abdul Hadi Alslkhade
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 520737
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 15.10.2026 um 13:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Diana Lubrich, Trierer Straße 61, 99423 Weimar, Telefon: 03643 493928, Telefax: 03643 493821, Email: diana.lubrich@t-online.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
- wird die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein von ihr angelegtes Anderkonto einzuzahlen.
- wird die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, im Rahmen einer etwaigen Insolvenzgeldvorfinanzierung Masseverbindlichkeiten für Zinsen und Gebühren einzugehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 15.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 171 IN 321/26 · Gaddo Logistik GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 171 IN 321/26
- Wirksam am
- 07.10.2026
- Registerbezug
- Jena, HRB 520737
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gaddo Logistik GmbH, Rudolstädter Str. 4/6, 99099 Erfurt
wurde folgender Gläubigerantrag gestellt:
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 14 InsO über das Vermögen des/der
Name / Anschrift Schuldner /-Firma Gaddo Logistik GmbH
Rudolstädter Straße 4/6 99099 Erfurt, Deutschland
Handelsregister B 520737, Amtsgericht Jena
Der/Die oben Genannte schuldet der DAK-Gesundheit folgende Beträge, einschließlich Säumniszuschlägen, Gebühren und Kosten der Zwangsvollstreckung:
Bezugszeitraum 01.01.2026 bis 31.08.2026 Die Forderungen sind fällig und nicht verjährt.
Grundlage des Antrags: Beitragsnachweise für die Monate 01/2026 - 07/2026
Insolvenzgrund: § 17 InsO
Glaubhaftmachung des Insolvenzgrunds: Der Schuldner befindet sich mit fälligen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen von mehr als 6 Monaten im Rückstand (BGH-Urteil vom 13.06.2006 IX ZB 238/05)
Rechtsschutzbedürfnis ist indiziert, weil die Gläubigerin keine Möglichkeit hat, für die fälligen und fällig werdenden Ansprüche Befriedigung auf andere Art und Weise zu erlangen.
Im Falle des § 26 Abs.1 InsO ist die Antragstellerin nicht bereit, die Verfahrenskosten vorzufinanzieren.
Gesamtbetrag 29.809,67 Euro
Betriebs- / Krankenversicherungsnummer
75710251 bitte wenden
eite 2/2
Sollte das angegangene Gericht die Unzuständigkeit erklären, beantragen wir die Weiterleitung an das zuständige Insolvenzgericht und bitten um Abgabenachricht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.